Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Rückzahlungsprozess nie ohne Anwalt !  (Gelesen 3304 mal)

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Offline RR-E-ft

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Rückzahlungsprozess nie ohne Anwalt !
« am: 13. September 2006, 18:02:50 »
Wer rechtsgrundlos zuviel gezahlte Energiepreise wegen unbillig überhöhter Entgelte oder aber unwirksamer Preisänderungsklauseln gerichtlich zurückfordern möchte, der wende sich damit tunlichst an einen spezialisierten Rechtsanwalt.

Keinesfalls sollte man meinen, man sei mit Mustertexten aus dem Netz in seinem konkreten Fall auf der sicheren Seite.

http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1885&content_news_detail=5461&back_cont_id=4043

Meines Erachtens sollten schon keine Schriftsätze veröffentlicht werden, die dem Verbraucher einen entsprechenden Eindruck vermitteln oder ihn gar entsprechend animieren könnten, allein und ohne Anwalt sein Recht vor den Gerichten zu suchen.

Beispielhaft:

http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=728&file=dl_mg_1158070896.pdf

Kollegen mögen sich vortrefflich darüber streiten, ob es sich bei dem veröffentlichten Schriftsatz um eine schlüssige Klage handelt, ob also die Darlegungen genügen können, um den Klageanspruch zu tragen und ob im Falle eines Bestreitens hinreichender Beweisantritt vorliegt.

Man sollte zumindest den Tatbestand des § 812 BGB unter den Vortrag subsumieren könnnen, so dass zum "etwas" die konkreten Zahlungen infolge der konkreten falschen Rechnungen dargelegt und unter Beweis gestellt sein sollten.


Mir sind Fälle zur Kenntnis gelangt, wo Verbraucher zum Nachweis der Unbilligkeit von Preisforderungen ihres konkreten Versorgers lediglich Seiten aus der Energiedepesche kopiert und diese dem Gericht vorgelegt haben, ohne dass diese Beiträge zur Unbilligkeit von Energiepreisen einen konkreten Bezug zu dem am Prozess beteiligten Versorger hatten.

Da sind Verbraucher ohne Anwalt allein mit solchen Materialien vor Gericht aufgetaucht, wie sie sich etwa hier finden:

http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1543&content_news_detail=5458&back_cont_id=4043

Solche Verfahren sind dann natürlich oft zum Scheitern verurteilt und auch dann nicht mehr gerade zu biegen, wenn der Verbraucher im Prozess merkt, dass es nicht so läuft, wie er sich das vorgestellt hatte und sich erst dann an einen Rechtsanwalt wendet.

Es ist niemandem damit genutzt, wenn reihenweise negative Entscheidungen deshalb  produziert werden, weil sich Verbraucher zuviel allein zutrauen.

Unwirksame Preisklauseln => Schadensersatzanspruch


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline energienetz

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Rückzahlungsprozess nie ohne Anwalt !
« Antwort #1 am: 14. September 2006, 09:13:09 »
Volle Zustimmung, Herr Fricke. Auf die Idee, einen solchen Prozess ohne Anwalt anzuzetteln, kommt hoffentlich ohnehin niemand.

Offline uwes

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Rückzahlungsprozess nie ohne Anwalt !
« Antwort #2 am: 14. September 2006, 11:02:29 »
Zitat von: \"energienetz\"
Volle Zustimmung, Herr Fricke. Auf die Idee, einen solchen Prozess ohne Anwalt anzuzetteln, kommt hoffentlich ohnehin niemand.


Doch, das ist durchaus nicht selten. Leider sind es dann auch noch häufig solche Querulanten, die mit unsachlichen Ausführungen die Richter eher gegen sich aufbringen. Es sind die Besserwisser, die den Gang zum Anwalt häufig auch deswegen scheuen, weil dieser Ihnen den eigentlich beabsichtigten Weg so nicht anraten kann.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

Offline ESG-Rebell

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Rückzahlungsprozess nie ohne Anwalt !
« Antwort #3 am: 14. September 2006, 16:18:24 »
Ich bin absoluter juristischer Laie, aber auch als solcher kann ich den Fachleuten Fricke und Uwes nur Recht geben.

Wer sich mit dem Gedanken trägt, einen Prozess alleine einzugehen, der möge sich vorher die AG-Urteile auf dieser Web-Site reinziehen. Danach dürfte er von dieser Idee kuriert sein.

Viele Amtsrichter lassen sich jeden alten Hut aufsetzen und leben hinter dem Mond ("Gassperre nicht unbedingt besondere Härte", "Verweis auf Rückforderungsprozess", "Substitutionsverweis auch für Altkunden"). Sie ignorieren völlig unbekümmert aktuelle Urteile von Obergerichten.

Nicht alle Amtsrichter - aber genug.

 

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