Energiepreis-Protest > Stadtwerke Kleve / Niederrhein

Stadtwerke Kleve (Niederrhein)

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ESG-Rebell:

--- Zitat ---Original von Lawyerboy
Gehe ich richtig in der Annahme, dass der normale SW Kunde Tarifkunde ist?

--- Ende Zitat ---
Meine Verwandten in Kleve zumindest haben keine Sonderverträge und werden auch nicht zu Sondertarifen beliefert. Ergo sind sie Tarifkunden.

Gruss,
ESG-Rebell.

Lawyerboy:
Hallo zusammen,

nun ist der Tag X gekommen und die Stadtwerke haben mich nach fast 3 Jahren aufgefordert die ausstehenden Beträge zuzahlen.
Der Text lt wie folgt:
Sehr geehrter Herr...........,
wir beziehen uns auf den bislang geführten Schriftverkehr insbesondere auf Ihr Schreiben vom 21. Januar 2008 sowie unsere Schreiben vom 17.01.08 und 01.03.08.
Leider hat sich die steigende Preisentwicklung auf den Energiemärkten bis heute fortgesetzt. Dennoch haben wine Gaspresierhöhung letztmalig zum 01.10.2006 durchgeführt. Danach haben wir zum 01.01.2007 eine Gaspreissenkung vornhemen können, der leider eine gesetztliche Umsatzsteuererhöhung gegenüberstand. In Folge konnten wir - trotz eines sehr schwierigen Marktes- bis heute die Gaspreise für unsere Kunden stabil halten.
Wir glauben, dass dies zum Ausdruck bringt, dass wir erhebliche Anstrengungen unternehmen, damit wir unseren kunden ein bestmögliches Preis- Leistungsverhältnis anbieten können. Dies wird durch gute Platzierungen in einer Vielzahl von Untersuchungen und neutralen Ranglisten über viele Jahre bestätigt. Zur rechtlichen Beurteilung ist Folgendes zu sagen.
Bezüglich der Gasversorgung liegt zwischenzeitlich ein Utreil des BGH`s vom 13.06.2007 (BHG VIII ZR 36/06= einschließlich aktueller Kommentierung vor. Demnach sind Gaspreiserhöhungen nach § 315 BGB zulässig, wenn Versorger lediglich gestiegene Einkaufskosten weitergeben.
Dies ist bei unseren Gaspreisanpassungen selbstverständlich der Fall.
Ferner hat der BGH entschieden, dass Versorgungsunternehmen von ihren Kunden nicht veranlasst werden können, die Energiepreiskalkulation gegenüber dem Kunden darzulegen. Diese BHG- Entscheidung wird sicherlich manchen Kunden schwer verständlich sein. Unseres Erachtens ist die Entscheidung darin begründet, dass Energiepreiskalkulationen äußerst komlex sind, so dass sogar die hierfür ausgebildeten Fachleute des Wirtschaftsministeriums mehrere Monate benötigen um eine Kalkulation zu prüfen.

Auf ein weiteres BGH Urteil( verkündet am 29. April 2008) möchten wir an dieser Stelle aus aktuellen Anlass kurz eingehen. In dem betreffenden Rechtsstreit ging es um einen Sonderlieferungsvertrag, in dem gereglt war, dass nur Kostenerhöhungen, keine Kostensenkungen an den Sondervertragskunden weitergegeben werden.
Dieses Urteil ist insofern hier nicht anwendbar.

Aus den vorgenannten gründen bitten wir um Verständnis, dass wir Sie bitten müssen unsere Forderung,..........., nunmehr auszugleichen.

Erlauben Sie uns abschließend den Hinweis, dass wir stets bestrebt sind, unseren Kunden ein fairer Partner mit wirtschaftlichen Konditionen und umfassenden Beratungsangebot zu sein. Unser Unternehmen hat einen erheblichen lokalen Bezug. Wir leisten hohe Investitionen, die asl Aufträge den ortansässigen Unternehmen zugute kommen. Wir engagieren uns für kulturelle und soziale lokale Zwecke und aufgrund unserer kommunalen Anteilseigentschaft kommen unsere Erlöse der kommunalen Gemeinschaft zugute.

MFG
SW

Ich weiß, dass einige Widersprüchler noch keine Post bekommen habe. Und irritierender Weise auch kein weiterer aus unserer Strasse.

Was sollte ich am besten tun. Auf dieses Schreiben antworten, halte ich für Zeitverschwendung. Ich würde lieber auf den Mahnbescheid warten und dann Widerspruch einlegen und mir in der Zwischenzeit einen guten Anwalt suche. Meine Nachforderung beträgt ca. 150 € jedes Anwaltliche Schreiben ist schon fast teuer. Also was nun und wie kann ich mich mit anderen zusammen tun, vorallem wie finde ich die? Aufruf über meine Homepage?

CU Lawyerboy

Randy:
@Lawyerboy

Die Füße still halten und gar nicht reagieren, halte ich in diesem Fall (150 € Nachforderung) für die beste Reaktion.


--- Zitat ---Original von Lawyerboy

..und mir in der Zwischenzeit einen guten Anwalt suchen.
--- Ende Zitat ---

Das ist sicher sinnvoll und angezeigt. Vielleicht ist dies leichter bei mehreren Mandanten in gleicher oder ähnlicher Lage. Ich wäre dabei.  


--- Zitat ---Original von Lawyerboy
Also was nun und wie kann ich mich mit anderen zusammen tun, vorallem wie finde ich die? Aufruf über meine Homepage?

--- Ende Zitat ---

Wie wär`s mit Aufruf über dieses Forum und entsprechendem Leserbrief in der Presse?

Randy

PS. Nach meiner Kenntnis sind alle Haushaltskunden der SW Kleve Tarifkunden. Sonderverträge der SW Kleve sind mir nicht bekannt. Ich vermute aber, daß es solche für Betriebe/Unternehmen gibt.

AGB\'s habe ich auch nicht gefunden. Tipp: Von den den SW anfordern

Lawyerboy:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
@Randy



Die Stadtwerke Kleve haben zum 01.10.2006 den Altvertrag beendet, dabei ab diesem Tag günstigere Bezugspreise erzielt und einen entsprechenden Vorteil an größere Kunden (zB. Gartenbaubetriebe in der Region) weitergegeben.

Jedenfalls teilte der Anwalt der Stadtwerke Kleve größeren Kunden entsprechendes mit.


--- Ende Zitat ---
Gibt es dieses Schreiben auch als Kopie das ich benutzen könnte?
Ich werde diese Woche darüber entscheiden, ob ich überhaupt etwas schreibe. chön wäre es natürlich, wenn ich noch andere Mitstreiter finden würde.
Gruß Lawyerboy

guisi31:
Hallo ... lege nun mittlerweile auch schon seid 2006 jedes Jahr Widerspruch bei den Stadtwerken Kleve ein. Letztes Jahr habe ich es dann mal einem Anwalt in Kleve übergeben. Für den war das aber auch alles Neuland. Ich hatte mal gehört, daß Klever Gaskunden das an einen Anwalt in Düsseldorf übergeben haben. Näheres konnte ich leider nicht in Erfahrung bringen. Es wäre natürlich schön, wenn die Sachen von Kleve ein Anwalt in der Hand hätte (zwecks eventueller Sammelklage).
Falls es bei Ihnen auch noch aktuell ist, wäre ich über eine Antwort dankbar. Gruß guisi31

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