Moin zusammen,
als Eskalation der Auseinderandersetzung mit dem Gasversorger "meines Vertrauens", die ich nun fast zwei Jahre - mit toller Unterstützung dieses Forums, DANK an alle! - führe, hat auch mein Versorger mir eine Liefersperre angedroht.
Diese habe ich zurückgewiesen, Rücknahme eingefordert, Schutzschrift, ...
Nun hat das Unternehmen auf die Forderung nach Rücknahme der Sperrandrohung - wen wundert\'s - NICHT reagiert.
Die Drohung " ... andernfalls müssen Sie damit rechnen, dass ich Strafanzeige ...", die ich aus einem der über das Forum erreichbaren Musterschreiben entnommen habe, sollte meines Erachtens nun keine leere sein; denn schon im Kindesalter haben wir gelernt, dass Drohungen nur dann wirksam sind, wenn aufgezeigte Konsequenzen auch wirken werden - die Diskussion über das teilweise kindliche Verhalten auf Versorgerseite möchte ich hier nicht vertiefen ...
Meine Frage nun dazu: Wie kann man sicherstellen, dass eine entsprechende Strafanzeige einerseits den Druck auf den Versorger erhöht und das angestrebte Handeln auch bewirkt (ja, ja, wenn einer partout nicht will, dann wird man ihn gar nicht bewegen können)
andererseits aber auch so wirkungsvoll angebracht wird, dass die Strafverfolgung auch tatsächlich ansetzt und zum Ziel führt?
Besteht darüber hinaus vielleicht die Gefahr, dass ein falscher Ansatz an dieser Stelle dazu führen kann, dass ich in der Folge belangt werden kann (z.B. "üble Nachrede" oder "falscher Verdächtigung" oder was es da so gibt ...)??
Gruß
Titan