Wie wäre es z.B mit folgender Formulierung:
Ich bleibe jedoch bei meiner Auffassung und rüge nunmehr den Gesamtpreis Ihrer Gaspreise als unbillig.
Eine behördliche Überprüfung der Weitergabe Ihrer Bezugspreisänderung , wie von Ihnen angeführt, stellt keine Kontrolle der Billigkeit, nicht der Preiserhöhung und erst recht nicht des Gesamtpreises, dar.
Insofern bitte ich um Verständnis dafür, dass ich meine jetzigen Abschlagszahlungen, die sich nach der Höhe der Preise von Ende 2005 richten, ab sofort zwar weiterhin pünktlich leisten werde, aber auch nur noch unter Vorbehalt.
Mit freundlichen Grüßen
Wäre dies eine Möglichkeit, ist dies juristisch wohl korrekt ??