Energiepreis-Protest > enercity AG
Probleme mit Enercity
calcal:
--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---@calcal
Die Aussage:
--- Zitat ---Der Mieter kann Hausverbot erteilen, weil er einen Haustürschlüssel berechtigt in den Händen hält und damit ein stärkeres Recht hat als jeder Dritte.
--- Ende Zitat ---
bezieht sich aúf das gesamte Mietobjekt, einschließlich Treppenhaus und Keller als sog. befriedetes Besitztum gem. § 123 StGB.
Der kleine Kellerraum gehört dazu, auch wenn er unverschlossen ist. Immerhin muss man auf das Grundstück und in das Haus, und zu letzterem - dem Haus - haben Sie einen Schlüssel, der ihren Besitz dokumentiert. (streng unjuristisch)
Deshalb braucht man nun nicht alles mit Schlössern versehen.
Niemand darf gezwungen werden, unter Vorbehalt zu zahlen:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4594
http://www.westfalenpost.de/wp/wp.inderregion.volltext.php?kennung=on2wpLOKStaHagen39014&zulieferer=wp&kategorie=LOK&rubrik=Stadt®ion=Hagen&auftritt=WP&dbserver=1
--- Ende Zitat ---
Vielen Dank für Ihre Antwort. § 123 StGB beschreibt jedoch nur den Hausfriedensbruch, ich suche jedoch eine Beschreibung des Hausverbotes. Irgendwo muss ich doch nachlesen können, was in ein ausgesprochenes Hausverbot inkludiert ist. Vor allem möchte ich mich darauf berufen können, um nicht sagen zu müssen : "Ist halt so..."
Für einen Hinweis wäre ich dankbar, ich konnte bis jetzt nicht finden.
RR-E-ft:
@calcal
Wer ein ausgesprochenes Hausverbot nicht beachtet, begeht einen Hausfriedensbruch. Das wissen auch die Versorger und das sollte eigentlich schon reichen.
calcal:
--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---@calcal
Wer ein ausgesprochenes Hausverbot nicht beachtet, begeht einen Hausfriedensbruch. Das wissen auch die Versorger und das sollte eigentlich schon reichen.
--- Ende Zitat ---
Leider ist der Sperrkassierer der Ansicht, ein Hausverbot bezieht sich NUR auf die Wohnung...
Also wenn ich das richtig sehe, scheint das Hausverbot ja eine Auslegungssache zu sein. Eine Bezugsquelle für die genaue Definition konnte mir auch hier niemand nennen. Und das reicht nicht.
Randy:
@calcal
Die postings von @RR-E-ft zum Hausverbot sind doch ganz eindeutig. Keine Spur von Auslegungssache.
Ich vermute mal, die gewünschte "Bezugsquelle für die genaue Definition" wird es in dieser Form gar nicht geben.
Sie sollten sich durch die Einschüchterungsversuche des Sperrkassierers nicht beirren lassen. Der weiß schon was er darf und was nicht. Aber versuchen kann man\'s ja mal.
Aber vielleicht beruhigt Sie dies hier:
http://www.ratgeberrecht.de/worte/rw01216.html
--- Zitat ---
Hausverbot ist das vom Inhaber des Hausrechts ausgesprochene Verbot, eine Wohnung, Geschäftsräume oder das befriedete Besitztum zu betreten. Verläßt eine mit Hausverbot belegte Person das Gebäude trotz Aufforderung nicht, so begeht sie Hausfriedensbruch nach § 123 Strafgesetzbuch.
--- Ende Zitat ---
Oder hier:
http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Stromsperre/Hausverbot_erteilen/site__1265/
--- Zitat ---
Bei Mietwohnungen befindet sich der Hausanschluss bzw. der Verteilerkasten jedoch häufig in Gemeinschaftsräumen oder -flächen Wie beim Hausrecht in der Wohnung können auch im Treppenhaus oder im Keller eines Mietobjekts Manipulationen an Anschluss- bzw. Zählereinrichtungen vom Betroffenen verboten werden, da hier der Vermieter dem Mieter im Rahmen seiner Fürsorgepflicht die Abwehr störender Handlungen Dritter schuldet.
--- Ende Zitat ---
Bei Missachtung des Hausverbots durch den Sperrkassierer, z.B. bei Betreten des Hausflurs oder Kellers, Polizei rufen wg. Hausfriedensbruch.
Siehe @RR-E-ft.
Netznutzer:
Ich sehe zwar die Geschichte mit dem Hausverbot anders, möchte aber zunächst auf etwas anderes hinweisen. Statt sich hier auf eine vernünftige Klärung mit dem Versorger hinzuarbeiten, wird nur noch diskutiert, wer ein Hausverbot aussprechen darf, und wer nicht. Fakt ist doch folgendes: Wäre statt des bisherigen Stromlieferanten Yello der aktuelle Lieferant, würde kein ehem. Versorger auf die Idee kommen, den Anschluss zu sperren. Somit ist die Androhung der Sperrung nicht gerechtfertigt. Wechseln Sie morgen den Stromabieter zum 01.12.06 und das Problem ist schon vom Tisch. Der Sperrkassierer bekommt den Sperrauftrag von einem Vertrieb. Er kann überhaupt nicht beurteilen, ob die Forderung gerechtfertigt ist, oder nict, er ist daher der falsche Ansprechpartner. Das ein Mieter ein Hausverbot für das gesamte Anwesen aussprechen kann ist absurd, das würde nämlich bedeuten, dass im Fall von Störungen usw. der Netzbetreiber das Anwesen nicht betreten dürfte. Ausserdem ist es möglich, dass andere Mieter/Eigentümer Erlaubnis erteilen, und dann???
MfG
NN
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