Energiepreis-Protest > GVL - Gasversorgung Langenau GmbH

Gasversorgung Langenau GmbH - GVL -

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Jokeman14:
Kurze Angaben zum Gasversorger:

Gasversorgung Langenau GmbH - GVL -
Marktplatz 5
89129 Langenau

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Hallo,

seit Juni 2005 beziehen wir Erdgas. Der Preiserhöhung zum 01.10.2005 wurde widersprochen.

Jetzt im September 2006 kam ein Brief, dass „im Rahmen des neuen Energiewirtschaftsgesetzes und den dadurch entstandenen neuen Grundlagen der Erdgasbelieferung (Grund- und Ersatzversorgung) eine Änderung des bestehenden Sonderabkommens über die Versorgung mit Erdgas notwendig“ sei (Anlage zwei Vertragsentwürfe).

Was mich stutzig macht: Im Vertragsentwurf ist im § 2 -Preis- die Preistabelle ab 01.10.2005 enthalten, der ich widersprochen habe. Im übrigen heißt es weiter unten: „ Eine Änderung der Erdgaspreise bleibt vorbehalten. ... Ist der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden, hat er das Recht den Vertrag innerhalb von vier Wochen ab Veröffentlichung auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung schriftlich zu kündigen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, gilt die Anpassung als genehmigt....“

Aus der Formulierung des Schreibens ist eine Kündigung des bisherigen Abkommens nicht zu entnehmen und laut §§ 36 ff. EnWG muss doch wohl kein neuer Vertrag geschlossen werden. Das Schreiben ist so angelegt, dass man meint, nur mit dem neuen Vertrag behält man weiterhin die bisherigen Preise. Alle Nichtunterschreibenden werden in den schlechteren (neuen) Allgemeintarif gestuft.

Ich werde nun die Frist verstreichen lassen. Das müsste doch heißen, dass der alte Vertrag weiter gilt und der Widerspruch bestehen bleibt. Es gelten die Preise vor Widerspruch. Oder?

Ich bin für jede unterstützende Meinung dankbar! :D

Gruß

Jokeman14

odde23:
Puh, da bin ich überfragt. Habe den Vertrag auch unterschrieben und abgeschickt. Habe bisher den Preiserhöhungen der GVL noch nicht widersprochen, aber die neuerlich anstehende Preisrunde bringt mich so langsam auf die Palme. Werde vermutlich der Preiserhöhung zum 01.10.2006 widersprechen da die GVL danach zu den teuersten Anbietern in BW gehört. Siehe auch http://www.wm.baden-wuerttemberg.de/fm/2028/Gaspreistabelle9_2006neu.pdf

Grüße, Odde23

Jokeman14:
@ Odde23

Ich freue mich über jeden Mitstreiter!  :D

Mein Widerspruch ist so formuliert, dass er gegen alle künftigen Erhöhungen wirkt.

Gruß

Jokeman14

Jokeman14:
Frage an das Forum:

In dem oben erwähnten Vertrag legt die GVL in § 2 Abs. 3 fest:

"Änderungen der Erdgaspreise bleiben vorbehalten. Die Preisänderung wird in der örtlichen Heimatrundschau und Langenau Aktuell sowie im Bernstadter Gemeindeblatt veröffentlicht."

Von den Stromversorgern bin ich gewöhnt, dass ein Kunde bei Preisänderung  per Einzelschreiben informiert wird.

Ist das nun zulässig, dass der Gasversorger neue Preise "nur" in kostenpflichtigen Amtsblättern/Zeitungsbeilagen veröffenlicht? :?:

Gruß

Jokeman14

Cremer:
@Jokeman14

ist in dieser Form zulässig

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