Versorger:Stadtwerke Kleve GmbH
Flutstraße 36
47533 Kleve
Telefon: 02821 / 593 - 140
Fax: 02821 / 593 - 160
Internet:
http://www.stadtwerke-kleve.de/E-Mail: info@stadtwerke-kleve.de
Die Stadtwerke Kleve (SWK) beliefern ihre Kunden nach eigenen Angaben
http://www.stadtwerke-kleve.de/erdgaspreise_content.htm als Grundversorger zum allgemeinen Tarif.
Für die Kunden gelten damit die AVBGasV.
Allgemeinen Tarifkunden gegenüber besitzen die SWK unbestreitbar ein Recht zur einseitigen Preisanpassung von Vertragsbeginn an. Daher ist §315 BGB direkt anwendbar.
Kunden der Stadtwerke Kleve können daher mit dem Musterbrief der Verbraucherzentrale einen Billigkeitseinwand erheben und ihre Nachzahlungen und Abschlagszahlungen (Gasanteil) sogar vollständig einstellen bis der Nachweis erfolgt ist. Bei allgemeinen Tarifkunden kann die Forderung auch nicht anteilig fällig werden, solange die Angemessenheit nicht nachgewiesen ist. Dies ist - anders als bei Sondertarifkunden - juristisch nicht strittig.
Die SWK bieten keinen gesonderten Heiztarif an und sie zahlen auch die für den allgemeinen Tarif geltenden hohen Konzessionsabgaben von 0,22 bis 0,61 (statt 0,03) Cent/kWh.
Für Tarif III verlangen die SWK ab dem 1.10.2006 (Netto): Grundpreis: 85,90 Euro, Arbeitspreis: 5,04 ct/kWh
Bei einem Jahresverbrauch von 20000 kWh ergibt dies ab 1.1.2007: 6,51 ct/kWh (Brutto)
Auf einer Informationsveranstaltung bei der Verbraucherzentrale in Stuttgart am 14.10.06 brachte ein Anwalt ein interessantes Argument. Demnach haben Unternehmen der öffentlichen Hand (wozu die SWK gehört)
KEINERLEI Geheimhaltungsrecht :shock:! Daraus folgt, dass offensichtlich jeder - ganz unabhängig von §315 - der Stadt auf ihre Finger schauen darf! :lol:
Gruss,
ESG-Rebell