Energiepreis-Protest > Stadtwerke Flensburg

Stadtwerke Flensburg

(1/4) > >>

RR-E-ft:
http://www.energate.de/news/85753

Tdenecke:
Hallo,

ich habe entsprechend §315 BGB Einspruch gegen die Preiserhöhung eingelegt und entsprechend die Jahresabrechnung gekürzt.

Nun bekomme ich die 1. Mahnung mit Drohung der Vertragskündigung.

Wie gehe ich jetzt am besten vor?

Mfg

TDenecke

Cremer:
@Tdenecke,

Es geht um Gas?

Welchen Vertrag haben Sie?
- Grundversorgungstarif oder
- Sondertarif oder?
- einen sonstigen Spezialtarif?

bezgl. der "Drohung" der Vertragskündigung.

Tdenecke:
Hallo Cremer,

sorry hatte ich vergessen zu erwähnen. Es geht um Strom.

Tarif: Flensburg Extra HT

Cremer:
@Tdenecke,

also Strom

Nun da sind Sie beim Netzversorger?

Dann hat er einen speziellen Tarif auf den Sie eingegangen sind. Es ist nicht der Grundversorgungstarif. Dann kann er kündigen

Auch ím Grundversorgungstarif dann Widerspruch einlegen, Preise vom Sept. 2004 akzeptieren, Abschläge kürzen und eigene Jahresrechnung erstellen.

Eigentlich ist dies ein Fall für § 226 BGB (Schikaneverbot) und § 242 BGB (Treu und Glauben)


Lesen Sie auch im http://www.energienetz.de wie es weiter geht und informieren sich dort, nutzen Sie die Suchfunktion

und hier, Stadtwerke Kreuznach, ist zwar Gas aber ähnlich

Stadtwerke Kreuznach

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln