Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Tarif-/Sondervertragskunde

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superhaase:
@Kampfzwerg:
Ich glaub immer noch nicht, dass in Deinem Fall hier der §315 BGB greift, und deshalb ist auch die Forderung des Handwerkers fällig -> Mahnbescheid ok.
Oder habt ihr einen Vertrag, in dem steht, dass "die Leistung durch einen der Vertragschließenden einseitig bestimmt werden soll"?
Dass die Forderung überzogen und unberechtigt ist, steht wieder auf einem anderen Blatt, aber das hat m.E. nichts mit §315 zu tun.

uwes:

--- Zitat von: \"Kampfzwerg\" ---(Werklieferungsvertrag) Auftrag wurde erteilt, Leistung/Lohn/Kaufpreis nicht vereinbart, also einseitig festgelegt, ortsübliche Leistung auf seine Forderung überwiesen.
--- Ende Zitat ---


@Kampfzwerg

Der Beitrag gehört in den Creifelds für Anfänger, nicht in dieses Forum.
Der Handwerker, der die Bezahlung einer Rechnung ohne vorherige Preisvereinbarung verlangt, macht einen Vergütungsanspruch nach § 632 Abs. 2 BGB geltend. Ein Recht, den Preis einseitig festzusetzen ist ihm nach dem Vertrag ja gar nicht eingeräumt. 315 BGB gelangt nicht zur Anwendung!

Kampfzwerg:
@superhaase
@uwes

Ich weiss, dass der Handwerker-Beitrag nicht wirklich hierhin gehört, sollte auch nur eine Anekdote am Rande sein.
Der Fall ist ziemlich kompliziert; deswegen habe ich ja den RA zu Rate gezogen; und würde, mal abgesehen vom verfehlten Thema, Eure Geduld mächtig strapazieren, deshalb belassen wir es lieber dabei.
Trotzdem vielen Dank für Eure Antworten.

Creifelds musste ich nachschlagen :wink:

Wie sieht es denn aus beim Thema Mahnbescheid/Schlichtungsstelle?

Schermbecker:
Ich musste auch nachschlagen. Um den anderen Interessenten dies zu ersparen, hier die Aufklaerung:

Mit Creifelds bezeichnet man das „Rechtswörterbuch“ aus dem Verlag C. H. Beck. Es werden darin auf über 1.600 Seiten mehr als 10.000 Begriffe aus den verschiedenen Rechtsgebieten erläutert. Das Buch zählt in Deutschland zur juristischen Standardliteratur.

Quelle: Wikipedia

Btw: auch ich scheine einen Vertrag mit Sonderbedingungen zu haben (gerade nachgesehen, was NGW 1999 geschrieben hat, als wir unser Haus bezogen). Habe allerdings nicht die Dokumente mit den besagten (Sonder-)Vertragsbedingungen.

Kampfzwerg:

--- Zitat von: \"Schermbecker\" ---
Btw: auch ich scheine einen Vertrag mit Sonderbedingungen zu haben (gerade nachgesehen, was NGW 1999 geschrieben hat, als wir unser Haus bezogen). Habe allerdings nicht die Dokumente mit den besagten (Sonder-)Vertragsbedingungen.
--- Ende Zitat ---


Welchen Tarif hat Du denn?
ErdgasMaxi hat die SB.
Hat Dein Vorgänger die Unterlagen?

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