@enerveto
Wenn ich mich recht erinnere, kam die Frage schon einmal und ich meine mich erinnern zu können, dass ich darauf hingeweisen habe, dass das bei Tarifkunden strittig, noch nicht abschließend geklärt ist.
Übertragbar ist das Urteil zunächst auf alle Sonderkundenverträge.
Die Auffassung, dass § 4 II AVBGasV aus sich heraus kein einseitiges Preisänderungsrecht begründet, sondern lediglich eine zusätzliche Wirksamkeitsvoraussetzung benennt, habe ich als einer der ersten vertreten und den Kollegen auch entsprechendes Material an die Hand gegeben.
Offensichtlich ist das LG Dresden dem in seinem Urteil auf Seite 35 unter Ziff. 3 gefolgt.
Das ist aber noch keine gesicherte, verfestigte Rechtsprechung, auch wenn das Urteil des LG Bremen in die selbe Richtung zielt und das Urteil des LG Berlin nichts anderes befinden wird.
Man muss dem Urteil des LG Dresden nicht in allen Punkten folgen und gleichwohl ist es so umfangreich und überzeugend begründet, dass eine Berufung dagegen als schlicht aussichtslos erscheinen muss, zumal, wenn man auch noch das Urteil des OLG Karlsruhe berücksichtigt.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt