Energiepreis-Protest > Stadtwerke Kleve / Niederrhein
Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
Christian Guhl:
@Lawyerboy
Wenn die auf der Rechnung ausgewiesenen Abschlagsbeträge nicht mit den tatsächlich gezahlten Beträgen übereinstimmen, sollte man die Rechnung als offensichtlich falsch bemängeln und bis zur Erstellung einer korrekten Rechnung die Zahlung gem. § 17.1 GVV verweigern.Voraussetzung ist allerdings, dass die Zahlungen gem.§ 366 BGB zweckgebunden geleistet wurden.Dazu reicht es, wenn die Zahlungen als \"Abschlag\" gekennzeichnet waren.
Randy:
@Lawyerboy
Kenne dieses Problem noch von der vorjährigen Jahresrechnung. Hatte damals - gleichzeitig mit meiner Neuberechnung - die fehlenden tatsächlichen Abschlagszahlungen \"nur\" bemängelt.
Sollte dies in der neuen Jahresrechnung, die ich bisher noch nicht erhalten habe, wieder so gehandhabt werden, werde ich wie von Christian Guhl vorgeschlagen, vorgehen. Außerdem werde ich auf der getrennten Berechnung von SOLL, Abschlägen und IST jeweils für Gas, Strom und Wasser bestehen.
Also nur Mut bei der Forderung nach einer korrekten Abrechnung.
Randy
Lawyerboy:
Ich hätte dazu noch eine Frage. Wenn also die Rechnung der Stadtwerke, hier (nur das rechnerische berücksichtigt) offensichtlich falsch ist und keine neue Rechnung schicken, ist die Forderung auch nicht fällig. Gilt in diesem Fall eine andere Verjährungsfrist?
CU Lawyerboy
Randy:
@Lawyerboy
Soweit ich es verstanden habe, kann bei einer nicht fälligen Rechnung auch keine Verjährungsfrist beginnen. Diese kann erst beginnen, wenn die Rechnung fällig ist.
Insofern sind es die gleichen Bedingungen wie bei den Rechnungen, denen man wegen §315 BGB widersprochen hatte. Anders ist es natürlich bei unwidersprochenen Rechnungen.
Daneben gibt es noch die Verwirkung. Aber das ist ein anderes Kapitel...
Aber ich schließe aus Ihrem Beitrag, daß Sie die offensichtlich falsche Rechnung (wegen der nicht ausgewiesenen Abschläge) zurückgewiesen, aber noch keine Korrektur erhalten haben.
Genau so in meinem Fall. Der Eingang wurde bestätigt und um Verständnis wegen des hohen Arbeitsanfalls gebeten.
Deshalb habe ich jetzt eine Frist zur Erstellung der korrekten Rechnung gesetzt, mit der Maßgabe, nach erfolglosem Ablauf keine Verbrauchsabrechnung mehr anzuerkennen und keine Zahlungen darauf zu leisten.
Mal sehen was kommt.
Randy
Lawyerboy:
Hallo Zusammen, hat jemand die AGB´s der Stadtwerke Kleve? Online habe ich sie nicht gefunden.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass der normale SW Kunde Tarifkunde ist?
LG Lawyerboy
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