Ein Kunde hat für Strom und Gas zwei verschiedene Vertragsnummern und es wird auch getrennt Abschlag berechnet.Jetzt hat dieser Kunde beim Kürzen und Überweisen der Abschläge einen Fehler begangen : Er verwechselte die Vertragsnummern.Bei der Jahresabrechnung (nach Berechnung der alten Preise)ergibt sich nun folgende Situation : Die Stromrechnung hat einen Fehlbetrag, der bezahlt werden muß. Die Gasrechnung hat ein hohes Guthaben. Kann der Kunde seinen Fehler irgendwie heilen ?
Eventuell das Guthaben aus dem Gasvertrag mit dem Fehlbetrag des Stromvertrages aufrechnen ? Ist meiner Meinung nach gem. AVBV nicht möglich. Oder kann man sich auf die Tilgungsbestimmung nach BGB berufen und dem Versorger mitteilen, er möchte die Abschläge umbuchen ?
Oder muß man das Ganze unter Erfahrungen verbuchen und sich ärgern ?