Hallo an alle, folgendes Problem:
nach Kürzung nach Anleitung, Widerspruch gegen Erhöhungen und Gesamtpreis etc. droht mir nun ein Guthaben bei der nächsten Abrechnung trotz Kürzung der Zahlungen.
Allerdings habe ich in meinem Schreiben auch drin gehabt, dass ich die (gekürzten) Abschläge weiter zahle, aber dies auch nur unter Vorbehalt.
Ich überweise jeweils zum 10. eines Monats und frage mich nun, ob ich die letzte Abschlagsüberweisung nicht einfach weglassen kann, damit würde ich unter Zugrundelegung der alten Preise dann ca. auf null kommen und die SW hätten aufgrund Ihrer hohen,neuen Preise eine Forderung an mich.
Im Forum habe ich bis dato nur dazu gefunden, dass man nach der Abrechnung nichts mehr Verrechnen darf und nur noch die Folgeabschläge wieder weiter kürzen darf.
Aber wie verhält sich das eben mit der letzten Zahlung noch vor der Abrechnung

Habe dazu nichts gefunden.
Dieses Problem müssten doch wegen des milden Herbstes und jetzt auch Winters mehrere haben, oder ?
Muss mich also bis zu 10.12 entscheiden, was ich nun mache.
Gruß
Arebel