Energiepreis-Protest > LSW Wolfsburg / GVG Gifhorn
LandE- Stadtwerke Wolfsburg
Cremer:
@Thomas S,
empfehle, wie Monaco schon ausführte, zu warten.
Den ersten Stein wirft der Versorger.
Da braucht man noch lange nicht zurückzuwerfen.
Wie H. Fricke ausführte, nicht reagieren und abwarten.
Sie werden doch schon Ihre eigene Jahresrechnung erstellen und dem Versorger mitteilen.
Thomas S.:
Hm H. Cremer,
ich habe irgendwie den Eindruck, daß ich nicht verstanden werde. Vielleicht ein Problem mit diesem thread, da er mit GAS begonnen wurde und jetzt, wie hier im Forum gefordert, unter dem gleichen Eintrag des Versorgers "LSW Wolfsburg" für das Thema STROM fortgesetzt wird.
Ich will noch einmal verdeutlichen, daß ich z.Z. einen alten STROMVERTRAG (Sondervertrag) habe, der am 01.01.2007 teuerer geworden ist als der Grundtarif (der erst zum 01.02.2007 angehoben wird und dann erst teuerer wird als der alte Sondervertrag). Nun wird quasi als "Rettungsanker" ein neuer Sondervertrag mit umfangreichen, erheblich schlechteren AGB angeboten, den ich natürlich nicht annehmen werde.
Aber wenn ich jetzt nicht reagiere, zahle ich auf alle Fälle für 2007 einen höheren Betrag als notwendig. Es ist nicht sehr viel, aber ich akzeptiere damit die Erhöhung vom 01.01. zum alten Vertrag. Nun, ich könnte dem auch widersprechen, aber nicht mit §315. Und dann ist der Vertrag eh hinfällig.
Bisher habe ich zum Strom nie widersprochen, da die LSW der bundesweit preiswerteste Anbieter für uns ist. Warum soll ich nun nicht kündigen bzw. warum soll dadurch meine Position geschwächt werden?? Leuchtet mir jetzt absolut nicht ein... ...weil man doch immer Protestieren soll. Hier aber soll ich auf einmal Stillhalten!??
Cremer:
@Thomas S.
:idea: Strom, o.k. war am Anfang nicht klar.
Frage:
- Ist die LSW der Netzbetreiber?
Wenn ja, würde ich gemäß § 315 auch dem Stromvertrag widersprechen und nur die Preise von 2005 oder 2004 akzeptieren.
- Wieso haben Sie einen Stromsondervertrag ==> Wärmespeicherstrom?
Dann können Sie auch nicht wechseln, der Versorger ist auch an Sie gebunden.
Dann fällt es doch leicht, einen Widerspruch einzulegen. Auch ein Mitglied unserer BI bezieht Wärmestrom und da läuft es genauso wie in der Sparte Gas.
eislud:
@Thomas S.
Einen Sondervertrag selbst zu kündigen, um sich dann anschließend grundversorgen zu lassen, §315 einzuwenden und auf 0 oder einen anderen Betrag zu kürzen, ist nicht empfehlenswert.
Siehe auch hier: http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?p=19457#19457
Sie könnten aber gegebenenfalls der Preisklausel in Ihrem alten Sondervertrag den Kampf ansagen. Das wäre dann ein Wiederspruch anhand des § 307. Vorher könnte man Urteile nach unwirksamen Preisklauseln durchforsten und diese mit der Preisklausel im Sondervertrag vergleichen. Wenn die Wahrscheinlichkeit genügend hoch ist, dass die Preisklausel unwirksam ist, Wiederspruch laut Musterschreiben einlegen. Dort ist der § 307 bereits eingearbeitet.
Wenn zum Ende des Jahres 2007 dann die Kündigung Ihres alten Sondervertrages greift und Sie den neuen Vertrag nicht unterschreiben, kommen Sie in die Ersatzversorgung. Bereits im Vorfeld oder auch erst dann, können Sie Ihren Versorger um einen Grundversorgungsvertrag bitten. Dort können Sie dann derart kürzen, wie Sie bereits beschrieben haben.
Zu unwirksamen Preisklauseln siehe auch hier: http://www.pontepress.de/pdf/200602U13.pdf
Gruss eislud
Monaco:
@Thomas S.
Genau so, wie es eislud beschrieb, sollten Sie vorgehen.
Überlassen Sie die Initiative doch ihrem Versorger. Sie brauchen auch keinen Vertrag unterschreiben, der Sie ggf. schlechter stellt. Möglicherweise stuft Sie Ihr Versorger nach Jahresfrist zwangsweise in einen Tarif ein. In einen anderen Sondervertrag bekommt er Sie ohne Unterschrift nicht, Sie in die Grundversorgung "abzuschieben" dürfte auch einigermaßen problematisch sein.
Lassen Sie doch Ihren Versorger grübeln, was er mit Ihnen zukünftig macht. Bis dahin kürzen Sie fleißig nach §307-Einspruch und warten Sie ab, was passiert. Zerbrechen Sie sich nicht den Kopf für Ihren Versorger (Den brauchen Sie noch ...).
Das auf mich bezogene Zitat ist völlig korrekt. Zu Ihrer Situation gibt es jedoch einen entscheidenden Unterschied. Ich wurde gekündigt und hatte dieses nicht selbst getan. Ich bin in diese Situation also nicht freiwillig geraten.
In dieser Situation muss man den "Schwarzen Peter" nicht unbedingt annehmen ...
Mit freundlichen Grüßen und der Hoffnung, dass Sie wirklich so verfahren wie von meinen "Vorschreibern" empfohlen.
Monaco.
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