Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Gassperre trotz Härtefall
weegee:
Moinsen,
folgende Problematik.
Meine Freundin und ich sind vor ca 2 Jahren zusammengezogen. Wir sind beide ALG2 Bezieher.
Ich bin zu 100% Schwerbehindert (G H RF B), beide haben wir keine grossen Werte geschweige Auto oder aehnliches.
Durch den Zusammenzug konnten wir die Miete gut druecken so das sie beinahe komplett vom Amt uebernommen wird.
Bekanntermassen werden Stromkosten nicht von der ARGE uebernommen und auch der Heizanteil ist ein Witz.
Die EON-Avacon gab uns beim Einzug folgende Abschlagzahlungen an, die wir zu entrichten haben: 70EUR Strom, 70EUR Gas
Wir richteten einen Dauerauftrag ein und ueberweisten jeweils zum 1sten eines Monats 140EUR.
Aber bereits nach 1 Monat Wohnzeit in der neuen Wohnung, bekamen wir eine Forderung zur Nachzahlung von Strom und Heizkosten in Hoehe von ueber 1000EUR fuer das Kalender-Jahr 2004. Wir sind aber erst Dezember 2004 nachweislich eingezogen. Vorher war das eine Baustelle, da der Vermieter noch am renovieren war. Wir legten Einspruch ein, auf den aber trotz Fax UND Einschreiben mit Rueckschein NICHT reagiert wurde.
Durch die exorbitanten Abschlagzahlungen welche meiner Freundin und mir gerade mal 500 Euro insgesamt uebrig liessen (davon muessen alle weiteren Kosten, meine besondere Ernaehrung und Versicherungen, Praxisgebuehren, ...) konnten wir immer weniger Kosten direkt tragen, was zu Mahnungen zwangslaeufig fuehrte.
Am Ende musste ich die Regelinsolvenz wegen Ueberschuldung beantragen (Mai 2005), was natuerlich auch erstmal die mittlerweile aufgelaufenen Abschlagsschulden (waren noch rel gering) erledigte und natuerlich den absehbaren Rechtsstreit wegen der Nachzahlungsforderung fuer ein Jahr und Zaehler, wo wir noch icht einmal dort gewohnt haben, ebenfalls ueberfluessig machte.
EON-Avacon stellte 1 Tag nach der InsoVe Eroeffnung uns bzw wieder mir ein neuen Willkommensbrief zu und begruesste mich erneut als Kunde. Selbst der Abschlag blieb gleich. Ich versuchte beim ARGE mehr Geld fuer den Abschlag zu bekommen, da der Abschlag einfach zu hoch erscheint. Leider wurde uns dies verwehrt.
Im Januar 2006 kam dann wenig ueberraschend die Nachzahlunge fuer 2005. Und DIE hatte sich gewaschen. Obwohl der Bemessungszeitraum "nur" von Mai bis Ende Dezember 2005 war, betrug die Nachzahlung allein beim Strom ueber 800EUR, ebenso beim Gas um die 800EUR. Der Gipfel war dann auch das ALLEINE fuer Gas der Abschlag von 70 auf ueber 200EUR erhoeht wurde.
Die angegebenen kWh waren absolut unrealistisch. Nach den Angaben haetten wir eine Fabrik betreiben koennen. Selbst die grosse Elektro Firma in Hamburg wo meine Mutter arbeitet hat nicht einmal die Haelfte im Jahr und ich sollte das doppelte in einem HALBEN Jahr verbraucht haben.
Natuerlich legte ich Widerspruch ein aber wieder reagiert EON-Avacon nicht. Stattdessen folgten Mahnungen ueber Mahnungen, ohne sich mit dem Sachverhalt auseinanderzusetzen.
Schliesslich wurde die Strom und Gassperre angekuendigt.
Die Stromsperre umgingen wir dann erstmal indem wir den Anbieter wechselten und zu Yellow gingen. Leider gibt es bei Gas kein Wettbewerb, weshalb ich einen Anwalt einschaltete. Saemtliche Richter am Amtsgericht Lueneburg wollten aber keine Einstweilige Verfuegung erlassen, die es EON-Avacon verbietet zu sperren. EON-Avacon hat waehrend der ganzen Zeit fleissig weiter den NEUEN hohen Abschlag fuer Gas weiterberechnet.
Schliesslich drohte die Gas-Aussensperrung. Auch hier konnte bei Gericht nichts bewirkt werden. Seit April ist nun Gas gesperrt! (Innensperre, weil wir die hohen Aussensperrkosten natuerlich vermeiden wollten)
Nach der Sperre kam dann die komplette Schussabrechnung die sich ueber 2000EUR belief. Einsprueche liess EON nicht gelten.
Was kann ich tun um die Gasentsperrung durchzusetzen?
ICh kann NICHT 2000EUR - mal eben - zahlen. Maximal kleine Raten waeren denkbar, wobei ich natuerlich noch immer die Summe insgesamt bestreite.
Zaehlt es denn nciht das hier ein Oligopol ausgenutzt wird?
Wenn ich mit Raten beginne und einen Teil (drittel?) auf einmal zahlen wuerde, (natuerlich alles unter Vorbehalt) koennte ich dann eine Entsperrung verlangen? Wenn ja, auf welcher rechtlichen BAsis (Rechtsprechung, Paragraphen,...)
Meine Freundin ist mittlerweile schwanger und wird am 29 August per Kaiserschnitt entbinden (natuerlicher Gemini).
Hat jemand eine Idee?!
wink Simon
RR-E-ft:
@weegee
Da bleibt nicht viel.
Erst einmal den Verbrauch zutreffend abgrenzen anhand der Zählerstände bei Einzug.
Dann den eigenen Verbrauch ermitteln, der seit dem Einzug angefallen ist.
Überlegen, ob dieser Verbrauch plausibel ist.
Ggf. an Zählerüberprüfung denken, die jedoch wieder Kosten verursacht, wenn die Zähler richtig anzeigen sollten...
Sollte sich hiernach irgend etwas günstiges ergeben, Rechnungen korrigieren lassen.
Dann überlegen, welche Kosten bei normalem Gebrauch monatlich anfallen und ob man diese überhaupt tragen kann.
Daneben sollte auch eine moderate Tilgung der Altforderungen möglich sein, die aber wegen der Inso wohl ausfallen muss.
Mit jemandem bei dem Unternehmen sprechen, ob etwa ein Vorinkassozähler möglich ist.
Ggf. sich mit seinem prekären Problem höflichst an die Unternehmensführung wenden.
Da wird soviel Geld für dieses und jenes ausgegeben, so dass man vielleicht für einen Beitrag im Kundenmagazin über soziales Engagement oder so, zu einer moderaten Lösung finden könnte.
Ggf. nutzt auch ein Hinweis auf die neu eingeführten Sozialtarife bei E.ON Bayern.
Mit der Brechstange geht allerdings gar nichts.
Da muss man bitteln und betteln.
Erwähnen Sie dabei weder § 315 BGB noch Oligopl oder sonst etwas, was sie hier und andernorts erfahren haben könnten, sondern reden Sie lieber vom modernen, leistungsfähigen Energiedienstleister und seiner Verantwortung in unserer Gesellschaft.
§ 315 BGB ist nämlich bei denen der Härtefall.
Und wenn Sie nur unter Vorbehalt zahlen wollen, klappt die Türe ganz schnell zu. Sie wollen doch was. Die müssen nichts.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
weegee:
Das klingt ja bitter. Zynisch: Also funktioniert es: EON reagiert nicht und ignoriert offensichtlich falche Rechnung und sitzt es einfach aus nach dem Motto "Der naechste Winter kommt bestimmt" ;)
Aber nun gut, werden wir wieder konstruktiv.
Was macht mehr Sinn, meinen Anwalt (Beratungsschein habe ich) in Engelstoenen fuer mich/uns sprechen lassen oder sollte ich tatsaechlich direkt mit denen sprechen?
Sie sagen ich soll am besten nichts von Haertefall etcpp erwaehnen. ;)
Nun, aber im Prinzip habe ich das ja bereits bei der damals angekuendigten Sperre getan. (Auch wenn ich nicht begreifen kann, warum jemand sperren kann wenn er die Rechnung nicht nachweisen kann)
Danke auf jedenfall fuer die Hilfe bisher. :)
wink Simon
taxman:
Hallo weegee!
Die Fragen die Sie alle hier stellen, sollte eigentlich Ihr Rechtsanwalt beantworten können. Sie haben diesen beauftragt Ihnen hierbei behilflich zu sein.
Wenn Ihr Rechtsanwalt Ihnen hierbei nicht behilflich ist, dann ..... !
RR-E-ft:
@weegee
Dass ein Härtefall vorliegt, sollte man auf gar keinen Fall unerwähnt lassen.
Dass die Rechnungen falsch sind, muss der Kunde beweisen, siehe oben.
Ohne offensichtliche Fehler, die der Rechnung als solche quasi "auf die Stirn geschrieben sind", gelten die Rechnungen als richtig, § 30 AVBV.
Nur ist eben niemand verpflichtet, zu versorgen, wenn noch berechtigte Forderungen offen stehen und keine Aussicht darauf besteht, dass diese in der Zukunft ausgeglichen werden.
Der Bäcker muss auch kein Brot mitgeben, wenn aus der Vergangenheit noch Rechnungen offen sind. Jeder weiß, dass man sich dabei nicht auf einen Härtefall berufen kann, der zur Leistungserbringung ohne vollständige Zahlung verpflichten könnte.
Daran ist auch nichts zynisch. Es entspricht der Rechtslage. Eine Verpflichtung zur Leistungserbringung ohne Zahlung berechtigter Forderungen kann nun einmal niemandem auferlegt werden.
Erst im Nachhinein nach erfolgter Sperre die Unbilligkeit einzuwenden, ist zwar möglich, könnte jedoch als rechtsmissbräuchlich aufgefasst werden.
Immerhin bräuchte man einen Anspruch auf Versorgung.
Dieser ergibt sich aus der Grundversorgungspflicht, jedoch gerade nicht, wenn berechtigte Gegenansprüche offen stehen und deshalb ein Zurückbehaltungsrecht besteht.
Man könnte allenfalls daran denken, den bisher ungekündigten Vertrag durch Kündigung zu beenden.
Dann wäre die Abnahmestelle vertragsfrei.
Wenn nur einer für den bisherigen Verbrauch haftet, könnte der andere einen Vertragsabschluss hinsichtlich einer Grundversorgung fordern.
Diesem gegenüber könnte dann kein Zürückbehaltungsrecht eingewandt werden, wenn er nicht selbst haftete.
Sind indes bisher beide Vertragspartner des Unternehmens, kann auch dies nicht helfen, weil das Zurückbehaltungsrecht gegenüber beiden besteht.
Aber all das sollte jeder Kollege wissen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln