Energiebezug > Vertragliches
Primagas - Widerspruch zur Jahresabrechnung?
Ready XL:
....die einzige Erkenntnis der Flüssiggaslieferanten ist doch die, dass sie merken, dass immer mehr Endkunden (mit Vertrag) sich diese Abzockerei nicht mehr gefallen lassen. Und das ist gut so..... !
Es müssen noch viel mehr werden.
Ready XL
Galandrith:
Hallo,
nach längerer Zeit melde ich mich mal wieder um den neusten Stand kund zu tun:
Wir haben vor Gericht gewonnen! :)
Kann nur jedem empfehlen sich nicht einfach mit den Preisen zufrieden zu geben und wenn nötig einen Anwalt einzuschalten. Bei uns hat es geholfen.
Viele Grüsse
Gala
BSEshop:
Gala,
Glückwunsch.
Was waren denn die Argumente Deiner Verteidigung?
Zu welchem Gaspreis habt Ihr Euch verständigt?
Wie weit zurück wurde der verhandelte Gaspreis rückwirkend angesetzt?
Habt Ihr neue Abschlußrechnungen für den zurückliegenden Zeitraumn vereinbart?
BSEshop
pjackson:
--- Zitat ---Original von BSEshop
Gala,
Glückwunsch.
Was waren denn die Argumente Deiner Verteidigung?
Zu welchem Gaspreis habt Ihr Euch verständigt?
Wie weit zurück wurde der verhandelte Gaspreis rückwirkend angesetzt?
Habt Ihr neue Abschlußrechnungen für den zurückliegenden Zeitraumn vereinbart?
BSEshop
--- Ende Zitat ---
Es tut mir leid, wenn ich ältere Threads aus der Versenkung holen muß, aber dieser Fall ist auch für mich von größerem Interesse.
Vielleicht meldet sich Galandrith nochmal und beantwortet obige Fragen?!
Wäre jedenfalls sehr dankbar dafür.
Ach so, selbstverständlich auch einen \"Glückwunsch\" von mir...
Galandrith:
Hallo,
also erst mal hat mein Anwalt das Gerichtsurteil dem Bund der Energieverbraucher gefaxt, wenn wer dazu genau was wissen will kann sich ja mal dort erkundigen oder mir ne PN schicken dann geb ich das Aktenzeichen etc. weiter.
Hier grob die Beantwortung dieser Fragen:
Was waren denn die Argumente Deiner Verteidigung?
-> Aufgrund der ungültigen Preisanpassungsklausel können die Preise nicht erhöht werden. Im Grunde hat sich mein Anwalt auf die Paragraphen aus meinem Widerspruch berufen.
Zu welchem Gaspreis habt Ihr Euch verständigt?
-> Da keine Erhöhungen zulässig sind, zahle ich den Preis, der in meinem Vertrag von 2003 steht.
Wie weit zurück wurde der verhandelte Gaspreis rückwirkend angesetzt?
-> Wir haben bisher über keinen Gaspreis verhandelt, da keine Erhöhung gültig war.
Habt Ihr neue Abschlußrechnungen für den zurückliegenden Zeitraumn vereinbart?
-> Ich habe bis heute kein Geld zurück bekommen lege es aber derzeit auch nicht drauf an.
P hat übrigens letztes Jahr Oktober und Dezember wieder versucht unsere Preise zu erhöhen. Mit verweis auf das Urteil habe ich Widersprochen und zahle weiterhin meinen qm-Preis von 2003.
Grüsse
Gala
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