wie soll das jemand wissen, wenn nicht die Bedingungen vorgelegt oder mittels eines Links auf dieselbigen verwiesen wird....
swb- Kunden haben Ihre Bedingungen KGU- Kunden ebenfalls.
Sie haben nie beide.
Die KGU und auch die swb haben die maßgeblichen Vertragsbedingungen, die seit der Kündigung (die angegriffen wird) nicht auf den Internetseiten abrufbar eingestellt.
Sie sind - in der Tat - identisch.
Es soll die AVBGasV gelten mit der Möglichkeit, die Preise anzupassen.
Viel mehr steht nicht geschrieben außer, dass man die Geltung eines bestimmten Preises, der ja per 1.10. wieder erhöht wurde. unterschreiben soll.