Energiepreis-Protest > Stadtwerke Flensburg
Stadtwerke Flensburg
RR-E-ft:
http://www.energate.de/news/85753
Tdenecke:
Hallo,
ich habe entsprechend §315 BGB Einspruch gegen die Preiserhöhung eingelegt und entsprechend die Jahresabrechnung gekürzt.
Nun bekomme ich die 1. Mahnung mit Drohung der Vertragskündigung.
Wie gehe ich jetzt am besten vor?
Mfg
TDenecke
Cremer:
@Tdenecke,
Es geht um Gas?
Welchen Vertrag haben Sie?
- Grundversorgungstarif oder
- Sondertarif oder?
- einen sonstigen Spezialtarif?
bezgl. der "Drohung" der Vertragskündigung.
Tdenecke:
Hallo Cremer,
sorry hatte ich vergessen zu erwähnen. Es geht um Strom.
Tarif: Flensburg Extra HT
Cremer:
@Tdenecke,
also Strom
Nun da sind Sie beim Netzversorger?
Dann hat er einen speziellen Tarif auf den Sie eingegangen sind. Es ist nicht der Grundversorgungstarif. Dann kann er kündigen
Auch ím Grundversorgungstarif dann Widerspruch einlegen, Preise vom Sept. 2004 akzeptieren, Abschläge kürzen und eigene Jahresrechnung erstellen.
Eigentlich ist dies ein Fall für § 226 BGB (Schikaneverbot) und § 242 BGB (Treu und Glauben)
Lesen Sie auch im http://www.energienetz.de wie es weiter geht und informieren sich dort, nutzen Sie die Suchfunktion
und hier, Stadtwerke Kreuznach, ist zwar Gas aber ähnlich
Stadtwerke Kreuznach
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