Energiepreis-Protest > Gasgesellschaft Kerken- Wachtendonk

Sperrandrohung zum 14.09.2006

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up:
Ich gehe doch richtig in der Annahme, dass eine konkrete Sperrandrohung das genaue Datum der beabsichtigten Sperre nennen muß, der "vorsorgliche" Hinweis auf die "Berechtigung" des EVU dagegen, "die Stromversorgung 14 Tage nach dieser Ankündigung einzustellen", noch keine konkrete Sperrandrohung darstellt?

Oder sollte man schon in diesem Fall den ganzen Katalog von Maßnahmen (Fristsetzung für den Widerrruf, Schutzschrift beim Amtsgericht etc) in Gang bringen?

Gruß
up

RR-E-ft:
@up

Lesen Sie unbedingt die Urteile LG Koblenz vom 21.11.2006 und LG Köln vom 11.01.2007.

Darin findet man diese Frage eindeutig beantwortet.

Einige Verbraucher hatten sich darauf verlassen, dass die Versorgung nicht eingestellt werden darf, hatten nicht sogleich einen Antrag bei Gericht gestellt und wunderten sich dann, dass plötzlich der Gashahn abgedreht war.

Man muss also immer schnell reagieren und alle notwendigen Schritte unternehmen, um sich nicht erst langwierig um einen Wiederanschluss zu streiten.

Wie es wohl ist, wenn man erst einmal vor Gericht darum streiten muss, dass der Strom wieder angestellt wird, können Sie sich vielleicht vorstellen. Wenn nicht, drehen Sie einfach einmal probehalber alle Sicherungen raus und stellen Sie sich vor, Sie müssten die Fragen sodann gerichtlich klären lassen, bevor Sie die Sicherungen wieder reindrehen dürften.

Was Sie schildern, reicht allemal, um sich als Verbraucher große Sorgen zu machen.

up:
@RR-E-ft

Danke für die Hinweise. Das Urteil des LG Koblenz ist zwar nicht sehr aufschlußreich, weil die Begründung fehlt, aber das hatten Sie an anderer Stelle ja auch schon angemerkt. Dafür trifft das Urteil des LG Köln die Sache ziemlich genau.

Folglich werde ich mit dem empfohlenen - und schon vorbereiteten - Maßnahmekatalog reagieren. Legt übrigens der Bund der Energieverbraucher darauf wert, Kopien des Schriftwechsels zu bekommen oder nur eine Info?

Gruß up

up:
@RR-E-ft

Ach, ehe ich es vergesse: ist es wirklich nötig, der Schutzschrift alle "bislang erfolgten Beschlüsse von Gerichten in ähnlichen Angelegenheiten" in Kopien beizufügen? Das ergibt inzwischen einen dicken Stapel! Reicht nicht das letzte Urteil vom LG Köln?

Gruß up

Cremer:
@Fricke,

Können Sie mir mal helfen (Link) wo ich das Urteil LK Köln vom 11.1.07 finde?

Ist an mir leider komplett vorbeigegangen.

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