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Autor Thema: Neue AGB - in Verbindung mit neuem Vertrag  (Gelesen 20038 mal)

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Offline Kampfzwerg

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Neue AGB - in Verbindung mit neuem Vertrag
« Antwort #15 am: 24. Mai 2011, 20:44:43 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Bei der ordnungsgemäßen Kündigung eines Sondervertrages ist die Kündigungsfrist einzuhalten.

Wurde das Recht zur ordentlichen Kündung und mithin eine Kündigungsfrist  nicht ausdrücklich vereinbart, ist der Sondervertrag als als Dauerschuldverhältnis in entsprechender Anwendung der §§ 584, 624, 723 BGB ordentlich unter Einhaltung einer Frist zu kündigen, so BGH, B. v. 15.09.09  VIII ZR 241/08.
(Hervorhebungen durch mich)

Wenn ich das richtig interpretiere, bedeutet das, dass im Fall einer de facto nicht vorhandenen Kündigungsklausel in einem mehr als/über 5 Jahre andauernden Vertrag (Dauerschuldverhältnis) die Gelsenwasser und NGW eine Kündigungsfrist von 6 Monaten hätten einhalten müssen!  
Und dem entsprechend die oftmals vermutete \"allgemein übliche, gesetzliche\" Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende des nächsten Monats nicht korrekt wäre.
 

siehe auch
Kann die Gelsenwasser mir fristgerecht kündigen?
Kein Schutz für Sondervertragskunden bei ordnungsgemäßer Kündigung

Offline Tomkol

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Neue AGB - in Verbindung mit neuem Vertrag
« Antwort #16 am: 25. Mai 2011, 11:21:30 »
Also, ich habe das Gefühl, das mir das Musterschreiben, welches ich wie angedacht fristgerecht umgeschrieben versendet habe, nicht viel geholfen hat.

Ob mit oder ohne Frist scheint doch die Gelsenwasser mit ihrer Kündigung des Vertrages durchzukommen und mir die höheren Grundversorgungspreise aufzudrücken.

(AGBs nicht erhalten, rausgenommen, weil ichs im vorspann gefunden habe..)



Was kann ich jetzt tun?


Schöne Grüße Thomas
Wo gehts denn hier zum Kartellamt?

Offline RR-E-ft

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Neue AGB - in Verbindung mit neuem Vertrag
« Antwort #17 am: 25. Mai 2011, 11:38:12 »
Der Versorger muss nachweisen, welches Kündigungsrecht ihm vertraglich eingeräumt wurde. Er muss also insbesondere die wirksame Einbeziehung einer entsprechenden Klausel in das konkrete Vertragsverhältnis nachweisen.

Gibt es demnach  keine wirksame Vereinbarung über das Recht zur ordentlichen Kündigung, kommen auch in Energieleieferungsverträgen die Kündigungsfristen entsprechend BGH VIII ZR 241/08 zum Tragen, was auch bedeuten kann, dass die Kündigungsfrist 6 Monate beträgt.

Man muss dann den Versorger darauf hinweisen, dass der Vertrag mangels anderweitiger wirksamer vertraglicher Abrede erst zu einem späteren Zeitpunkt beendet werden kann und beendet wird und er deshalb bis zur wirksamen Vertragsbeendigung an den bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis gebunden bleibt, insbesondere zuvor durch die weitere Energienetnahme kein Grundversorgungsvertrag begründet wird (BGH VIII ZR 144/06 Rn. 20), Rechnungen, die andere als die vertraglich vereinbarten Preise ausweisen, jedenfalls nicht ordnungsgemäß sind und auch keine entsprechende Zahlungsverpflichtung begründen.

Offline bolli

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Neue AGB - in Verbindung mit neuem Vertrag
« Antwort #18 am: 25. Mai 2011, 13:01:48 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Man muss dann den Versorger darauf hinweisen, dass der Vertrag mangels anderweitiger wirksamer vertraglicher Abrede erst zu einem späteren Zeitpunkt beendet werden kann und beendet wird und er deshalb bis zur wirksamen Vertragsbeendigung an den bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis gebunden bleibt, insbesondere zuvor durch die weitere Energienetnahme kein Grundversorgungsvertrag begründet wird (BGH VIII ZR 144/06 Rn. 20), Rechnungen, die andere als die vertraglich vereinbarten Preise ausweisen, jedenfalls nicht ordnungsgemäß sind und auch keine entsprechende Zahlungsverpflichtung begründen.
Na, das wäre doch jetzt die Stelle, an der einige sich wieder fragen, ob SIE den Versorger darauf aufmerksam machen müssen, WAS er falsch sieht oder ob es ausreicht, Widerspruch gegen die Kündigung einzulegen (ggf. noch wegen nicht eingehaltener Kündigungsfrist).
Und dazu kommt noch die Frage, ob, falls nicht die Formulierung \"hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt\" verwendet wurde, überhaupt ein neuer Kündigungszeitpunkt (nach den 6 Monaten)  AUTOMATISCH gilt oder ob der Versorger ne neue Kündigung mit korrektem Kündigungsdatum schicken muss.

EDIT: Wen eine Antwort aus Sicht eines Anwaltes interessiert, kann hier nachlesen.

Edit Evitel2004: Link korrigiert
« Letzte Änderung: 29. Januar 2013, 08:39:15 von Evitel2004 »

Offline sir_diddler

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Re: Neue AGB - in Verbindung mit neuem Vertrag
« Antwort #19 am: 28. Januar 2013, 22:54:56 »
Hallo bolli,

leider funktioniert Ihr Link nicht. Können Sie den nochmal korrigiert einstellen ?
Mit freundlichem Rebellen-Gruß
Guido


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