Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: LandE- Stadtwerke Wolfsburg  (Gelesen 21096 mal)

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Offline RR-E-ft

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Offline RR-E-ft

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LandE- Stadtwerke Wolfsburg
« Antwort #1 am: 11. November 2006, 14:19:59 »
http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2046/artid/6078008

Gericht kippt Gaspreis-Erhöhung
 
 Kunde klagt erfolgreich gegen Wolfsburger Eon-Tochter – Richterin: Signalcharakter

Offline Thomas S.

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LandE- Stadtwerke Wolfsburg
« Antwort #2 am: 25. Januar 2007, 13:55:31 »
Die LSW Wolfsburg haben meinen Versorgungsvertrag Aktiv E_12 zum Jahresende 2007 gekündigt und gleichzeitig mit der Kündigung einen neuen Vertrag mitgeschickt, den man doch bitte sofort annehmen möchte und kann (Aktiv E_Direkt mit sehr umfangreichen AGB). Gilt in so einem Falle nicht, was im Fragenkatalog unter 48. steht, Zitat:

"48. Mein Versorger hat mir den Versorgungsvertrag gekündigt, was soll ich tun?
Die Kündigung ist rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 242 BGB, weil sie offensichtlich verbunden mit dem Angebot einer Weiterversorgung zu geänderten Konditionen nur dazu dient, den § 315 BGB auszuhebeln. Das lassen die Gerichte nicht zu."

Nun, ich denke, ich werde den Aktiv E_12 mit sofortiger Wirkung kündigen, da am 01.01.2007 eine Preiserhöhung erfolgte, und dann im Grundtarif den Preiserhöhungen seit 01.01.2006 widersprechen. Mal sehen, was dann passiert.

Was sagen andere Mitglieder bzw. RR-E-ft zum Vorgehen der LSW?

Offline Monaco

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LandE- Stadtwerke Wolfsburg
« Antwort #3 am: 25. Januar 2007, 14:31:35 »
@Thomas S.

Damit begeben Sie sich möglicherweise Ihrerseits auf Glatteis.

Man könnte Ihnen dann Ähnliches unterstellen, wie den Versorgern.

Einfach Sondervertrag kündigen, um in der Grundversorgung zwischenzeitliche Gratisbelieferung zu erreichen, könnte ebenso rechtsmißbräuchlich ausgelegt werden, wie die Vertragskündigung incl. Neuangebotserteilung Ihres Versorgers.

Lassen Sie doch den Vetrag ruhig weiter laufen. Bis Jahresende sind wir sicher alle etwas schlauer.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Thomas S.

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LandE- Stadtwerke Wolfsburg
« Antwort #4 am: 25. Januar 2007, 14:47:07 »
Zitat von: \"Monaco\"
@Thomas S.

[...] Sondervertrag kündigen, um in der Grundversorgung zwischenzeitliche Gratisbelieferung zu erreichen, könnte ebenso rechtsmißbräuchlich ausgelegt werden [...]

Lassen Sie doch den Vetrag ruhig weiter laufen. Bis Jahresende sind wir sicher alle etwas schlauer.



Nun, "gratis" ist absolut nicht mein Anliegen. Ich würde ja auf alle Fälle als "vertragsloser" in die Grundversorgung rutschen - und kann doch hier den höheren Preisen widersprechen, also nur die bis Ende 2005 gültigen Preise akzeptieren - und natürlich auch zahlen!

Ich mache doch nur von meinem Sonderkündigungsrecht nach Preiserhöhung gebrauch?! Warum also warten?

..........

Ich habe gerade von Ihnen noch ein Zitat gefunden, aus dem "Yello-thread". Darin schreiben Sie doch sinngemäß das, was ich meine bzw. vorhabe:

"[...] Schließlich stellt man sich jetzt wieder "hinten an" und hat im Grunde genommen nur 3 Möglichkeiten:

1. Überregionaler Anbieter - Sondervetrag - Preis gilt als vereinbart
2. Regionalversorger - Sondervertrag - das Gleiche
3. Regionalversorger - Grundversorgung mit sofortigem Preiswiderspruch.

Nur Variante 3 würde uns weiterhin in der Gruppe der "Preisrebellen" belassen. [...]"

Offline Cremer

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LandE- Stadtwerke Wolfsburg
« Antwort #5 am: 25. Januar 2007, 15:35:12 »
@Thomas S,

empfehle, wie Monaco schon ausführte, zu warten.

Den ersten Stein wirft der Versorger.

Da braucht man noch lange nicht zurückzuwerfen.

Wie H. Fricke ausführte, nicht reagieren und abwarten.

Sie werden doch schon Ihre eigene Jahresrechnung erstellen und dem Versorger mitteilen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Thomas S.

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LandE- Stadtwerke Wolfsburg
« Antwort #6 am: 25. Januar 2007, 17:07:32 »
Hm H. Cremer,

ich habe irgendwie den Eindruck, daß ich nicht verstanden werde. Vielleicht ein Problem mit diesem thread, da er mit GAS begonnen wurde und jetzt, wie hier im Forum gefordert, unter dem gleichen Eintrag des Versorgers "LSW Wolfsburg" für das Thema STROM fortgesetzt wird.

Ich will noch einmal verdeutlichen, daß ich z.Z. einen alten STROMVERTRAG (Sondervertrag) habe, der am 01.01.2007 teuerer geworden ist als der Grundtarif (der erst zum 01.02.2007 angehoben wird und dann erst teuerer wird als der alte Sondervertrag). Nun wird quasi als "Rettungsanker" ein neuer Sondervertrag mit umfangreichen, erheblich schlechteren AGB angeboten, den ich natürlich nicht annehmen werde.

Aber wenn ich jetzt nicht reagiere, zahle ich auf alle Fälle für 2007 einen höheren Betrag als notwendig. Es ist nicht sehr viel, aber ich akzeptiere damit die Erhöhung vom 01.01. zum alten Vertrag. Nun, ich könnte dem auch widersprechen, aber nicht mit §315. Und dann ist der Vertrag eh hinfällig.

Bisher habe ich zum Strom nie widersprochen, da die LSW der bundesweit preiswerteste Anbieter für uns ist. Warum soll ich nun nicht kündigen bzw. warum soll dadurch meine Position geschwächt werden?? Leuchtet mir jetzt absolut nicht ein... ...weil man doch immer Protestieren soll. Hier aber soll ich auf einmal Stillhalten!??

Offline Cremer

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LandE- Stadtwerke Wolfsburg
« Antwort #7 am: 25. Januar 2007, 20:30:23 »
@Thomas S.

 :idea: Strom, o.k. war am Anfang nicht klar.

Frage:

- Ist die LSW der Netzbetreiber?
Wenn ja, würde ich gemäß § 315 auch dem Stromvertrag widersprechen und nur die Preise von 2005 oder 2004 akzeptieren.

- Wieso haben Sie einen Stromsondervertrag ==> Wärmespeicherstrom?
Dann können Sie auch nicht wechseln, der Versorger ist auch an Sie gebunden.
Dann fällt es doch leicht, einen Widerspruch einzulegen. Auch ein Mitglied unserer BI bezieht Wärmestrom und da läuft es genauso wie in der Sparte Gas.
MFG
Gerd Cremer
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Offline eislud

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LandE- Stadtwerke Wolfsburg
« Antwort #8 am: 25. Januar 2007, 20:40:50 »
@Thomas S.
Einen Sondervertrag selbst zu kündigen, um sich dann anschließend grundversorgen zu lassen, §315 einzuwenden und auf 0 oder einen anderen Betrag zu kürzen, ist nicht empfehlenswert.
Siehe auch hier: http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?p=19457#19457

Sie könnten aber gegebenenfalls der Preisklausel in Ihrem alten Sondervertrag den Kampf ansagen. Das wäre dann ein Wiederspruch anhand des § 307. Vorher könnte man Urteile nach unwirksamen Preisklauseln durchforsten und diese mit der Preisklausel im Sondervertrag vergleichen. Wenn die Wahrscheinlichkeit genügend hoch ist, dass die Preisklausel unwirksam ist, Wiederspruch laut Musterschreiben einlegen. Dort ist der § 307 bereits eingearbeitet.

Wenn zum Ende des Jahres 2007 dann die Kündigung Ihres alten Sondervertrages greift und Sie den neuen Vertrag nicht unterschreiben, kommen Sie in die Ersatzversorgung. Bereits im Vorfeld oder auch erst dann, können Sie Ihren Versorger um einen Grundversorgungsvertrag bitten. Dort können Sie dann derart kürzen, wie Sie bereits beschrieben haben.

Zu unwirksamen Preisklauseln siehe auch hier: http://www.pontepress.de/pdf/200602U13.pdf  

Gruss eislud

Offline Monaco

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LandE- Stadtwerke Wolfsburg
« Antwort #9 am: 25. Januar 2007, 21:02:54 »
@Thomas S.

Genau so, wie es eislud beschrieb, sollten Sie vorgehen.

Überlassen Sie die Initiative doch ihrem Versorger. Sie brauchen auch keinen Vertrag unterschreiben, der Sie ggf. schlechter stellt. Möglicherweise stuft Sie Ihr Versorger nach Jahresfrist zwangsweise in einen Tarif ein. In einen anderen Sondervertrag bekommt er Sie ohne Unterschrift nicht, Sie in die Grundversorgung "abzuschieben" dürfte auch einigermaßen problematisch sein.

Lassen Sie doch Ihren Versorger grübeln, was er mit Ihnen zukünftig macht. Bis dahin kürzen Sie fleißig nach §307-Einspruch und warten Sie ab, was passiert. Zerbrechen Sie sich nicht den Kopf für Ihren Versorger (Den brauchen Sie noch ...).

Das auf mich bezogene Zitat ist völlig korrekt. Zu Ihrer Situation gibt es jedoch einen entscheidenden Unterschied. Ich wurde gekündigt und hatte dieses nicht selbst getan. Ich bin in diese Situation also nicht freiwillig geraten.

In dieser Situation muss man den "Schwarzen Peter" nicht unbedingt annehmen ...


Mit freundlichen Grüßen und der Hoffnung, dass Sie wirklich so verfahren wie von meinen "Vorschreibern" empfohlen.

Monaco.

Offline Thomas S.

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LandE- Stadtwerke Wolfsburg
« Antwort #10 am: 26. Januar 2007, 09:26:21 »
Aha, kapiert. "Man hüte sich davor, selbst gierig zu werden"  :lol:

Also eher eine rein taktische Erwägung. Gut. Lassen wir den Versorger mal wurschteln. Ich kann ja wirklich in Ruhe abwarten und muß nicht hektisch werden.

Einen Widerspruch werde ich dann erst in Erwägung ziehen, wenn ich ggf. im Grundtarif bin. Vorher ist mir das wegen der geringen Wirksamkeit (der Vertrag ist ja bereits gekündigt) nicht wirklich wirtschaftlich.

Stromsparen ist da deutlich effektiver!  :D

Danke an alle für die Infos!!

@ H. Cremer

LSW ist Netzbetreiber. Der alte Vertrag, für "Haushaltsstrom" angeboten, war bisher immer etwas günstiger als der Grundtarif und hatte insoweit annehmbare AGB, weil "außer" der Preisanpassungsklausel keine außergewöhnlichen Besonderheiten vorgegeben waren.

Eine Anmerkung: wäre es nicht sinvoll, die threads in diesem Forum nach "Versorger" UND "Energieart" aufzusplitten, also hier LSW Wolfsburg GAS und LSW Wolfsburg STROM?? Dann kann man sich nicht so leicht vertun...

Offline Monaco

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LandE- Stadtwerke Wolfsburg
« Antwort #11 am: 26. Januar 2007, 12:52:06 »
@Thomas S.

Eben wollten Sie noch selbst Ihren Vertrag kündigen, um den Preis gehörig kürzen zu können, nun sparen Sie sich sogar den Widerspruch zur letzten Preiserhöhung auf ... :?:

Also: Vertrag gelassen "auslaufen" lassen, aber trotzdem Widerspruch nach §307 BGB einlegen. Möglicherwiese hatte ja Ihr Versorger selbst erkannt, dass er mit der Preisklausel Probleme bekommt und deshalb den Vetrag vorsorglich abgeschafft. :wink:

Wenn Sie das jetzt so (unwidersprochen) zu Ende laufen lassen, lacht sich Ihr Versorger kaputt ... Außerdem treffen Sie mit einem "zeitigen" Widerspruch bereits Vorkehrungen für Ihren Neuvertrag ab 01.01.2008.

Ein Schachspieler sollte bereits einige Züge voraus denken ...

Zugegeben, das ist manchmal gar nicht nötig - aber es schadet auch nicht unbedingt ...


In diesem Sinne, ein schönes Wochenende


Monaco.

Offline Thomas S.

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LandE- Stadtwerke Wolfsburg
« Antwort #12 am: 26. Januar 2007, 14:09:14 »
Ja nee, ist schon klar.

Aber da spare ich mir jetzt wirklich den Aufwand, da, wie ich bereits ausführte, die LSW im BUNDESWEITEN Vergleich der preiswerteste Anbieter für unsere Region in Sachen Strom ist - nach verivox. Nur aus Prinzip streite ich mich nicht.

Ich habe schließlich durchaus Besseres zu tun, als mich wegen z.Z. 40-80 Euro jährlich zu ärgern. Und ich habe schon die "Baustelle" Gas bei der LSW, da gehts um mittlerweile ~ 380 Euro jährlich.

Nächstes Jahr sehen wir weiter. Nach §315 vorzugehen ist mir einfach sinniger, als eine freiwillig getroffene Vereinbarung anzufechten, auch wenn das andere als vertretbar ansehen.

UND: aufgeschoben ist ja nicht aufgehoben... :wink:

Ebenso ein schönes Wochenende, Thomas

Offline Cremer

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LandE- Stadtwerke Wolfsburg
« Antwort #13 am: 26. Januar 2007, 15:33:50 »
@Thomas S.,

Sie müßten mir noch eine Frage beantworten: Wieso sind/waren Sie im Sondertarif und nicht im Haushaltstarif?

Doch Wärmespeicherstrom?

Meine "Baustelle" heißt "Widerspruch Gas und Strom"

Ersparnis in 2005 ca. 650 € und in 2006 ca. 1100 €,

Bei meiner anderen Liegenschaft mit der "Baustelle Gas"  Ersparnis in 2005 ca. 800 € und in 2006 ca. 1600 €

Na wer bietet mehr :wink:  :wink:  :wink:
MFG
Gerd Cremer
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Offline RuRo

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LandE- Stadtwerke Wolfsburg
« Antwort #14 am: 26. Januar 2007, 16:36:56 »
Zitat
eislud

Wenn zum Ende des Jahres 2007 dann die Kündigung Ihres alten Sondervertrages greift und Sie den neuen Vertrag nicht unterschreiben, kommen Sie in die Ersatzversorgung. Bereits im Vorfeld oder auch erst dann, können Sie Ihren Versorger um einen Grundversorgungsvertrag bitten. Dort können Sie dann derart kürzen, wie Sie bereits beschrieben haben.


Es sei denn, der Sondervertrags-Versorger ist der Grundversorger, wovon ich beim Gasbezug mal ausgehe, oder  :wink:

Ich bitte den Grundversorger doch nicht, er muss mich nehmen
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

 

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