[ 10-O-3613-05 30-06-2006 ]
Die Meldung:
http://www.vzs.de/UNIQ115166969918582/link240442A.htmlhttp://www.mdr.de/nachrichten/meldungen/3105606.htmlDas war´s :
http://www.enso.de/enso/home.nsf/enso/Privatkunden/Produkte_Erdgas_Sonderpreis.htmlSo sieht das ja bekanntlich bundesweit bei ganz vielen Versorgern aus.
Man sollte immer bestreiten, dass ein Recht zu einseitigen Preisänderungen zugunsten des Lieferanten wirksam in den Vertrag eibezogen wurde:
http://dejure.org/gesetze/BGB/305.htmlKunden, welche die gleiche oder ähnliche Klauseln in ihren Sonderverträgen haben, können sich darauf berufen, dass solche Klauseln nach der Rechtsprechung unwirksam sind und Preiserhöhungen deshalb nicht darauf gestützt werden können.
Ende der Durchsage. **********
Wenn der BGW die Urteile zählt, sollte man vielleicht die Zahl der Verbraucher zählen, die bisher erfolgreich vor Gericht waren gegenüber der Zahl derer, die bisher keinen Erfolg hatten.
Nach der Anzahl der Verbraucher:
Deutlicher Vorteil für die Verbraucher.
Dieses Ergebnis wird noch gravierender, wenn man an die erfolgreichen Klagen gegen unzulässige Preisanpassungsklauseln denkt, aus denen alle Kunden des Versorgers einen Vorteil dadurch ziehen können, dass sie sich darauf berufen (DREWAG-Fall des LG Dresden).
Statistik ist die Kunst, Zahlen vergleichbar zu machen.
"Sieben auf einen Streich."P.S.:
Ist es nun ein Wunder, dass man bei Enso an eine Strompreiserhöhung denkt? Möglicherweise verspricht man sich eine Kompensation nach der Enso- Fusion. Indes: Das selbe in grün.
Enso StromFreundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt