Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)  (Gelesen 33321 mal)

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Offline ESG-Rebell

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Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
« Antwort #1 am: 02. November 2006, 18:36:16 »
Versorger:
Stadtwerke Kleve GmbH
Flutstraße 36
47533 Kleve
Telefon: 02821 / 593 - 140
Fax: 02821 / 593 - 160
Internet: http://www.stadtwerke-kleve.de/
E-Mail: info@stadtwerke-kleve.de

Die Stadtwerke Kleve (SWK) beliefern ihre Kunden nach eigenen Angaben http://www.stadtwerke-kleve.de/erdgaspreise_content.htm als Grundversorger zum allgemeinen Tarif.
Für die Kunden gelten damit die AVBGasV.

Allgemeinen Tarifkunden gegenüber besitzen die SWK unbestreitbar ein Recht zur einseitigen Preisanpassung von Vertragsbeginn an. Daher ist §315 BGB direkt anwendbar.

Kunden der Stadtwerke Kleve können daher mit dem Musterbrief der Verbraucherzentrale einen Billigkeitseinwand erheben und ihre Nachzahlungen und Abschlagszahlungen (Gasanteil) sogar vollständig einstellen bis der Nachweis erfolgt ist. Bei allgemeinen Tarifkunden kann die Forderung auch nicht anteilig fällig werden, solange die Angemessenheit nicht nachgewiesen ist. Dies ist - anders als bei Sondertarifkunden - juristisch nicht strittig.

Die SWK bieten keinen gesonderten Heiztarif an und sie zahlen auch die für den allgemeinen Tarif geltenden hohen Konzessionsabgaben von 0,22 bis 0,61 (statt 0,03) Cent/kWh.

Für Tarif III verlangen die SWK ab dem 1.10.2006 (Netto): Grundpreis: 85,90 Euro, Arbeitspreis: 5,04 ct/kWh

Bei einem Jahresverbrauch von 20000 kWh ergibt dies ab 1.1.2007: 6,51 ct/kWh (Brutto)

Auf einer Informationsveranstaltung bei der Verbraucherzentrale in Stuttgart am 14.10.06 brachte ein Anwalt ein interessantes Argument. Demnach haben Unternehmen der öffentlichen Hand (wozu die SWK gehört) KEINERLEI Geheimhaltungsrecht :shock:!  Daraus folgt, dass offensichtlich jeder - ganz unabhängig von §315 - der Stadt auf ihre Finger schauen darf! :lol:

Gruss,
ESG-Rebell

Offline Randy

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Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
« Antwort #2 am: 22. November 2006, 23:47:45 »
Wunderlich:

Die Stadtwerke Kleve erhöhten zuletzt den Gaspreis zum 01.10.2006. Ganze 6 Wochen nach Veröffentlichung wird nun eine Senkung zum 01.01.2007 angekündigt.     :D

http://www.rp-online.de/public/article/regional/niederrheinnord/kleve/nachrichten/kleve/376793

http://www.stadtwerke-kleve.de/erdgas_index.htm

Die Preise im Tarif III:

ab 01.10.2006:   5,04 ct/kWh + 85,90 EUR/Jahr zzgl. 16% MwSt
ab 01.01.2007:   4,87 ct/kWh + 85,90 EUR/Jahr zzgl. 19% MwSt

Wunderlich:

Unter Berücksichtigung von Meß- und Grundpreis ergiebt sich bei einem Verbrauch von etwa 20.000 kW/Jahr durch die steigende MwSt der gleiche Jahresbetrag!   :wink:

Wird hier die Mehrwertsteuer-erhöhung dem Kunden geschenkt?   :idea:

Einige Autohersteller verschenken ja sogar die gesamte MwSt! Die armen SW Kleve leider nur die Erhöhung.

Trotz dieser Schenkung verbleiben stolze 38,7% Preiserhöhung in 2 Jahren.   :!:

Offline Cremer

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Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
« Antwort #3 am: 23. November 2006, 07:29:27 »
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Gerd Cremer
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Offline Randy

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Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
« Antwort #4 am: 23. November 2006, 14:18:11 »
@Cremer

Zitat

glaube nicht, siehe hier
http://www.zfk.de/zfk/knowhow/pdf_tipps/tipps04_10_06.pdf


Ist mir bekannt. Ich kann allerdings keinen Bezug zur "Schenkung" erkennen.

Offline Lawyerboy

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Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
« Antwort #5 am: 03. Januar 2007, 00:05:23 »
Wenn ich dies nun alles richtig interpretiere, heißt dass doch eigentlich, dass die Stadtwerke, wenn sie wollen auch noch die Abschlussrechnung mit 16 % MSt belegen können. Oder?
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Offline eislud

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Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
« Antwort #6 am: 03. Januar 2007, 17:28:08 »
@Lawyerboy

Meines Erachtens können die EVUs eine Abschlussrechnung, die Leistungen aus 2007 beinhaltet, nicht mit 16 % MWST belegen - bzw. sie können das zwar tun, müssen aber trotzdem 19 % MWST abführen.
Nach dem BMF-Schreiben vom 11.08.2006 könnten sie aber unter bestimmten Umständen eine Abschlussrechnung, die Leistungen neben 2007 auch aus 2006 beinhaltet, komplett mit 19 % MWST belegen (Kapitel 3.6 des BMF-Schreibens).

Es scheint aber zumindest allgemeine Praxis zu sein, dass die EVUs innerhalb eines Abrechnungszeitraums auch Preisänderungen einbeziehen und die Verbrauchsdaten vor und nach der Preisänderung berechnen. Bei der MWST-Erhöhung kann und wird das deshalb in der Regel wie eine Preiseränderung kalkuliert. Die Leistungen in 2006 mit 16 % und die Leistungen in 2007 mit 19 %.

Ausnahmen könnten Sonderverträge sein, in denen zum Beispiel explizit keine Abweichung vom Abrechnungszyklus zugelassen ist, falls es denn so etwas gibt. Hier könnten es dann komplett 19 % sein.

Das war aber hier eigentlich garnicht Thema. Wenn geschrieben wird, dass die MWST-Erhöhung geschenkt wird, ist hier von einer Preisreduzierung die Rede. Das EVU muss trotzdem 19 % MWST abführen. Ein Verbraucher muss dann auch regelmäßig 19 % MWST zahlen, das hat sich nur eben nicht ersichtlich im Preis niedergeschlagen.

BMF-Schreiben vom 11. August 2006:
http://www.dnoti.de/DOC/2006/BMF_Schreiben_4as5_s7210_23_06.pdf

Beitrag zum Thema MWST-Erhöhung:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4710

Offline Cremer

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Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
« Antwort #7 am: 03. Januar 2007, 18:23:32 »
@eislud,

Die Versorger werden schon aus eigenem Interesse bezogene Leistungen aus 2006 mit 16% gegenüber dem FA mit 16% abrechnen.

Alles andere aus 20076 dann mit 19% Märchensteuer
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Gerd Cremer
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Offline Randy

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Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
« Antwort #8 am: 26. Januar 2007, 20:04:22 »
Der Anregung von @RR-E-ft folgend,

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3697

wurde die Differenz der

monatlichen Erdgasimportpreise (netto, ohne Erdgassteuer, in ct/kWh) und

der jeweiligen Gaspreise SW Kleve (netto, incl. Grundpreis, ohne Erdgassteuer, in ct/kWh bei Jahresverbrauch 20.000 kWh)

berechnet.

In der Tat ist diese Differenz seit 1999 stark angestiegen, immerhin um 2/3.
Zum Vergleich hier die Jahresmittelwerte dieser Differenz:

1999     1,56 ct/kWh
2000     1,75   "
2001     2,18   "
2002     2,02   "
2003     2,16   "
2004     2,21   "
2005     2,36   "
2006     2,58   " (bis Nov)

Es fällt auf, daß der stärkste Anstieg 2000/2001 und 2005/2006 erfolgte. Die monatlichen Werte zeigen dies noch deutlicher als die Jahresmittelwerte.

Die Handelsspanne zwischen Gasimportunternehmen und Gasversorger muß also entsprechend gestiegen sein.

Ist damit die Unbilligkeit der Gasspreise bewiesen?

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
« Antwort #9 am: 26. Januar 2007, 20:26:54 »
@Randy

Der Kunde muss die Unbilligkeit nicht beweisen.

Ich würde sie als erwiesen erachten.

Den billigen Preis kennt man damit immer noch nicht, weil ja der Abstand 1999 aus einer Monopolsituation resultierte weil der Versorger seinen Lieferanten nicht frei wählen und wechseln konnte.

Die Stadtwerke Kleve haben zum 01.10.2006 den Altvertrag beendet, dabei ab diesem Tag günstigere Bezugspreise erzielt und einen entsprechenden Vorteil an größere Kunden (zB. Gartenbaubetriebe in der Region) weitergegeben.

Jedenfalls teilte der Anwalt der Stadtwerke Kleve größeren Kunden entsprechendes mit.

Wundersam also, wenn für Haushaltskunden von diesem Vorteil nichts ankam, sondern die Preise noch einmal steigen mussten.

Womöglich hat das Unternehmen gegenüber seinen Haushaltskunden so getan, als wäre alles im alten Trott einfach weitergegangen. Ist es aber gar nicht. Die Stadtwerke Kleve hatten den Langfristvertrag beendet.

Man sollte deshalb mal genauer nachfragen.

Womöglich mussten die Preise für Haushaltskunden erhöht werden, um größeren Kunden noch weit bessere Preisvorteile zu bieten, nachdem diese möglicherweise an einen Bündeleinkauf jenseits der Grenze dachten.


Das betrifft die Stadtwerke Kleve GmbH, Flutstr. 36,  47533 Kleve, GF Dipl. Ök. Rolf Hoffmann.

www.stadtwerke-kleve.de

Offline Randy

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Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
« Antwort #10 am: 26. Januar 2007, 21:59:02 »
@RR-E-ft

Vielen Dank für diese interessante Info. Die SW Kleve haben tatsächlich zum 01.10.2006 im Allgemeinen Tarif den Arbeitspreis  von 4,78 auf 5,04 ct/kWh erhöht.

Werde wie empfohlen mal genauer nachfragen.

Offline Lawyerboy

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Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
« Antwort #11 am: 30. Januar 2007, 11:48:22 »
Nun habe ich, wie jedes Jahr und jeder andere auch, meine Rechnung von den Stadtwerke bekommen. Für den Abrechnungszeitraum 2005 hatte ich den Stadtwerken eine Preiserhöhung um 2% auf die Preise zum 01.01.2005 "gebilligt". Alle anderen Preiserhöhung im Jahr 2005 hielt ich für unbillig und hatte die Rechnung damals dementsprechend gekürzt. Für den Abrechnungszeitraum 2006 halte ich die Preisgestaltung auch für unbillig. Nur aber zu meiner Frage. Um wie viel Prozent sollte man den Stadtwerke eine Preisanhebung zubilligen? Kann ich eine etwaige Überzahlung für das Jahr 2006 mit den zu zahlenden Abschlägen 2007 verrrechnen?

*Wenn ich hier von Presierhöhung spreche meine ich natürlich die Billigkeit der geforderten Preise, insgesamt bestehend aus Grund- und Arbeitspreis.

CU
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Offline Cremer

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Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
« Antwort #12 am: 30. Januar 2007, 14:31:59 »
@Lawyerboy

keine.

es ist schon allen bekannt, dass 2% Preiserhöhung nicht zugestanden werden muss.

Die Billigkeit des Pereises setzen nicht Sie fest, sodorn ein Gericht, wenn der Versorger klagt.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Lawyerboy

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Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
« Antwort #13 am: 30. Januar 2007, 16:48:25 »
@Cremer

Kann man die Rückforderung mit den Abschlägen verrechnen? Sollten man das sogar?
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Offline Randy

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Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
« Antwort #14 am: 30. Januar 2007, 17:28:56 »
@Lawyerboy
Zitat
Kann man die Rückforderung mit den Abschlägen verrechnen? Sollten man das sogar?

Nach vorherrschender Meinung in diesem Forum ist diese Verrechnung nicht statthaft. Es gibt aber anscheinend Teilnehmer, die die Rückforderung verrechnet haben und damit Erfolg hatten.

Versuchen Sie es doch mal.

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