Energiepreis-Protest > Erdgas Schwaben
Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
RuRo:
@ Nichtmitmir
Jetzt habe ich nochmal nachgeschaut, in meinen Unterlagen befindet sich keine Ankündigung zur Umstellung auf ein "rollierendes" System.
Wegen meiner kann EGS auch umstellen, was sie wollen, wir bezahlen die monatlichen Abschläge nur noch nach tatsächlichem Verbrauch (Servicepauschale + Verbrauch incl. MwSt.). Der monatliche Ablesestand wird über das Internet eingegeben, auf der Überweisung vermerkt und natürlich in einer Exceldatei verwaltet.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Nachdem du von EGS eine Gutschrift erhalten hast, unterstell\' ich mal, dass du den einseitig festgesetzten Preis von EGS bezahlst – bist ja hoffentlich kein Festpreiskunde. :oops:
Falls du zum Kreis der "normalen" Tarifkunden gehörst, empfehle ich eine tiefergehende Auseinandersetzung mit dem Thema "Billigkeitskontrolle von Gaspreisen" – da ergibt sich doch ein erhebliches Einsparungspotential.
Musst du natürlich selbst entscheiden, denn ein Restrisiko bleibt und jeder sollte diesen Weg nur nach reiflicher Überlegung und aus voller Überzeugung bestreiten.
Bange machen gilt nicht
Die Erfolgsaussichten sind nach meiner persönlichen Einschätzung nicht die schlechtesten. Es gibt auch hier im Forum EGS-Kunden, die zahlen seit 2004 den Preis von 3,45 Ct/kWh netto. Bisher wurde keiner von EGS verklagt.
Kleiner Fahrplan
Preisgegenüberstellung (aktueller Preis/obiger Preis) mit Vorjahresverbrauch, da solltest du schon mal staunen
Mit der Billigkeitskontrolle beschäftigen und Entscheidung treffen.
Bei Entscheidung für Einwand nach § 315 Abs. 3 BGB
Einzugsermächtigung widerrufen
Unbilligkeitseinwand an EGS abschicken
Monatliche Ablesung des Gaszählers mit Übergabe an EGS übers Internet und Verwaltung auf eigenem Ableseblatt.
Nur noch den Betrag als Abschlag überweisen, der dem tatsächlichen Verbrauch entspricht (Verbrauch und Abschlagsmonat auf Überweisung nicht vergessen)
Ruhig Blut und gute Nerven bewahren (am Anfang kommen nur die Standardantwortbriefe ohne rechtliche Substanz)[/list:u]
Trotzdem höflich und doch bestimmt immer antworten, bis es dir zu bunt wird. Wie gesagt es gibt Kunden der EGS die preislich besser gestellt wurden. Zwar unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Klärung, aber immerhin. Auf diese Fälle darf dann schon mal hingewiesen werden.
:wink:
Nichtmitmir:
Danke schonmal für die ersten Antworten"
Bange machen lass ich mich sicher nicht ! :P (siehe Username!)
Wegen der Preiserhöhung habe ich gestern gleich zusätzlich zu meinem Telefonanruf noch das empfohlene Schreiben (Einspruch gegen Preiserhöhung z. 1.10.06) abgesendet. Ich muss gestehen, dass ich mich in der Vergangenheit dieses thema weitgehend unterschätzt habe. So wird es aber wohl auch dem Großteil der Gaskunden gehen, dass sie das Gefühl haben, da lässt sich eh nicht viel machen. Was Energie angeht lassen wir Deutschen uns ja aussaugen, ohne zu protestieren. Ich gelobe Besserung und werde jeden, der Gas bezieht, dazu nötigen, o.g. Schreiben an die EGS zu senden! :wink:
Den Tipp mit den monaltichen Zahlungen der tatsächlich verbrauchten Menge finde ich hochinteressant. Wie rechnet sich das denn? Zum Gaspreis muss doch sicher noch eine Pauschale für dieses und jenes mit hinzu gerechnet werden?
Tarif ist bei mir übrigens Comfort 3. (Wohnhaus+Gaststätte)
Mit Preissteigerung von 4,26 ct (September 05) über 4,61 (ab 1.Januar 06) bis 4,82 ct (seit 1.April 05). Ab Oktober soll\'s ja wieder mehr sein, was ich zahlen soll.
LG, Conny
RuRo:
@Nichtmitmir
Die Servicepauschale ist abhängig vom jeweiligen Tarif. Der einschlägige Tarif richtet sich nach dem Jahresverbrauch in kWh, siehe hier:
http://www.erdgas-schwaben.de/download_fcms/egspreisblatt.pdf
Beispiel:
Jahresverbrauch 15.000 kWh = Comfort 1 = monatl. Servicepauschale von 8,00 € netto
Monatsverbrauch Oktober:
270 cbm x z-Zahl x Brennwert = Verbrauch in kWh/mtl.
Zur z-Zahl- und Brennwertbestimmung nimmst du deine Jahresrechnung und nimmst den angegebenen Faktor, i.d.R. zwischen 10 und 11, je nach Höhenlage, Gasdruck, Gastemperatur.
zurück zum Beispiel:
270 cbm x 10,27 = 2772,91 kWh x 0,0345 Ct/kWh = 95,67 €
+ Servicepauschale = 103,67 x 1,16 MwSt = 120,25 €
Der Beispielsverbrauch ist deutlich überhöht für den Monat Oktober und entspricht eher einem Januarwert :wink:
Bei dem Tarif ist im Verhältnis zur heutigen Preisgestaltung selbst der erwähnte Preis nach m.E. zu hoch. Die 3,45 Ct-Markte basiert auf einem Verbrauch von 32.000 kWh/a. Ausserdem solltest du nicht nur den Preisen in Höhe der Anpassung vom 01.10.06 widersprechen , sondern sämtlichen Verbrauchspreisen, die über die von dir als angemessen betrachtete Höhe hinaus gehen.
RuRo:
Das Thema gehört m.E. direkt zum Versorger.
Kann das jemand verschieben?
Nichtmitmir:
--- Zitat ---Ausserdem solltest du nicht nur den Preisen in Höhe der Anpassung vom 01.10.06 widersprechen , sondern sämtlichen Verbrauchspreisen, die über die von dir als angemessen betrachtete Höhe hinaus gehen.
--- Ende Zitat ---
Uffz!
Gibt es dafür ein Musterschreiben? Ich möchte das ja korrekt formuliert übersenden.
Und gibt es irgendwo eine Exel-Vorlage, in der man sowas w.o.b. ausrechnen kann? Ich bin ein absoluter Depp, was Exel angeht. :)
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