Energiepreis-Protest > enercity AG
Probleme mit Enercity
RuRo:
Ist doch völlig belanglos, da die Voraussetzungen der Sperrung gerade nicht vorliegen. Wenn der gute Mann wieder auf der Matte steht, würde ich ihm das mit ein paar nachhaltigen Worten verdeutlichen.
Ich würd\' ihn in die Enge treiben. Ob er denn schon mal überlegt hätte, dass seine beabsichtigte Handlung ggf. eine strafrechtliche Relevanz hat. Das er solche Anweisungen des Arbeitgebers nicht befolgen braucht. Er persönlich aber voll zur Rechenschaft gezogen werden kann, da er ja auch ein mündiger Bürger ist, von dem man erwarten kann, dass er Recht von Unrecht trennt. usw. :wink:
RR-E-ft:
@RuRo
Bitte keinen Frust an EVU- Mitarbeitern auslassen, die ihren Job machen und einfach nicht besser durch den Arbeitgeber geschult wurden.
Der Mieter kann Hausverbot erteilen, weil er einen Haustürschlüssel berechtigt in den Händen hält und damit ein stärkeres Recht hat als jeder Dritte.
Das kann man dem Außendienstler ruhig erklären und ihn fragen, ob er es sich lieber von der Polizei erklären lassen wollte, die man ja gern hinzuziehen könnte. Ich hoffe auf gut ausgebildete Polizeibeamte.
RuRo:
@RR-E-ft
Frustablage würd\' ich das nicht nennen, im Gegenteil - Schadensbegrenzung.
Mit "in die Enge treiben" meinte ich natürlich rein argumentativ.
calcal:
--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---@RuRo
Bin keinen Frust an EVU. Mitarbeitern auslassen, die ihren Job machen und einfach nicht besser durch den Arbeitsgeber geschult wurden.
Der Mieter kann Hausverbot erteilen, weil er einen Haustürschlüssel berechtigt in den Händen hält und damit ein stärkeres Recht hat als jeder Dritte.
Das kann man dem Außendienstler ruhig erklären und ihn fragen, ob er es sich lieber von der Polizei erklären lassen wollte, die man ja gern hinzuziehen könnte. Ich hoffe auf gut ausgebildete Polizeibeamte.
--- Ende Zitat ---
Bedeutet obiger Text nun, dass ich den Zugang zu dem MIETSHAUS verweigern darf oder nicht? Ich habe einen Schlüssel zu jeder Aussentür.
Die Zähler befinden sich in einem kleinen Kellerraum, mit einer Holztür, vor der sich KEIN Schloss befindet. Was wäre, wenn ich diese Tür verschließe? Mit welchen Konsequenzen müsste ich rechnen?
Ob ein Sperrgrund gegeben ist oder nicht, interessiert den Sperrkassierer leider nicht. Das hat er mir heute bereits am Telefon so mitgeteilt. Ich möchte nur verhindern, die 1500,-- unter Vorbehalt zu zahlen, was ich ohne Probleme könnte. Allerdings habe ich ein 12 tage altes Kind, und dann ohne Heizung und Strom...
RR-E-ft:
@calcal
Die Aussage:
--- Zitat ---Der Mieter kann Hausverbot erteilen, weil er einen Haustürschlüssel berechtigt in den Händen hält und damit ein stärkeres Recht hat als jeder Dritte.
--- Ende Zitat ---
bezieht sich aúf das gesamte Mietobjekt, einschließlich Treppenhaus und Keller als sog. befriedetes Besitztum gem. § 123 StGB.
Der kleine Kellerraum gehört dazu, auch wenn er unverschlossen ist. Immerhin muss man auf das Grundstück und in das Haus, und zu letzterem - dem Haus - haben Sie einen Schlüssel, der ihren Besitz dokumentiert. (streng unjuristisch)
Deshalb braucht man nun nicht alles mit Schlössern versehen.
Niemand darf gezwungen werden, unter Vorbehalt zu zahlen:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4594
http://www.westfalenpost.de/wp/wp.inderregion.volltext.php?kennung=on2wpLOKStaHagen39014&zulieferer=wp&kategorie=LOK&rubrik=Stadt®ion=Hagen&auftritt=WP&dbserver=1
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