Energiepreis-Protest > SWK Stadtwerke Kaiserslautern
Sperrandrohung
kamaraba:
@taxman
steht in § 33 AVB GAS
siehe hier:
http://www.stadtwerke-detmold.de/uploads/download/avb_gas.pdf
taxman:
--- Zitat von: \"kamaraba\" ---@taxman
steht in § 33 AVB GAS
siehe hier:
http://www.stadtwerke-detmold.de/uploads/download/avb_gas.pdf
--- Ende Zitat ---
Danke! Ich geh davon aus das dies ein allgemein gültiger § 33 der AVB GAS ist.
(2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist das Gasversorgungsunternehmen berechtigt, die Versorgung zwei Wochen nach Androhung einzustellen.
RuRo:
@taxman
Die AVBGasV sind allgemein gültig im ganzen Bundesgebiet.
Ähm, lies den Abs. 2 mal mit Bedacht und in aller Ruhe :wink:
Jetzt geh\' ich mal davon aus, dass du zu den Preisrebellen gehörst.
Bei nein, schade und nicht weiter zu ja, denn:
bei Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung
Unbilligkeitseinwand macht Forderung gerade strittig
Wo ist da die Verpflichtung gegenüber dem Versorger? Wo ist seine Berechtigung zur Mahnung?
Weißt du nicht, ich auch nicht :wink:
taxman:
--- Zitat von: \"RuRo\" ---@taxman
Die AVBGasV sind allgemein gültig im ganzen Bundesgebiet.
Ähm, lies den Abs. 2 mal mit Bedacht und in aller Ruhe :wink:
Jetzt geh\' ich mal davon aus, dass du zu den Preisrebellen gehörst.
Bei nein, schade und nicht weiter zu ja, denn:
bei Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung
Unbilligkeitseinwand macht Forderung gerade strittig
Wo ist da die Verpflichtung gegenüber dem Versorger? Wo ist seine Berechtigung zur Mahnung?
Weißt du nicht, ich auch nicht :wink:
--- Ende Zitat ---
Danke nochmals für den Hinweis RuRo,
er ist mir bekannt!
Grüße
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