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Cremer:
@ktown,

meine Mieter werden auch in den nächsten 3 Jahren nicht ausziehen.

ktown:
:D  :wink:  das ist schön für sie. Aber es beantwortet aber trotzdem nicht meine Frage.

betonschädel:
Tja, das ist eben einer der Punkte, die ich gerne diskutieren möchte. Ich beabsichtige, mit den Mietern eine Vereinbarung zu treffen, daß selbst bei einem Auszug dieses Geld bis zum Gerichtsurteil und der endgültigen Klärung \'geparkt\' wird. Dadurch habe ich zwar einen geringen verwaltungstechnischen Mehraufwand, aber die EDV hält das in einem überschaubaren Rahmen.

Sollte die Sache erst in z. B. drei Jahren entschieden werden, hätte ich andersherum die Problematik, ggf. nicht mehr auf den Mieter zugreifen zu können und müßte die Kosten bei Negativentscheid zu unserem Lasten dann selbst aufwenden. Als Begründung zur Plausibilität für die Mieter könnte man anführen, daß ohne Verweigerung das Geld ja ohnehin an das GVU gezahlt worden wäre...

Bin gespannt auf weitere Fragen dieser Art.

Gruß, betonschädel

Cremer:
@betonschädel,

treffen Sie doch schriftlich, am besten in einem gemeinsamen Gespräch mit allen Mietern, eine Vereinbarung, welche die Mieter unterzeichen sollen.

taxman:

--- Zitat von: \"ktown\" ---Für mich stellt sich bei dieser Vorgehensweise folgende Frage:

Es ist warscheinlich das in den nächsten Monaten kein rechtskräftiges und wegweißendes Urteil zu erwarten ist.

--- Ende Zitat ---


Am 20.12. könnte es soweit sein!

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