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Sperrandrohung zum 14.09.2006

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Hamster:
Hallo Forum,
heute erreichte mich ein Schreiben meines Versorger. Wieder eine Mahnung verbunden mit dem Zusatz "....die Versorgungsanlage nach dem 14.09.2006 zu sperren."
Ich habe nun folgendes vor:
1. Schreiben an Versorger mit der Aufforderung die Sperrandrohung unverzüglich zurückzunehmen + Hausverbot (Musterschreiben mit Terminsetzung)  
2. Info an Landeskartellbehörde
3. Info an Bund der Energieverbraucher
4. Info an Verbraucherzentrale
5. Schutzschrift an Amtsgericht

Was sagen die Experten?
Ist das so o.k. ?
Soll ich jeweils den gesamten bisherigen Schriftverkehr in Kopie beifügen?
Soll ich auch den BGW informieren. (Wegen des Rundschreibens des BGW vom 23.02.06) ?

Danke für Eure Antworten
und Grüße aus dem 60-jährigen NRW

Free Energy:
Hallo Hamster,

wenn Sie in NRW wohnen, können Sie sich wegen der verbotenen Sperrungsandrohung an Herrn Regierungsdirektor Strassburger bei der Energieaufsicht für NRW,Telefon 0211-837 4250 wenden.

Der ruft Ihr EVU an und sorgt dafür, dass die Sperrungsandrohung zurück genommen wird.

Für unsere Ortdgruppe hier in Nordwalde und den Umkreis hat er das jetzt schon mehrere Male sehr zuverlässig geregelt !

Gruß

B. Ahlers
Ortsgruppe Münsterland

Hamster:
Hallo Free Energy,

vielen Dank für diesen Tip.  :wink: Er scheint goldwert zu sein.
Die Sache läuft. Herr Strassburger hat sich mit meinem EVU in Verbindung gesetzt. Sobald ich mehr weiß, werde ich es hier berichten.

Gruß
Hamster

P.S. Und danke nochmal. Ich glaube durch Ihren Hinweis habe ich eine Menge Schreiberei gespart. :wink:

Free Energy:
Hallo Hamster,

bitte, gerne doch ! :wink:

Wir müssen unbedingt alle mehr zusammenhalten, stimmts ?

Wenn Sie noch mehr Hilfe brauchen, wir haben inzwischen hier einige Erfahrungen ! 8)

Gruß

Free Energy

Hamster:
Sperrandrohung wurde schriftlich zurückgenommen.
EVU hat sich entschuldigt. Es war wohl ein bedauerliches Versehen. :wink:

@Free Energy

Auf Ihr "Hilfs-Angebot" komme ich ggf. gerne zurück. Vielen Dank dafür.

Gruß
Hamster

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