Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Erfahrungstausch Vermieter Mehrfamilienhaus Gaspreiskürzung

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Willibald:
Ich bin völlig neu hier und einigermaßen konfus von der Komplexität der Rechtsfragen. Vor allem vermisse ich eine übersichtliche Darstellung der Rechtsfragen für  Vertragskunden.

Obwohl als Hausverwalter nicht der unmittelbar Leidtragende möchte ich versuchen, den Mietern nach Möglichkeit eine Heizkostenrückerstattung zu verschaffen.

Eines würde ich allerdings nicht machen: Den Mietern die beim Gasversorger zurückbehaltenen Beträge auszahlen, bevor die Forderungen des Gasversorgers verjährt oder sonstwie geklärt sind. Da läuft man Gefahr, daß man seinem Geld hinterläuft, falls man doch noch nachzahlen muß. Evt. kann man mit der Heizkostenabrechnung einen Hinweis geben, daß ein Teil der Heizkostenvorauszahlungen nicht an den Gasversorger weitergeleitet wurden.

RuRo:
@betonschädel

Ihr Ansinnen ist aller Ehren wert und gefühlsmäßig nachvollziehbar.

Grundsätzliches wurde zu diesem Thema schon hier behandelt:

Hiweis: Kürzungen durch Vermieter

Ich denke, mit einer schriftlichen einseitigen Verpflichtungserklärung des Mieters, die auch den Zusatz enthalten sollte, dass auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird, müsste der Vermieter auf der sicheren Seite sein.

Der Anspruch des Vermieters gegen den Mieter ist gerade nicht strittig und damit fällig.

Willibald:
Vielen Dank für den Hinweis, RuRo.  Demnach kann ich es ja so machen, wie ich es vorhabe.

Der Eigentümer des Objekts, das ich verwalte, ist Sondervertragskunde.
Nach Erhalt der Jahresrechnung im Jahre 2005 hatte ich einen Zahlungsvorbehalt bzgl. der "Rechnungen" erklärt, wegen "Unbilligkeit der angekündigten Preiserhöhungen". Dies geschah aufgrund eines Musterschreibens der Verbraucherzentrale. Im Jahre 2006 habe ich diesen Zahlungsvorbehalt wiederholt, allerdings ausdrücklich auch die Zahlung der "Abschläge" unter Vorbehalt erklärt.

Nachdem ich mich hier ein wenig schlau gemacht habe, muß ich erkennen, daß mein Vorgehen aus zwei Gründen nicht optimal gewesen ist:

a) Ich hätte die Unbillgkeit nicht nur hinsichtlich der Preiserhöhungen, sondern hinsichtlich des Gaspreises insgesamt rügen müssen. Das leuchtet mir ein.

b) Eine Zahlung unter Vorbehalt soll (nach dem, was ich hier gelesen habe) die Beweislast für die Unbilligkeit auf mich verlagern. Ich könne  deshalb nur durch eine Klage, die zuviel geleisteten Beträge zurückverlangen.

Der Punkt b) will mir nicht so richtig einleuchten.  Schließlich habe ich doch in meinen Schreiben erklärt, daß ich die Gaspreiserhöhungen für unbillig halte und deshalb nur unter Vorbehalt zahle. Wieso kann ich dann nicht hingehen und laufende Abschläge mit den in der Vergangenheit zuviel geleisteten Zahlungen verrechnen?

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