Energiepreis-Protest > swb

Könnte sich das mal jemand ansehen bitte...

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Free Energy:
Hallo Annny,

eine Sache habe ich doch noch entdeckt:


--- Zitat ---2.Wir sind nicht gewillt, Ihrer Forderung auf Nachzahlung von 136,51 Euro nachzukommen – solange gerichtlich nicht entschieden wurde, ob Ihre Preiserhöhungen der Billigkeit gemäß §315 BGB entsprechen.

--- Ende Zitat ---


Bitte unbedingt das Wort "Preiserhöhungen" durch "Preisforderungen" ersetzen, da sonst juristisch ungünstig, okay ?

Gruß

Free Energy

Schöfthaler:
@Annny:

Auf den Zeitpunkt Ihres Widerspruchs kommt es überhaupt nicht an, wenn Sie den aktuell (vorbehaltlich) akzeptierten Gaspreis festlegen. Einzig ältere Abrechnungen (aus der Vor-Widerspruchszeit) kann man rückwirkend nicht mehr korrigieren.

Wenn Sie dem Versorger gegenüber ausdrücklich die Billigkeit des Gas-Gesamtpreises anzweifeln und sich auf §315 BGB berufen, dann ist erst mal der Gesamtpreis bis zum Nachweis der Billigkeit nicht fällig. Sie können (als Kunde in der Grundversorgung, nicht als Kunde in Sondertarifen!!) auf jeden beliebigen Preis kürzen - der genaue von Ihnen herangezogene Betrag muss nicht einmal irgendwann in der Vergangenheit gültig gewesen sein. Und wie Herr Fricke in den letzten Tagen mehrfach erklärt hat: sogar auf NULL. Also kürzen Sie die aktuelle und die zukünftigen Rechnungen ruhig auf die Ihnen gefällige Zahl 3,46 c/kWh. Sie müssen nicht mal begründen, woher Sie die haben. Schreiben Sie dem Versorger einfach, Sie rügen den Gesamtpreis als unbillig und bitten um den Nachweis der Billigkeit. Bis dahin würden Sie sich (großzügig, wie Sie nun mal sind) bereiterklären, unter Vorbehalt einen Preis von 3,46 c/kWh zu zahlen.

Was das Guthaben aus der vergangenen Abrechnung angeht:
Hier gibt es (trotz des "Verrechnungsverbots") durchaus unterschiedliche Ansichten.

Zum einen: Gelten die AVGas überhaupt (wurden Sie Ihnen bei Vertragsschluss explizit vorgelegt? Meist nicht)?

Zum anderen: Fordern Sie die Auszahlung des Guthabens aus dem Vorjahr beim Versorger ausdrücklich ein. Wird wohl kein Versorger tun (hat er bei mir auch abgelehnt mit der Begründung, er sei "der Meinung, dass die in Rechnung gestellten Kosten gerechtfertigt" seien - Meinungen darf er ruhig haben und auch äußern  :roll: ). Aber da der überzahlte Betrag des Guthabens ja nach Ihrem Widerspruch nicht fällig war, muss es eigentlich ausgezahlt werden. Und wenn sich der Versorger an diese Verpflichtung nicht hält, muss ich mich doch auch nicht an seine Forderung (Nicht-Verrechnung) halten ... Hier wird Herr Fricke vermutlich widersprechen, aber nach meinem Menschenverstand (so er denn gesund genug ist) ist das "gerecht" und mindestens einen Versuch wert.

Wie auch immer das juristisch wirklich sein wird - ich hatte in der letzten Abrechnung (nach meinen vorbehaltlich akzeptierten Preisen) ebenfalls ein Guthaben in der Höhe von ca. 50 Euro, weil ich nicht aufgepasst hatte. Die habe ich verrechnet mit den Folgeabschlägen, so wie es der Versorger selbst mit "unstrittigen" Guthaben normalerweise der Einfachheit ebenfalls macht. Natürlich wird der Versorger in der nächsten Abrechnung das wieder einfordern - zusammen mit meinen aus seiner Sicht weiter aufgelaufenen Ausständen. Aber das stört mich nicht. Ich rechne einfach weiter konsequent nach meiner Abrechnung ab. Und wenn das ein paar Jahre so läuft (einiges deutet ja darauf hin ...), dann kann der Versorger gerne am Ende zwei Klagen einreichen - eine auf das Aufrechnungsverbot (eben die 50 Euro), eine weitere auf Anerkennung der Billigkeit seiner Preise und der dadurch ausstehenden bisher strittigen Beträge. Letzteres wird ein Vielfaches des ersteren sein; ersteres kann ich (so es denn so käme) immer noch kurzfristig anerkennend bezahlen und einem Gerichtstermin in dieser Sache ggf. zuvorkommen.

Wenn mein Versorger jetzt mitliest, habe ich ihm sogar einen "guten Tip" gegeben, wie er sich wenigstens die 50 Euro noch holen könnte  :wink:

Natürlich gilt eines auch für mich: Guthaben vermeiden! Auch in Zukunft bestimme ich meine monatliche Abschlaghöhe selbst; ich zahle vorsichtshalber jetzt einfach nur 10 statt 11 Monatsraten - damit vermeide ich zukünftig garantiert jedes Jahr eine Überzahlung und ein Guthaben  :lol:


Wer mir in einzelnen Punkten widersprechen will, der tue es - auch ich bin ein Lernender und akzeptiere jede Kritik ...   :P

www.E-R-N-A.de
Energie-Rebellen Neckar-Alb (Reutlingen, Tübingen und Neckar-Alb)

Achim:
Hallo,

ich bin mir sicher, SO geht das nicht.

Herr Fricke ist derart engagiert, dass ich nicht verstehe, wo er überhaupt die Zeit hernimmt. Er kann aber nicht in einem Forum eine komplette Rechtsberatung anbieten und Dinge mal gerade absegnen. Wahrscheinlich wäre das gar nicht zulässig, und irgendwie muss die Zunft auch leben. Oder fahren Sie das ganze Jahr nur mit Vorführwagen zur Arbeit?

Entweder man ist versiert oder man nutzt man ganz streng die Musterbriefe oder man schließt sich einer Gruppe an, die in entsprechender Formulierung versiert ist.

Die EVM Koblenz beschäftigt sichern nicht als einziger Versorger ein Team von Juristen mit einem Stundensatz von 300,- Euro. Was wird ein solcher Jurist vor Gericht mit einem Widerspruch machen, der nach halbgaren Strickmuster erstellt ist?

Also: Organisieren! Nicht nur im Forum, sondern vor allem vor Ort. Gemeinsam lässt sich viel besser an einem Strang ziehen, und in der Gruppe ist Beratung die Frucht der Diskussion.

Schöfthaler:
@Achim:

Könnten Sie bitte konkretisieren, was "SO" in Ihren Augen nicht geht?

Sicher - Herr Fricke wird Annny keine "individuelle kostenlose Rechtsberatung" zukommen lassen. Deshalb hat er ihr hier auch selbst nicht geantwortet, auch nicht auf die PN von Annny. Insofern hat auch mich an der Überschrift dieses Threads das Wort "absegnen" gestört.

Was aber meiner Meinung nach durchaus geht (und von vielen, u.a. von uns Rebellen in Reutlingen, so gehandhabt wird): Die Musterschreiben ("Muster", wohlgemerkt) auf die eigene Situation anpassen und individuell formulieren. Wichtig sind nur gewisse "Pflichtinhalte", die ein Langzeitleser dieses Forums selbstverständlich kennt (z.B. Billigkeit anzweifeln, §315 BGB, Preisforderung statt Preiserhöhung, etc.).

Es besteht selbstverständlich weder ein Anspruch auf hilfreiche Antworten, wenn man eigene Formulierungen hier im Forum zur Diskussion stellt, noch besteht eine Verpflichtung irgendeines Forumsmitglieds, auf derartige Threads überhaupt zu reagieren. Das ist gerade das Spannende an diesem Forum!

Annny:
Haua ha.... ja zugegeben, das Wort absegnen (zwar in Anführungszeichen) habe ich wohl etwas unklug gewählt  :oops:
Und ich habe von Hern Fricke auch keinen kompletten Rechtsbeistand erwartet - ich habe ihn lediglich gebeten, mal einen Blick darauf zu werfen, weil ich mir meiner Formulierungen des Schreibens unsicher war.

Ich lese mich jetzt schon seit Tagen durchs Forum und habe die Suchfunktion wahrlich genutzt. Aber... ich habe keinerlei Ahnung von derlei juristischen Sachen und mir schwirrt vor lauter Paragraphen der Kopf. Die Gasversorger haben ihre Winkeladvokaten - wir können uns einen Anwalt leider nicht leisten. Die Verbraucherzentrale hat keinen Termin mehr vor Ende November (war vor der Jahresabrechnung da und dabei ist leider nicht viel rausgekommen). Telefonische Beratung machen die nicht mehr - aufgrund Überlastung.
Die Bürgerinitiative hier hat mir ein stückweit geholfen - leider habe ich auch da keinerlei Rückmeldung mehr.
Ich komme aus dem Handwerk, habe einfachen Realabschluß - bin nicht doof aber einfach gestrickt. Jetzt versuche ich mir wirklich die Mühe zu machen um "hier" durchzusteigen, soweit es mein normaler Intellekt zuläßt. Es tut mir leid, wenn ich dann hier und da nochmal um Hilfe bitte(n) muß wenn mein Geist kapituliert.

@Free Energy - danke für den Hinweis, werde ich noch umschreiben  :wink:
Danke an alle für Eure Hilfe  :)

LG
Annny

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