Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: LG Dresden: Gaspreiserhöhungen der Enso Erdgas unwirksam  (Gelesen 19131 mal)

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Offline RR-E-ft

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[ 10-O-3613-05  30-06-2006 ]

Die Meldung:


http://www.vzs.de/UNIQ115166969918582/link240442A.html

http://www.mdr.de/nachrichten/meldungen/3105606.html


Das war´s :

http://www.enso.de/enso/home.nsf/enso/Privatkunden/Produkte_Erdgas_Sonderpreis.html

So sieht das ja bekanntlich bundesweit bei ganz vielen Versorgern aus.

Man sollte immer bestreiten, dass ein Recht zu einseitigen Preisänderungen zugunsten des Lieferanten wirksam in den Vertrag eibezogen wurde:

http://dejure.org/gesetze/BGB/305.html

Kunden, welche die gleiche oder ähnliche Klauseln in ihren Sonderverträgen haben, können sich darauf berufen, dass solche Klauseln nach der Rechtsprechung unwirksam sind und Preiserhöhungen deshalb nicht darauf gestützt werden können.

Ende der Durchsage.

**********


Wenn der BGW die Urteile zählt, sollte man vielleicht die Zahl der Verbraucher zählen, die bisher erfolgreich vor Gericht waren gegenüber der Zahl derer, die bisher keinen Erfolg hatten.

Nach der Anzahl der Verbraucher:

Deutlicher Vorteil für die Verbraucher.

Dieses Ergebnis wird noch gravierender, wenn man an die erfolgreichen Klagen gegen unzulässige Preisanpassungsklauseln denkt, aus denen alle Kunden des Versorgers einen Vorteil dadurch ziehen können, dass sie sich darauf berufen (DREWAG-Fall des LG Dresden).

Statistik ist die Kunst, Zahlen vergleichbar zu machen.

"Sieben auf einen Streich."


P.S.:

Ist es nun ein Wunder, dass man bei Enso an eine Strompreiserhöhung denkt? Möglicherweise verspricht man sich eine Kompensation nach der Enso- Fusion. Indes: Das selbe in grün.

Enso Strom



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline different-thinking

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LG Dresden: Gaspreiserhöhungen der Enso Erdgas unwirksam
« Antwort #1 am: 30. Juni 2006, 16:46:48 »
Herr Fricke,

wo werden die Urteile und insb. die Begründung veröffentlicht?
Da ich Doppelpostings vermeinden möchte, hier noch der Hinweis auf meine weiteren Fragen zum Urteil im Enso Thread: http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2975

Schönes Wochenende,

Robert

Offline RR-E-ft

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LG Dresden: Gaspreiserhöhungen der Enso Erdgas unwirksam
« Antwort #2 am: 30. Juni 2006, 17:01:46 »
Das Urteil mit Gründen könnte - wenn es vorliegt - auf den Seiten der VZ veröffentlicht werden, zudem hier in der Urteilssammlung, zudem in den Fachzeitschriften "Recht der Energiewirtschaft" (RdE) und "Zeitschrift für neues Energierecht" (ZNER) sowie in "Verbraucher und Recht" (VuR) und anderen Orts.

Offline RR-E-ft

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LG Dresden: Gaspreiserhöhungen der Enso Erdgas unwirksam
« Antwort #3 am: 01. Juli 2006, 01:52:14 »
Erste Berichte:

http://www.dnn-online.de/dnn-heute/63775.html
http://www.business-wissen.de/de/aktuell/kat1/akt29506.html

Solche Vorlieferantenklauseln gibt es bei vielen Unternehmen, etwa E.ON- Regionalversorgern.


Der Kunde kann schon von außen nicht erkennen, wann und in welchem Umfange sich wie die Vorlieferantenpreise entwickeln, und welche Auswirkungen dies konkret auf seinen Vertragspreis haben könnte. Damit fehlt jedwede Kontrollmöglichkeit.

So mag der Versorger mehrere Vorlieferanten haben, deren Preise sich vollkommen unterschiedlich entwickeln 6-3-3, 6-1-3.... oder ohne HEL- Bindung, zudem stehen jetzt Neuverhandlungen mit Vorlieferanten an....

Ohne reale Kontrollmöglichkeit für den Kunden, nicht erst über eine Offenlegung der Kalkulation gem. § 315 BGB ist eine solche Klausel unwirksam.

Anderserseits darf der Endpreis auch nicht losgelöst von der Kostensituation des Unternehmens indexiert werden, wie man der Entscheidung ggf. entnehmen können wird.

Dies wäre wieder ein Verstoß gegen §§ 315 BGB iVm. §§ 1, 2 EnWG.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline RR-E-ft

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LG Dresden: Gaspreiserhöhungen der Enso Erdgas unwirksam
« Antwort #4 am: 01. Juli 2006, 19:24:32 »
Wie das Beispiel Enso gut zeigt, ist ein solcher Erfolg vor Gericht nur ein erster Schritt, wenn man Zahlungen vollständig oder unter vorbehalt gezahlt hatte.

Dann bedarf es nach den Ausagen einer Gerichtssprecherin ggf. weiterer Verfahren, um Geld zurück zu erhalten, soweit der Versorger nicht freiwillig zurück zahlt:

http://www.finanzen.de/index.php?option=com_content&task=view&id=43244&Itemid=218

Deshalb sollte man nach einem entsprechenden Widerspruch die Zahlungen von Anfang an konsequent kürzen.

Betroffene Klauseln finden sich etwa hier unter 2a:

http://www.eon-thueringerenergie.com/_Material/PDF/Allg_besondere_Bestimmungen_Gasversorgung.pdf


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline RR-E-ft

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LG Dresden: Gaspreiserhöhungen der Enso Erdgas unwirksam
« Antwort #5 am: 11. Juli 2006, 13:23:14 »
Das Urteil steht demnächst im Netz zur Verfügung.

Hier die Presseinfo des LG Dresden:

http://www.justiz.sachsen.de/gerichte/presse/presse.phtml?beh=lgdd&id=98&jahr=2006

In dem Urteil heißt es sinngemäß

Die AVBGasV enthalten keine Klausel, aus denen sich eine Preisänderungsbefugnis herleiten ließe.

Dies gilt insbesondere für § 4 Abs. 2 AVBGasV.

Der Wortlaut gibt nämlich für eine vereinbarte Preisänderungsbefugnis nichts her, sondern regelt nur die öffentliche Bekanntgabe als zusätzliche Wirksamkeitsvorasussetzung für die Änderung allgemeiner Tarife und Bedingungen.


§ 315 BGB ist nicht anwendbar.

Dies setzt voraus, dass für streitige Preise zumindest ein einseitiges Leistungsbestimmungrecht besteht, welches einer Billigkeitskontrolle unterzogen werden könnte. Denkbar wäre deshalb, Preiserhöhungen, die aufgrund einer wirksamen Preisanpassungsklausel festgelegt wurden, einer Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB zu unterziehen (BGH NJW 1980, 2518).

Ist aber, wie im vorliegenden Falle, davon auszugehen, dass ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht nicht besteht, so läuft auch eine Billigkeitskontrolle ins Leere.

Denn wenn eine Erhöhung vergleichbarer Preise schon dem Grunde nach nicht besteht, bedarf es auch keiner weiteren Überprüfung der Höhe nach.


Wie wahr.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline Monaco

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LG Dresden: Gaspreiserhöhungen der Enso Erdgas unwirksam
« Antwort #6 am: 14. Juli 2006, 06:58:31 »
@RR-E-ft

Also hatten die Versorger doch Recht, als Sie uns vorhielten, §315 BGB sei auf unsere Fälle nicht anwendbar.
Ironie des Schicksals: Sie gingen dabei davon aus, dass sie eine gültige Preisanpassungsklausel besitzen.
Da dies nun offensichtlich in den meisten Fällen nicht zutrifft, würde sich wohl mancher Versorger wünschen, wenigstens noch die Preise nach einer entsprechenden Billigkeitskontrolle durchsetzen zu können.

Angenommen, alle Kunden eines Versorgers würden nach einem ergangenen - wenn auch vielleicht noch nicht rechtskräftigen Urteil - ihre Überzahlungen zurückfordern und der BGH das Urteil (wie z.B. in Bremen) bestätigen würde, wie wäre es dann um den Bestand des Versorgers bestellt? Immerhin sind die Gewinne der vergangenen Jahre längst ausgekehrt und Rückstellungen in den drohenden Dimensionen wohl kaum gebildet wurden. Da läge es doch Nahe, dass Konzernmütter (Gesellschafter) ihre Töchter (Endversorger) lieber in den Konkurs schlittern ließen, als ihre Rücklagen anzugreifen. Wäre eine solche Entwicklung denkbar? Schließlich ginge es dann hier nicht mehr um Peanuts!


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline userD0005

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LG Dresden: Gaspreiserhöhungen der Enso Erdgas unwirksam
« Antwort #7 am: 14. Juli 2006, 10:29:34 »
Sollte dieses Urteil nicht auch eine Anpassung des Musterbriefes zur Folge haben?
Gruß
Pitti

Offline RR-E-ft

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LG Dresden: Gaspreiserhöhungen der Enso Erdgas unwirksam
« Antwort #8 am: 14. Juli 2006, 11:38:26 »
@Monaco
@pitti


Zur Anpassung Musterbrief habe ich soviel geschrieben....

Eine Insolvenz von Versorgern steht wahrlich nicht zu besorgen.
Dieses von der Branche immer wieder gern gebrauchte Argument ist einfach lächerlich.

Man darf nicht vergessen, dass in den Bilanzen stille Reserven schlummern.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Monaco

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LG Dresden: Gaspreiserhöhungen der Enso Erdgas unwirksam
« Antwort #9 am: 14. Juli 2006, 13:54:57 »
@RR-E-ft

Stille Reserven ja - aber in dieser Höhe?

Rechnen wir doch einmal:
Versorger mit 100.000 Kunden. Jeder Kunde hat einen Anspruch von nur 500,- € (in 3 Jahren problemlos möglich). Und man möchte ja schließlich alle Kunden gleich behandeln ... (In Guten wie in schlechten Zeiten ...)
Macht unter dem Strich 50 Mio. €. Immerhin das geschätzt doppelte bis vierfache eines Jahresgewinns.

Und dazu mit der Aussicht, noch über Jahre mit der Problematik (Altverträge) beschäftigt zu sein. Ein Neuanfang, zu dann (aus Versorgersicht) günstigeren Bedingungen wäre doch verlockend.

Ich weiß, soweit ist es noch lange nicht.

Aber man sollte doch auch schon einmal etwas weiter denken dürfen. Das Enron-Ende, z.B. kam auch viel schneller als erwartet. Da können selbst Milliardäre leicht Herzschwäche bekommen ... Diese soll auch schon einmal vor unangenehmen Fragen eines Gerichts geschützt haben. Nur genützt hat es wohl niemanden mehr ...


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline RR-E-ft

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LG Dresden: Gaspreiserhöhungen der Enso Erdgas unwirksam
« Antwort #10 am: 14. Juli 2006, 14:09:48 »
@Monaco

Das ist wohl nicht unser Thema, braucht Verbraucher auch überhaupt  nicht zu interessieren, weil immer ein Versorger da sein wird, der versorgen muss.

Wer denkt, Versorger würden wirklich freiwillig irgend etwas an Kunden zurück zahlen, der träume weiter.

Bei der Wirtschaftskraft eines Unternehmens kommt es nicht auf die ausgewiesenen Gewinne an, sondern wesentlich auch auf die Bilanzsummen, Umsatzerlöse etc...

Auf 50 Mio EUR kommt es da wahrlich nicht an, vernachlässigbar.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline RR-E-ft

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LG Dresden: Gaspreiserhöhungen der Enso Erdgas unwirksam
« Antwort #11 am: 18. Juli 2006, 16:43:56 »
Das Urteil ist nunmehr im Netz verfügbar:

http://www.vzs.de/UNIQ115323370117240/enso  (5,93 MB)

Sollten Probleme beim Download oder beim Öffnen des Dokuments auftreten, bitte Nachricht an recht@vzs.de


Weitere Infos hier:

http://www.vzs.de/UNIQ115323370117240/link226382A.html

Offline Cremer

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LG Dresden: Gaspreiserhöhungen der Enso Erdgas unwirksam
« Antwort #12 am: 19. Juli 2006, 14:25:45 »
@Fricke,

irgendwie stimmt was mit dem Link nicht.

Im Urteil von Dresden kann man nur die ersten beiden Seiten lesen, die restlichen 31 Seiten sind weiß.

Mail an VZS bereits geschickt

Auch der direkte link auf der Seite von VZS funktioniert nicht
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline hollmoor

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LG Dresden: Gaspreiserhöhungen der Enso Erdgas unwirksam
« Antwort #13 am: 19. Juli 2006, 16:15:06 »
@Cremer


also ich hab es mir abgespeichert u.kann alle Seiten lesen!
Ich habs dir per Mail geschickt!
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline Floryk

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LG Dresden: Gaspreiserhöhungen der Enso Erdgas unwirksam
« Antwort #14 am: 19. Juli 2006, 17:18:33 »
Zitat von: \"Cremer\"
Im Urteil von Dresden kann man nur die ersten beiden Seiten lesen, die restlichen 31 Seiten sind weiß.


Man muss das Dokument erst ganz herunterladen. Das dauert, da es so groß ist. Zu empfehlen ist, wenn die Internet-Seite das hergibt, den Link mit der rechten Maustaste anzuklicken und dann abzuspeichern.

Floryk

 

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