Energiepreis-Protest > Stadtwerke Flensburg
Stadtwerke Flensburg
Tdenecke:
Hallo,
anstelle auf meinen Einspruch zu reagieren kommt nun die 2. Mahnung.
"Hiermit fordern wir Sie letzmalig auf Ihren Zahlungsverpflichtungen unverzüglich nachzukommen. Ansonsten sehen wir uns veranlasst, den Vertrag mit Ihnen zu kündigen und Ihren Netzbetreiber vor Ort zu informieren. Eine Sperrung der Stromversorgung durch Ihren Netzbetreiber wäre für Sie die Folge."
Ich würde jetzt gern die Landesaufsicht für Energiefragen informieren.
Kann mir jemand ein Muster für ein Schreiben zu Verfügung stellen.
Darüber hinaus wäre ich für Hinweise zur weiteren Vorgehensweise dankbar.
Mfg
TDenecke
Cremer:
@Tdenecke,
Sie sind also bei einem "Provider" und nicht beim Netzbetreiber. :idea:
Dann wird er wohl kündigen, wenn Sie nicht voll seine Rechnung anerkennen. :(
Eine Sperung, wie er meint, kann gannicht erfolgen. 8)
Der Netzbetrieber ist verpflichtet Sie in die Grundversorung zu nehmen.
Dann können Sie dort auch Widerspruch gegen die Strompreise einlegen. :evil:
Fridericus Rex:
@Cremer
Ich glaube Sie irren.
Zum einen ist der Netzbetreiber nicht Grundversorger, er kann (und darf) damit Tdenecke nicht in die Grundversorgung nehmen!
Zur Sperrung kann der Netzbetreiber unter Umständen sogar berechtigt sein, vgl. § 24 ABs. 3 Niedersannungsanschlussverordnung (NAV):
--- Zitat ---(3) Der Netzbetreiber ist berechtigt, auf Anweisung des Lieferanten des Anschlussnutzers die Anschlussnutzung zu unterbrechen, soweit der Lieferant dem Anschlussnutzer gegenüber hierzu vertraglich berechtigt ist und der Lieferant das Vorliegen der Voraussetzungen für die Unterbrechung gegenüber dem Netzbetreiber glaubhaft versichert und den Netzbetreiber von sämtlichen Schadensersatzansprüchen freistellt, die sich aus einer unberechtigten Unterbrechung ergeben können; dabei ist auch glaubhaft zu versichern, dass dem Anschlussnutzer keine Einwendungen oder Einreden zustehen, die die Voraussetzungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung entfallen lassen.
--- Ende Zitat ---
Sofern also Tdenecke in seinem Vertrag mit seinem Versorger eine Regelung enthalten hat, nach der dort gekündigt werden kann, so kann auch der Netzbetreiber ohne weiteres sperren.
Mahnende Grüße
Fridericus Rex
RR-E-ft:
@Cremer
Fridericus Rex hat recht.
Stadtwerke Flensburg bieten bundesweit Strom an, wie Yello.
Wer kein grundversorgter Kunde in Flensburg ist, dem kann der Vertrag ordnungsgemäß gekündigt werden.
Ist der Vertrag beendet, kommt möglicherweise eine Sperrung in Betracht, wenn es nicht irgendwo mit einer Ersatzbelieferung weitergeht.
Also vorsicht mit solchen Aussagen !
Diese und die möglichen Folgen sind keinesfalls 8)
Cremer:
@fricke,
der Nachteil für Tdenecke ist, dass er die SW FL als Netzbetreiber hat und als bundenweiten Anbieter von Strom fungiert.
Yello kündigt die Verträge bei Widerspruch und geben die Kunden an den örtlichen Netzbetrieber zwecks weiteren Versorgung zurück.
Im Falle § 315 ist ja alles klar, bei ausstehenden Zahlungen kann natürlich dann der Fall wie von Ihnen geschildert eintreten, dass der netzbereiber im Auftrag des Stromlieferanten den Anschluß wegen ausstehender Zahlungen sperrt.
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