Hallo zusammen,
nun ist der Tag X gekommen und die Stadtwerke haben mich nach fast 3 Jahren aufgefordert die ausstehenden Beträge zuzahlen.
Der Text lt wie folgt:
Sehr geehrter Herr...........,
wir beziehen uns auf den bislang geführten Schriftverkehr insbesondere auf Ihr Schreiben vom 21. Januar 2008 sowie unsere Schreiben vom 17.01.08 und 01.03.08.
Leider hat sich die steigende Preisentwicklung auf den Energiemärkten bis heute fortgesetzt. Dennoch haben wine Gaspresierhöhung letztmalig zum 01.10.2006 durchgeführt. Danach haben wir zum 01.01.2007 eine Gaspreissenkung vornhemen können, der leider eine gesetztliche Umsatzsteuererhöhung gegenüberstand. In Folge konnten wir - trotz eines sehr schwierigen Marktes- bis heute die Gaspreise für unsere Kunden stabil halten.
Wir glauben, dass dies zum Ausdruck bringt, dass wir erhebliche Anstrengungen unternehmen, damit wir unseren kunden ein bestmögliches Preis- Leistungsverhältnis anbieten können. Dies wird durch gute Platzierungen in einer Vielzahl von Untersuchungen und neutralen Ranglisten über viele Jahre bestätigt. Zur rechtlichen Beurteilung ist Folgendes zu sagen.
Bezüglich der Gasversorgung liegt zwischenzeitlich ein Utreil des BGH`s vom 13.06.2007 (BHG VIII ZR 36/06= einschließlich aktueller Kommentierung vor. Demnach sind Gaspreiserhöhungen nach § 315 BGB zulässig, wenn Versorger lediglich gestiegene Einkaufskosten weitergeben.
Dies ist bei unseren Gaspreisanpassungen selbstverständlich der Fall.
Ferner hat der BGH entschieden, dass Versorgungsunternehmen von ihren Kunden nicht veranlasst werden können, die Energiepreiskalkulation gegenüber dem Kunden darzulegen. Diese BHG- Entscheidung wird sicherlich manchen Kunden schwer verständlich sein. Unseres Erachtens ist die Entscheidung darin begründet, dass Energiepreiskalkulationen äußerst komlex sind, so dass sogar die hierfür ausgebildeten Fachleute des Wirtschaftsministeriums mehrere Monate benötigen um eine Kalkulation zu prüfen.
Auf ein weiteres BGH Urteil( verkündet am 29. April 2008) möchten wir an dieser Stelle aus aktuellen Anlass kurz eingehen. In dem betreffenden Rechtsstreit ging es um einen Sonderlieferungsvertrag, in dem gereglt war, dass nur Kostenerhöhungen, keine Kostensenkungen an den Sondervertragskunden weitergegeben werden.
Dieses Urteil ist insofern hier nicht anwendbar.
Aus den vorgenannten gründen bitten wir um Verständnis, dass wir Sie bitten müssen unsere Forderung,..........., nunmehr auszugleichen.
Erlauben Sie uns abschließend den Hinweis, dass wir stets bestrebt sind, unseren Kunden ein fairer Partner mit wirtschaftlichen Konditionen und umfassenden Beratungsangebot zu sein. Unser Unternehmen hat einen erheblichen lokalen Bezug. Wir leisten hohe Investitionen, die asl Aufträge den ortansässigen Unternehmen zugute kommen. Wir engagieren uns für kulturelle und soziale lokale Zwecke und aufgrund unserer kommunalen Anteilseigentschaft kommen unsere Erlöse der kommunalen Gemeinschaft zugute.
MFG
SW
Ich weiß, dass einige Widersprüchler noch keine Post bekommen habe. Und irritierender Weise auch kein weiterer aus unserer Strasse.
Was sollte ich am besten tun. Auf dieses Schreiben antworten, halte ich für Zeitverschwendung. Ich würde lieber auf den Mahnbescheid warten und dann Widerspruch einlegen und mir in der Zwischenzeit einen guten Anwalt suche. Meine Nachforderung beträgt ca. 150 € jedes Anwaltliche Schreiben ist schon fast teuer. Also was nun und wie kann ich mich mit anderen zusammen tun, vorallem wie finde ich die? Aufruf über meine Homepage?
CU Lawyerboy