Energiebezug > Vertragliches
Eigener Tank, aber Tyczka will knebeln
HJS:
Wir haben ein Problem, das scheinbar noch nicht gelöst wurde: Wir haben vor neun Jahren (1997) von Veba einen Tank gemietet und ihn nach drei Jahren (2000) gekauft. Dummerweise habe ich damals mit der Restschuld auch noch einen Vertrag unterschrieben, der den Nutzungskauf vorsieht. Jetzt, also fast neun Jahre später, kommt Tyczka daher, und will uns Gas liefern. Wir haben immer von einem Freien befüllen lassen, außer in der Mietzeit. Es geht aber denen aber um die "Angebote".
Sollen wir das ignorieren? Warum muss ich einen Tank kaufen, den ich schon bezahlt habe?
Da ich mit Tyczka bis jetzt keine Lieferbeziehung habe, müsste der Vertrag doch eigentlich nichtig sein, oder?
Watzl:
"Dummerweise habe ich damals mit der Restschuld auch noch einen Vertrag unterschrieben, der den Nutzungskauf vorsieht"
Könnte man das bitte noch etwas genauer haben. Wie lautet der Vertragstext?
Es geht aber denen aber um die "Angebote".
Wie ist das gemeint?
Man kann dann mehr dazu sagen.
H. Watzl
HJS:
...hier der Vertragstext: "Vereinbarung über den Bezug von Flüssiggas
Der Kunde zahlt an Veba für die Überlassung des Flüssiggas-Behälters nach seiner Wahl eine einmalige Nutzungsntschädigung von DM 232.
Punkt 6. ...Sollte der Kunde während der Laufzeit dieser Vereinbarung an ihn gerichtete günstigere Angebote erhalten, so kann er von Veba eine Preisanpassung verlangen, wenn er durch Vorlage von an ihn gerichteten schriftlichen Angeboten nachweist, daß die Veba-Preise nicht marktgerecht sind. Veba behält sich vor, entweder einen neuen Preis für Flüssiggas zu vereinbaren oder für die jeweilige Lieferung vom Vertrag zurückzutreten."
Das war der zweite Vertrag, den wir nach dem Mietkauf unseres Tanks geschlossen haben.
Im ersten Vertrag stand der handschriftliche Passus "Die Miete wird nach 2 Jahren zu 100 %an den Nutzungspreis von 2000 DM + MwSt. angerechnet." Das haben wir auch brav abgestottert.
Watzl:
Aus den ersten Zeiel ist zu entnehmen, dass sie einen normalen Mietkaufgetätigt haben. Das betrifft den Gastank und dessen Nutzung. Sie sind nicht Eigentümer des Tanks geworden.
Im Pkt 6 berichten sie von einem Liefervertrag mit dem üblichen Blablabla Preisanpassungsklausel etc.
Was bedeutet dann aber dieser Satz: "Die Miete wird nach 2 Jahren zu 100 %an den Nutzungspreis von 2000 DM + MwSt. angerechnet."?
Daraus geht doch nicht hervor, dass sie den Tank in ihr Eigentum übernommen haben (gekauft).
Vielleicht können sie noch etwas ausführllicher beschreiben, was da passiert ist und wie der Stand der Dinge jetzt ist.
Bisher ist nict ersichtlich, dass die den Tank erworben haben (Eigentum).
Sind sie im Besitz des Tankprüfbuches?
H. Watzl
HJS:
...nein, wir haben kein Tankbuch, wir haben auch keinen dedizierten Kaufvertrag. Ich dachte, dass die bezahlten 2.300 DM ausreichend für den Besitz des Tanks waren. Einige Beiträge auf diesem Forum zeigen, dass es nicht so ist.
Müssen wir unseren bezahlten Tank also auf unsere Kosten ausbuddeln und zurückschicken?
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