Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Gassperre trotz Härtefall

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weegee:

--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---
Man könnte allenfalls daran denken, den bisher ungekündigten Vertrag durch Kündigung zu beenden.

Dann wäre die Abnahmestelle vertragsfrei.

Wenn nur einer für den bisherigen Verbrauch haftet, könnte der andere einen Vertragsabschluss hinsichtlich einer Grundversorgung fordern.

Diesem gegenüber könnte dann kein Zürückbehaltungsrecht eingewandt werden, wenn er nicht selbst haftete.

Sind indes bisher beide Vertragspartner des Unternehmens, kann auch dies nicht helfen, weil das Zurückbehaltungsrecht gegenüber beiden besteht.

--- Ende Zitat ---

Das ist interessant. Tatsaechlich habe ich das bereits probiert. Daher kuendigte ich den Gasanschluss online und meine Freundin meldete sich ebenfalls online an. So wollte ich das Druckmittel von EON negieren und sie dazu indirekt zwingen ihren Anspruch nachzuweisen. Denn bisher haben sie jeden Einspruch ignoriert und einfach die Gaslieferung als Druckmittel verwendet.

Das interessante daran. Der "Fachbereich" meldete wohl das wir als Paar zusammen wohnen und obwohl nur ICH der Vertragspartner bin und war, verweigerte EON Avacon due Kuendigung UND verweigerte die Anmeldung meiner Freundin. Begruendung: Sie wuerde unter der selben Adresse wohnen! Ich erwiderte das das doch kein Argument sein, schliesslich sei meine Freundin KEINE Vertragspartnering gewesen und somit bestuende KEIN Zurueckbehaltungsrecht gegen sie. Dazu liess man nur verlautbaren und ich zitiere woertlich "Es interessiert nicht, wer der Vertragspartner ist. Wenn jemand einen Lichtschalter umlegt muss dieser auch dafuer haften."

Ich fand das damals schon eine merkwuerdige Logik.
Wenn ich in einem Mietshaus wohne und dem Erdgeschoss soll Gas gesperrt werden, dann kann ich doch dem Bewohner im 1sten Stock nicht auch die Gaslieferung verweigern, weil er unter der selben Adresse wohnt.

Nochmal, ich habe EON auch mehrmals angeboten zu zahlen, wenn sie mir eine korrekte nachvollziehbare Rechnung vorlegen die keine offensichtliche Maengel enthaelt. Es ist nunmal nicht nachvollziehbar wie ein 2 Personen Haushalt Strom und Gas wie ein 10Personen Haushalt verbrauchen soll. Insbesondere wenn die vorherigen Jahre so ein Verbrauch nie existiert hat. Selbst im EON Callcenter hat man die Zahlen als "nicht normal" bezeichnet. Schriftlich wurde natuerlich kein Handlungsbedarf gesehen.

Mein Anwalt hat nichts erreicht. Naja, fuer ein Beratungsschein ist der Aufwand ihm vielleicht zu hoch. Und als ALG2 Empfaenger koennen wir nicht ein teures Verfahren als Klaeger vorfinanzieren.

Danke schonmal

Simon

RR-E-ft:
@weege

Wenn man nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Prozesskosten zu bestreiten, bekommt man auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die Rechtsverfolgung nicht mutwillig ist.

Man ist also keinesfalls gehindert, zu klagen, wenn die Sache Aussicht auf Erfolg hat.

Alles andere ist der Job des Anwalts.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

weegee:
Okidoki,

wegen des Anrechts auf Grundversorgung habe ich noch 2 Fragen, wenn ich darf.

(1) Welche Paragraphen oder Grundsatzentscheidungen kann ich dafuer heranziehen?
(2) Spielt es tatsaechlich keine Rolle das meine Freundin im selben Haushalt lebt? Gibt es dazu evtl auch Rechtentscheidungen oder Gesetzestexte?

Bisher wurde immer stur entgegnet das eben aus besagten Grund (zu 2), sie sich nicht anmelden koenne und kein Recht auf Grundversorgung bestuende.

wink Simon

RR-E-ft:
@weegee

Es ist davon auszugehen, dass der Beratungsschein eingelöst wurde/ wird.

Dann gehört die erschöpfende Antwort auf all diese Fragen zur geschuldeten Leistung. Es gibt zahlreiche Entscheidungen, die alle in der entsprechenden Kommentierung und in den Fachzeitschriften zu finden sind.

In diesem Sinne also an den eigenen Anwalt halten.

Der weiß ggf. auch, wie bei Gesamtschuldner- Gesamtgläubigern eine wirksame Kündigung auszusehen hat.

Ebbi:
Hi und Hallo ...
Erstmal will ich mich vorstellen, ..ich bin Ebbi und komme aus Schleswig Holstein, habe 2 Kinder. Ich selbst habe einen Halbtagjob und bekomme Alg.2 als differenz zum Lebenunterhalt.
Nun ist volgenes: Morgen den 15.August kommt einer von EON, dort wo ich mein Gas herbeziehe. Sein Auftrag lautet: *Sperrung der Versorgungsanlage* ...WENN ICH NICHT DEN RÜCKSTÄNDIGEN BETRAG von 295€ bei Ankunft bar auf die Hand zahle.
Natürlich hab ich sofort am Mittag bei EON angerufen, und alles mögliche Versucht, doch kein entgegenkommen von EON.
Zu allerletzt habe ich mich an meinen Sachbearbeiter von der ARGE, von denen ich mein Alg2 beziehe gewand, den Herr`n die Lage geschildert.
Eine Stunde später, DIESER Stand: EON hat den von mir geforderten Betrag (295€) an meinen Sachbearbeiter geschickt, per Fax und ich habe einen Antrag auf übernahme dieser Summe auch per Fax zur ARGE geschickt.
Da die Arge diesen Betrag wohl zu 100% übernimmt, lies sich EON nicht darauf ein , den Mitarbeiter der Sperren soll zurück zuhalten. Ich weiss jetzt nicht wie/was ich machen soll wenn der morgen an meiner tür schellt...mach ich die Tür auf, SPERRT ER und lass ich die Tür zu, kommen noch 75€ Gerichtskosten dazu. Ich hab echt keine Ahnung WAS ich tun soll!???......würde mich über eine Lösung freun ..

Lg. Ebbi

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