@eislus
@RuRo
Ihr habt da ein recht interessantes Thema aufgegriffen. Ich muss zugeben, dass ich auch noch nicht so richtig verstehe, wann nun Ersatzversorgung, wann nun Grundversorgung?
Ein konkreter Fall:
Unser Stromvertrag wurde vom (überregionelen) Versorger im Oktober 2006 zum 31.12.2006 gekündigt. Wir hatten uns darauf hin beim Grundversorger gemeldet, mitgeteilt, dass wir auch nach 01.01.2007 Strom entnehmen werden und um einen Vertrag gebeten.
Den angebotenen Sondervertrag hatten wir mit Verweis auf eine nicht wirksame Preisklausel und eine damit verbundene mögliche Benachteiligung abgelehnt.
Der Versorger gab danach sogar zu, die beanstandete Klausel derzeit zu überarbeiten. Mitte Januar wurde uns dann mitgeteilt, dass wir derzeit "Aushilfsenergie" beziehen und Kundennummer sowie Abschläge mitgeteilt.
Eine Einstufung in die Grundversorgung ist offenbar - warum auch immer -noch nicht geschehen.
Bisher war ich davon ausgegangen, dass die Ersatzversorgung eine Art Übergangsversorgung sichern soll. Z.B. wenn jemand neu in eine Wohnung einzieht und erst einige Tage/Wochen später die Anmeldung beim Versorger vornimmt. So könnte man sich ggf. auch noch Rückwirkend den Sondertarif sichern. (Ersatzversorgung = Übergangszeit bis zur (ggf. rückwirkenden) Entscheidung Sondervertrag oder Allgemeinder Tarif - eventuell sogar ein alternativer Versorger (von Anfang an).
Eine "bewusste", absichtliche Einstufung in die Ersatzversorgung, bei Vorliegen aller Daten, hielt ich bisher auch für nicht korrekt.
Wenn kein Sondervertrag oder kein anderer Versorger, dann eben Grundversorgung.
Eine Vereinbarung für eine Belieferung in der Grundversorgung wurde uns bisher nie angeboten. Ich dachte immer, dass eine Versorgungsbestätigung dafür ausreicht, es einer Unterschrift hierfür gar nicht bedarf.
Offensichtlich ist es dann doch ganz anders.
Auch wenn das Thema vermutlich inzwischen in den Bereich "Grundsatzfragen" gehört, würde ich mich über eine weitere Diskussion sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.