Energiepreis-Protest > GVL - Gasversorgung Langenau GmbH
Gasversorgung Langenau GmbH - GVL -
Jokeman14:
Mit Datum vom 13.12.2006 ging mit die Weihnachtsüberraschung der Gasversorgung Langenau zu:
"...Sehr geehrte Damen und Herren,
Ende August haben wir Ihnen neue Erdgaslieferungsverträge mit der Bitte um Unterschrift zugesandt. Diese haben Sie bisher nicht an uns zurück gegeben, bzw. wird von Ihrer Seite ein Fortbestehen des bisherigen Sonderabkommens gewünscht.
Da wir für alle unsere Kunden das Vertragswesen auf einen einheitlichen und rechtlich aktuellen Standard bringen wollen, kündigen wir das zwischen uns geschlossene Sonderabkommen zur Versorgung von Raumheizanlagen fristgerecht zum 30.06.2007.
Gerne sind wir bereit Sie auch über den 1.7.2007 hinaus zu den veröffentlichten Konditionen (Allgemeiner Tarif = Grund- und Ersatzversorgung) zu beliefern. Sollte von Ihnen bis zum 1.7.2007 kein neuer Erdgaslieferungsvertrag mit der GVL oder einem anderen Anbieter abgeschlossen werden, so erfolgt die Belieferung ab diesem Zeitpunkt automatisch auf dieser Grundlage.
Bei einem Erdgasbedarf für Heizzwecke empfehlen wir unseren Kunden den Abschluss eine Erdgaslieferungsvertrages (Sonderabkommen). Dieser ist günstiger als die Allgemeinen Tarife.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen..."
Also versucht auch die GVL, wie an anderer Stelle hier schon beschrieben, den für sie günstigeren neuen Vertrag einseitig durchzudrücken bzw. bei Nichtgelingen den Abnehmer in den teureren "Allgemeinen Tarif abzudrängen.
Frage an das Forum:
Welche Reaktion wird empfohlen?
Gruß
Jokeman14
Cremer:
@Jokeman14,
wie, verstehe ich nicht ganz ??
zuerst soll man neue Verträge unterschreiben und dann werden die alten gekündigt :shock:
Bei uns das gleiche, neue Vewrträge, unterschreibe sie aber nciht. :evil:
Dann werde ich nach dem Grundtarif versorgt, meint der Versorger 8)
RR-E-ft:
@Cremer
Es ist wohl gerade nicht das gleiche, wenn die alten Verträge gekündigt und gleichzeitig neue Verträge angeboten werden.
Andernorts werden die Verträge eben anders "angepasst".
Nur wer nicht mitmacht, dem wird dort der Vertrag gekündigt....
Das ist eine vollkommen andere Ausgangslage.
Jokeman14:
Beim Suchen im Internet bin ich über folgende Pressemitteilung des Bundeskartellsamts vom 02.11.2006 gestolpert:
Kartellbehörden von Bund und Ländern: Sperrandrohung und Änderungskündigungen von Energieunternehmen gegenüber Verbrauchern unzulässig
Drohungen von Energieunternehmen gegenüber Verbrauchern, die unter Berufung auf § 315 BGB Preiserhöhungen nicht bezahlen, ihnen die Strom- oder Gaslieferung einzustellen, stellen einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung dar und sind kartellrechtlich unzulässig. Gleiches gilt für die um sich greifende Praxis mancher Energieunternehmen, in dieser Situation günstige Sonderverträge mit Verbrauchern zu kündigen und den Kunden in den teureren Grundversorgungstarif herabzustufen. Zu diesem Ergebnis kamen jüngst Bundeskartellamt und Landeskartellbehörden nach einer gemeinsamen Sitzung. Sollten Energieunternehmen sich in Zukunft kartellrechtswidrig verhalten, müssen sie - so der Beschluss des Bund-Länder-Gremiums vom Ende Oktober 2006 mit Verfahren durch die Kartellbehörden rechnen.
Bundeskartellamtspräsident Ulf Böge: "Die Berufung auf § 315 BGB ermöglicht den Verbrauchern, sich die Angemessenheit von ihnen auferlegten Energiepreiserhöhungen darlegen zu lassen. Durch Sperrandrohungen oder Änderungskündigungen als Reaktion auf entsprechende Preiswidersprüche verstoßen Energieversorgungsunternehmen, die in aller Regel in ihrem Versorgungsgebiet nach wie vor über faktische Monopolstellungen verfügen, gegen das kartellrechtliche Verbot ausbeutender Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen."
Ein vom Bundeskartellamt im September eingeleitetes Verfahren gegen einen überregionalen Energieversorger (s. Pressemitteilung vom 25.9.2006) konnte inzwischen zum Abschluss gebracht werden, da der Versorger die technisch-organisatorischen Voraussetzungen verbessert hat, damit solche Drohungen in Zukunft unterbleiben.
Also werde ich die Landeskartellbehörde von Baden-Württemberg einschalten. Sollte das keinen Erfolg haben, eben per Anwalt die Kündigung anfechten.
Was tun die anderen Betroffenen, denen gekündigt wird, in solchen Fällen?
Gruß
Jokeman14
Cremer:
@Jokemann14,
eine Vertragskündigung heißt noch lange nicht, dass die Versorgung eingestellt wird.
Auch die SW KH hatte zum 16.8.06 die Verträge zum 31.12.2006 gekündigt und anschließend neue Verträge zur Unterschrift/Abschluss vorgelegt.
Die meisten von unserer BI haben bisher noch nicht unterschrieben und werden auch nicht unterschreiben.
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