Energiepreis-Protest > Stadtwerke Kleve / Niederrhein
Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
Randy:
@RR-E-ft
Vielen Dank für diese interessante Info. Die SW Kleve haben tatsächlich zum 01.10.2006 im Allgemeinen Tarif den Arbeitspreis von 4,78 auf 5,04 ct/kWh erhöht.
Werde wie empfohlen mal genauer nachfragen.
Lawyerboy:
Nun habe ich, wie jedes Jahr und jeder andere auch, meine Rechnung von den Stadtwerke bekommen. Für den Abrechnungszeitraum 2005 hatte ich den Stadtwerken eine Preiserhöhung um 2% auf die Preise zum 01.01.2005 "gebilligt". Alle anderen Preiserhöhung im Jahr 2005 hielt ich für unbillig und hatte die Rechnung damals dementsprechend gekürzt. Für den Abrechnungszeitraum 2006 halte ich die Preisgestaltung auch für unbillig. Nur aber zu meiner Frage. Um wie viel Prozent sollte man den Stadtwerke eine Preisanhebung zubilligen? Kann ich eine etwaige Überzahlung für das Jahr 2006 mit den zu zahlenden Abschlägen 2007 verrrechnen?
*Wenn ich hier von Presierhöhung spreche meine ich natürlich die Billigkeit der geforderten Preise, insgesamt bestehend aus Grund- und Arbeitspreis.
CU
Cremer:
@Lawyerboy
keine.
es ist schon allen bekannt, dass 2% Preiserhöhung nicht zugestanden werden muss.
Die Billigkeit des Pereises setzen nicht Sie fest, sodorn ein Gericht, wenn der Versorger klagt.
Lawyerboy:
@Cremer
Kann man die Rückforderung mit den Abschlägen verrechnen? Sollten man das sogar?
Randy:
@Lawyerboy
--- Zitat ---Kann man die Rückforderung mit den Abschlägen verrechnen? Sollten man das sogar?
--- Ende Zitat ---
Nach vorherrschender Meinung in diesem Forum ist diese Verrechnung nicht statthaft. Es gibt aber anscheinend Teilnehmer, die die Rückforderung verrechnet haben und damit Erfolg hatten.
Versuchen Sie es doch mal.
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