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Erfahrungstausch Vermieter Mehrfamilienhaus Gaspreiskürzung

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betonschädel:
Suche Erfahrungsaustausch mit Vermietern von Mehrfamilienhäusern mit Zentralgasheizung, die die Gaspreiserhöhung verweigern. Wie verbleibt man mit den Mietern? Ist die treuhändige Verwaltung des Differenzbetrages zwischen dem geforderten Preis des Versorgers und dem gekürzten Erhöhungsbetrag ein probates Mittel? Ist dies rechtlich erlaubt? Freue mich auf Diskussionspartner.

Mit freundlichen Grüßen,

betonschädel

Cremer:
@betonschädel,

sofern Wunsch von Mietern besteht, Widerspruch einzulegen, so ist der Vermieter verpflichtet dies zu tun.

Ich habe meinen Mietern angekündigt, Widerspruch einzulegen und habe auf der Basis meiner erstellten Jahrerechnung an die SW KH auch nur diesen Betrag bei dem Wärmemessdienst angegeben.

Zugleich habe ich die Mieter schriftlich angeschrieben, dass ich nur den gekürzten Rechnungsbetrag aus meiner Jahresrechnung zur Abrechnung an den Wärmemessdienst gegeben habe. Sollte jedoch später eine gerichtliche Auseinandersetzung negativ für mich enden, so werde ich diese Beträge analog den vom Wärmemessdienst errechneten Wärmebedarfszahlen der einzelnen Wohnungen den Differenzbetrag umlegen und von den Mietern nachfordern.

Ich habe ferner den Mietern mitgeteilt, dass z.B. in 2005 durch den Widerspruch 800  € eingespart werden konnten und dies bei 3 Mietparteien somit je Mieter etwa 270 € ausmacht.

betonschädel:
Hallo Herr Cremer,

danke für die prompte Antwort. Meine Vorgehensweise habe ich wie folgt geplant

1) schriftliche Erhöhungsverweigerung beim GVU nach Musterschreiben
2) schriftliche Vereinbarung mit den Mietern, daß diese die vom GVU geforderten Abschläge an mich zahlen, ich jedoch den strittigen Teil bis zur Gerichtsentscheidung auf einem Sparkonto zwischenparke und an das GVU nur die alten Preise/Abschläge überweise. Die Verzinsung wird anschließend mit dem Guthaben nach gerichtlicher Klärung an die Mieter ausgezahlt.
3) 1mal jährlich mit Jahreabrechnung Bericht an die Mieter über Kontostand der geparkten Beträge

Letztlich möchte ich dadurch absichern, daß ich als Vermieter bei einer Gerichtsentscheidung zugunsten der GVU die Nachforderungen von den Mietern nicht gerichtlich einklagen muß.

Die Differenzbeträge werden also treuhändig von mir verwaltet und ggf. den Mietern verzinst zurückerstattet.

Können Sie beurteilen, ob diese Vorgehensweise juristisch in Ordnung ist?
Kennen Sie ander Vermieter, die so oder ähnlich vorgegangen sind?

Vielen Dank und herzliche Grüße,

betonschädel

Cremer:
@betonschädel,

ich m.E. so in Ordnung.


Da 2 von 3 Mietern bei uns in der Bürgerinitiative sind, Sie haben noch Gas nach dem Kleinstabnehmertarif weil sie kochen und Warmwasser bereiten, sehe ich bzgl. eventueller Rückforderung keine Probleme.

Ggf. lassen sich ja die Auslagen (Beträge) beim Wärmemessdienst für die jährliche Berechnung entsprechend eingeben.

ktown:
Für mich stellt sich bei dieser Vorgehensweise folgende Frage:

Es ist warscheinlich das in den nächsten Monaten kein rechtskräftiges und wegweißendes Urteil zu erwarten ist.
Wie gehen sie vor wenn vor solch einem Urteil einer ihrer Mieter auszieht. Auf ewig können sie ja das Geld nicht einbehalten, oder?

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