Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Abrechnungsmodus laut Umrechnung BdEV  (Gelesen 12930 mal)

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Offline Toofish

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Abrechnungsmodus laut Umrechnung BdEV
« am: 10. Januar 2007, 17:56:37 »
Vollgende Frage versuchte ich mit der Firma Rheingas/Leipzig zu klären!
Laut Umrechnung des BdEV entspricht 1m³ Flüssiggas=3.93 l Flüüsiggas,was wiederum 25,82 kWh entspricht!
Rheingas berechnet laut laut Deutscher Verband Flüssiggas e.V.28,20 kWh.
Beim betrachten der Umrechnungen von DVFG und Bund der Energieverbraucher stellte ich fast keine unterschiede fest.Aber der Bund der Energieverbraucher geht vom Heizwert aus,der DVFG geht vom Brennwert aus.
Das entspricht einem Unterschied von 2,38 kWh!!
Nun die Frage,was ist die Grundlage der Berechnung?
Heizwert oder Brennwert!
Laut Aussage von Rheingas wäre es rechtens die 28,20 kWh anzurechnen.Bei diesr Berechnung ergibt sich für mich eine Differenz von Rechnungslegung für 2003-2006 eine Differenz zum Heizwert von 3578,07 kWh.
Das entspricht wiederum bei einer Mittelung des Preise ca.240,58 Euro.
Der Vertreter teilte mir mit ich solle die Forderung schriftlich aufschlüsseln um dann einen Standardbrief zu erhalten,wo man sich auf den Verband Deutscher Flüssiggasunternehmen e.V. bezieht.
Er awr aber sichtlich um Argumente bemüht!
Also,die Frage ist wie man diese Sache zu gunsten des Kunden regeln kann.Klage oder ist es normal,das dieser Verband der Energiekonzerne mit seiner Berechnung nach Brennwert recht hat,oder sollte man es auf eine Klage ankommen lassen und die Berechnung des Bundes der Energieverbraucher heranziehen?

Danke

Mit freundlichen Grüßen

Offline Ready XL

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Abrechnungsmodus laut Umrechnung BdEV
« Antwort #1 am: 11. Januar 2007, 16:40:34 »
...also hierzu möchte ich folgendes sagen. Mir liegt ein Sachverständigengutachten vor, und demnach muß an jeder einzelnen Verbrauchsstelle, also auch bei Reihenhäusern an jeden einzelnen Haus der Brennwert seperat ermittelt werden.

Mein Lieferant, nicht Rheingas aber einer der fünf "Großen" rechnet mit einem höheren Wert als dem obersten Wert von 28,28 kWh je Kubikmeter Flüssiggas ab.

Aber dieser Lieferant hat ja auch bei der Umrechnung von Kubikmeter in Liter immer etwas "draufgeschlagen". Ist nicht die Welt, aber bei 30.000 Privatkunden ein schönes Sümmchen.

Gruß
Ready XL

P.S. Der Ölpreis ist in den letzten 3 Monaten um ca. 30 % gefallen. Hat schon jemand eine Preissenkung erhalten ?

Offline Allgemein12

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Abrechnungsmodus laut Umrechnung BdEV
« Antwort #2 am: 25. Februar 2007, 10:40:08 »
... für mich stellt sich die Frage, welchen Heizwert ein Kubikmeter Flüssiggas nun wirklich hat.
Im Zuge der Umrechnung von Kubikmeterpreis zu Kilowattstundenpreis rechnet mein Anbieter ("T.....") mit einem Brennwert 28,48 und bei der Jahresabrechnung mit einem Brennwert von 28,56.

Diese Zahlen liegen aber deutlich über einem Brennwert von 28,28. Gibt es dafür eine schlüssige Erklärung?

Gruß
Allgemein12_Deutschland

Offline Ready XL

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Abrechnungsmodus laut Umrechnung BdEV
« Antwort #3 am: 25. Februar 2007, 10:58:30 »
@Allgemein12,

... normalerweise "müßte" der Versorger für jede einzelne "Zapfstelle" einen seperaten Heizwert ermitteln. Sie im Thread weiter unten von mir.
Was mich allerdings stutzig macht ist, dass sich bisher zu meinen Ausführungen noch niemand geäußert hat, denn fast alle Versorger zocken auch hier ab.

Von den Mod\'s hätte ich hier mehr erwartet.

Ready XL

Offline Allgemein12

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Abrechnungsmodus laut Umrechnung BdEV
« Antwort #4 am: 25. Februar 2007, 11:46:06 »
Der Heizwert selber bezieht sich auf den Heizwert im Normzustand. Mit der thermischen Abrechnung und der Zusatndszahl wird dann eine kundenspezifische Umrechnung vorgenommen.

Was mich eigentlich stutzig macht, dass bei der Ermittlung des kwh-Preises ein anderer Heizwert verwendet wird, als bei der anschließenden Abrechnung. Hier vermute ich eine stillschweigende Preiserhöhung.

Gruß
Allgemein12_Deutschland

Offline Onkel-Olli

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Abrechnungsmodus laut Umrechnung BdEV
« Antwort #5 am: 26. Februar 2007, 08:58:17 »
Hi Allgemein12_Deutschland,

also nach der DIN 51 622, die man hier nachlesen kann, http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=343&search_artikel_id=343 sollte der obere Brennwert von Flüssiggas bei 28,123 kWh liegen.

Eventuell behauptet Dein Anbieter ja "besseres" Gas anzubieten, dass einen höheren Brennwert hat? Keine Ahnung ob das technisch möglich oder sinnvoll ist, wäre aber eine schöne Begründung.

Die Differenz zwischen Umrechnung und Jahresabrechnung lässt sich somit natürlich nicht erklären. Frag doch einfach mal bei Deinem Anbieter. Auf\'s Jahr gesehen können sich hierbei (evtl. "unbeabsichtigter" Berechnungsfehler?) schon, je nach Verbrauch, 100 - 150 Liter zusammenplempern also 40,- bis 60,- €.


Grüße

Onkel-Olli
der "Vertragshai"

Offline Allgemein12

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Abrechnungsmodus laut Umrechnung BdEV
« Antwort #6 am: 26. Februar 2007, 10:00:08 »
@ Onkel_olli
Von mir aus können die den Brennwert auf 150 kwh/qm festlegen. Solange man bei der Umrechnung von qm-Preis auf kwh-Preis mit dem selben Brennwert arbeitet.

Die Gasanbieter versuchen das Prozedere der thermischen Abrechung als unendlich schwer darzustellen, dabei geht es nur darum, die örtliche Höhenlage in der Zusatndszahl z darzustellen und damit eine kundenspezifische Abrechnung zu erreichen.

Wenn man den Inhalt der thermischen Abrechnung versteht, dann sieht man, ob man den Gasverbrauch nach qm oder nach kwh abrechnet ist eigentlich egal, solange bei der Berechnung des kwh-Preises aus dem qm-Preis der gleiche Faktor verwenbdet wird.

Trickst man hier ein wenig rum, kann man schon mal ein paar Euro pro Kunde gewinnen. Zumal ich denke, dass viele Kunden gar nicht wissen, dass bei besagtem Anbieter mit 2 differenten Faktoren gearbeitet wird. Den Brennwert für die thermische Abrechung kann man auf der Jahresabrechung ablesen (28,56). Den Brennwert, mit dem man den kwh-Preisx ermittelt hat, kann man sich nur selber ausrechnen. Und bei dieser Berechnung stellt sich plötzlich heraus, der ist mit 28,48 geringer. So kann man still und heimlich eine kleine Preiserhöhung realisieren, die man nicht anzeigen muss und wo auch keiner widerspricht.

An einen unbeabsichtigten Rechenfehler glaube ich an dieser Stelle nicht.

MfG
Allgemein12_Deutschland

Offline Onkel-Olli

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Abrechnungsmodus laut Umrechnung BdEV
« Antwort #7 am: 26. Februar 2007, 10:51:05 »
@ Allgemein12_Deutschland,

der Rechenfehler war eigentlich eher ironisch gemeint.

Nach Deiner Schilderung "Den Brennwert für die thermische Abrechung kann man auf der Jahresabrechung ablesen (28,56). Den Brennwert, mit dem man den kwh-Preisx ermittelt hat, kann man sich nur selber ausrechnen. Und bei dieser Berechnung stellt sich plötzlich heraus, der ist mit 28,48 geringer. " halte ich einen Rechenfehler (durchaus beabsichtigt) tatsächlich für möglich, kommt darauf an, wer an welcher Stelle wie, ob und überhaupt, rundet! Das kann einiges bringen, natürlich meist im Sinne des Anbieters.

Denen ist natürlich klar, dass auch die Zahl in der zweiten Stelle nach dem Komma, einen nicht unerheblichen Einfluss hat. Wenn man alles mit 1.000 multipliziert, rückt die ganze Sache in die 2. Stelle vor dem Komma und dann wird\'s schon viel interessanter.

Ob die Abrechnung für Dich dann günstiger oder ungünstig ausgefallen ist, kann ich nicht einschätzen, keine Ahnung was da wie berechnet wird. Rein theoretisch kann ich mit einem höheren Brennwert mehr verbrauchte kWh errechnen, aber wenn ich dann einen geringeren Preis je kWh verwende wirds doch billiger? Klar wenn man in beiden Fällen den niederen Wert ansetzt, wärs in jedem Fall günstiger.

Ob es technisch sinnvoll und machbar ist den Brennwert zu erhöhen wär hier die Frage. Bei 150 kWh/ m³ dürfte sich das ungefähr so auswirken, als würde man einen normalen Motor mit Nitro oder Lachgas befeuern. War aber sicher auch nur rein ironisch gemeint.

Grüße,

Onkel-Olli
der "Vertragshai"

Offline Ready XL

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Abrechnungsmodus laut Umrechnung BdEV
« Antwort #8 am: 26. Februar 2007, 10:52:13 »
Hallo zusammen,

...also mein Lieferant führt auf der Abrechnung den kWh Wert pro Kubikmeter Flüssiggas auf. Das Heißt , er hat schon "umgerechnet".

Seit geraumer Zeit muß der Verbrauch nach DVGW Arbeitsblatt G 685 nach einzeln zu ermittelnden thermischen Umrechnungsfaktor errechnet werden.

Und das tut so gut wie kein Lieferant. Demnach ergibt sich hierbei ein richtiger "Abzockfaktor".

Gruß
Ready XL

Offline Allgemein12

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Abrechnungsmodus laut Umrechnung BdEV
« Antwort #9 am: 26. Februar 2007, 11:40:57 »
@Onkel-Olli
@Ready XL

Die thermische Abrechnung ist eine eigentlich gan einfache Sache, die aber von den Anbietern gern dramatisiert wird. Hier wird kundenspezifisch eine Zustandszahl z berechnet, die von der Höhenlage der Abnehmerstelle, dem Luftdruck, dem Druck am Gaszähler, der Temp. am Gaszähler abhängig ist. Damit die Rechnerei einfach bleibt, spielt der Luftdruck keine Rolle, der Druck am Gaszähler wird als konstant 50 mbar angenommen und die Temp. am Gaszähler ist konstant 15°C (natürlich auch angenommen). Das einzige, was wirklich bei den Kunden variiert, ist die Höhenlage der Abnahmestelle. Nun wird nach einer fertigen Formel (habe ich leider nicht im Kopf) die Zustandszahl z errechnet.

Bei der Abrechnung passiert folgendes:

Abrechnung nach Kubikmetern (wird nicht angewendet, weil zu einfach):
abgelesener Verbrauch * z * qm-Preis ( netto) = Netto-Preis

Abrechnung nach kwh (so erfolgt die Abrechnung):
abgelesener Verbrauch * Brennwert1 * z * kwh-Preis (netto) = Netto-Preis

kwh-Preis (netto) = qm-Preis (netto) / Brennwert2 (fiktiv)

Solange der Brennwert1 = Brennwert2 sind, ergibt sich druch einsetzen des kwh-Preises in die Formel der thermischen Abrechnung, dass beide Methoden das gleiche Ergebnis liefern. Verringern wir aber den Brennwert2, fällt das ergebnis für den Lieferanten günstiger aus. Und deshalb wird das auch so gemacht.

MfG
Allgemein12_deutschland

Offline Laza

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Abrechnungsmodus laut Umrechnung BdEV
« Antwort #10 am: 27. Februar 2007, 09:52:00 »
Hallo!

Also ich gebe ja gerne zu hiervon keine Ahnung zu haben, jedoch habe ich eine weitere Frage.
Wenn bei mir der Umrechnungsfaktor 28,2 ist und bei Ready und den anderen auch, dann müssten wir doch eigentlich nur die Höhenlagen unserer Wohnorte vergleichen um festzustellen, dass zumindest dem einen oder anderen zu viel abgerechnet wird.
Wenn ich richtig verstanden habe liegt der Höchstwert bei 28,2???  Wenn ich also bei 200 Meter über NN liege und Ready bei sagen wir mal 100 Meter über NN dann müsste er einen niedrigeren Umrechnungfaktor haben?! Oder?

Kann meine Theorie stimmen?

Gruß

Laza

Offline Allgemein12

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Abrechnungsmodus laut Umrechnung BdEV
« Antwort #11 am: 27. Februar 2007, 17:55:02 »
Hallo,

@Laza

der von Dir benannte Umrechnungsfaktor ist der Heizwert je qm. Der Heizwert sollte eigentlich in der DIN für Propangas festgelegt sein. Aber wie sich herausstellt, hat jeder Anbieter seinen eigenen Heizwert für sein Flüssiggas.

Der kundenspezifische Umrechnungsfaktor z ist abhängig von der Lage der Verbrauchsstelle gemessen in Meter über NN. Richtig ist die Aussage, dass je höher eine Verbrauchsstelle liegt, um so kleiner ist der Faktor z.

Einen Vergleich, ob bei dem einen oder dem anderen zu viel abgerechnet wird, kann man aber nicht über den Faktor z und damit über die Höhenlage durchführen. Dafür wurde ja die thermische Abrechnung eingefürt, um dem Heizwert entsprechend dem Zustand des Gases gerecht zu werden. Diese Abrechnung ist eher verbraucherfreundlich.

Nur die Anbieter verkomplizieren diese Abrechnung in der Hoffnung, dass die Verbraucher nach Möglichkeit en Inhalt nicht verstehen.  Mein Anbieter hat z. B. eine Arbeitsanweisung mit vollen 12 A-4 Seiten verschickt, um dann auf der letzten Seite die alles entscheidende Formel für die Berechnung des Wertes z bekannt zu geben.

Entscheidend für einen Vergleich ist immer noch der Preis je Verbrauchseinheit. Hier sollte jeder für sich prüfen, ob sich bei dem Verhältnis zwischen Preis je alter Abrechnungeinheit (qm oder Liter) zu dem angegebenen kwh-Preis der gleiche Heizwert ergibt, mit dem dann der Verbrauch in kwh abgerechnet wird.

Weichen diese beiden Heizwerte voneinander ab, dann stimmt etwas mit der Berechnung nicht. Ergo: Dann wird falsch abgerechnet.

MfG
Allgemein12_Deutschland

 

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