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Autor Thema: Gassperre trotz Härtefall  (Gelesen 12895 mal)

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Offline weegee

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Gassperre trotz Härtefall
« am: 30. Juli 2006, 19:25:31 »
Moinsen,

folgende Problematik.

Meine Freundin und ich sind vor ca 2 Jahren zusammengezogen. Wir sind beide ALG2 Bezieher.
Ich bin zu 100% Schwerbehindert (G H RF B), beide haben wir keine grossen Werte geschweige Auto oder aehnliches.

Durch den Zusammenzug konnten wir die Miete gut druecken so das sie beinahe komplett vom Amt uebernommen wird.

Bekanntermassen werden Stromkosten nicht von der ARGE uebernommen und auch der Heizanteil ist ein Witz.

Die EON-Avacon gab uns beim Einzug folgende Abschlagzahlungen an, die wir zu entrichten haben: 70EUR Strom, 70EUR Gas
Wir richteten einen Dauerauftrag ein und ueberweisten jeweils zum 1sten eines Monats 140EUR.

Aber bereits nach 1 Monat Wohnzeit in der neuen Wohnung, bekamen wir eine Forderung zur Nachzahlung von Strom und Heizkosten in Hoehe von ueber 1000EUR fuer das Kalender-Jahr 2004. Wir sind aber erst Dezember 2004 nachweislich eingezogen. Vorher war das eine Baustelle, da der Vermieter noch am renovieren war. Wir legten Einspruch ein, auf den aber trotz Fax UND Einschreiben mit Rueckschein NICHT reagiert wurde.

Durch die exorbitanten Abschlagzahlungen welche meiner Freundin und mir  gerade mal 500 Euro insgesamt uebrig liessen (davon muessen alle weiteren Kosten, meine besondere Ernaehrung und Versicherungen, Praxisgebuehren, ...) konnten wir immer weniger Kosten direkt tragen, was zu Mahnungen zwangslaeufig fuehrte.

Am Ende musste ich die Regelinsolvenz wegen Ueberschuldung beantragen (Mai 2005), was natuerlich auch erstmal die mittlerweile aufgelaufenen Abschlagsschulden (waren noch rel gering) erledigte und natuerlich den absehbaren Rechtsstreit wegen der Nachzahlungsforderung fuer ein Jahr und Zaehler, wo wir noch icht einmal dort gewohnt haben, ebenfalls ueberfluessig machte.

EON-Avacon stellte 1 Tag nach der InsoVe Eroeffnung uns bzw wieder mir ein neuen Willkommensbrief zu und begruesste mich erneut als Kunde. Selbst der Abschlag blieb gleich. Ich versuchte beim ARGE mehr Geld fuer den Abschlag zu bekommen, da der Abschlag einfach zu hoch erscheint. Leider wurde uns dies verwehrt.

Im Januar 2006 kam dann wenig ueberraschend die Nachzahlunge fuer 2005. Und DIE hatte sich gewaschen. Obwohl der Bemessungszeitraum "nur" von Mai bis Ende Dezember 2005 war, betrug die Nachzahlung allein beim Strom ueber 800EUR, ebenso beim Gas um die 800EUR. Der Gipfel war dann auch das ALLEINE fuer Gas der Abschlag von 70 auf ueber 200EUR erhoeht wurde.
Die angegebenen kWh waren absolut unrealistisch. Nach den Angaben haetten wir eine Fabrik betreiben koennen. Selbst die grosse Elektro Firma in Hamburg wo meine Mutter arbeitet hat nicht einmal die Haelfte im Jahr und ich sollte das doppelte in einem HALBEN Jahr verbraucht haben.
Natuerlich legte ich Widerspruch ein aber wieder reagiert EON-Avacon nicht. Stattdessen folgten Mahnungen ueber Mahnungen, ohne sich mit dem Sachverhalt auseinanderzusetzen.
Schliesslich wurde die Strom und Gassperre angekuendigt.

Die Stromsperre umgingen wir dann erstmal indem wir den Anbieter wechselten und zu Yellow gingen. Leider gibt es bei Gas kein Wettbewerb, weshalb ich einen Anwalt einschaltete. Saemtliche Richter am Amtsgericht Lueneburg wollten aber keine Einstweilige Verfuegung erlassen, die es EON-Avacon verbietet zu sperren. EON-Avacon hat waehrend der ganzen Zeit fleissig weiter den NEUEN hohen Abschlag fuer Gas weiterberechnet.

Schliesslich drohte die Gas-Aussensperrung. Auch hier konnte bei Gericht nichts bewirkt werden. Seit April ist nun Gas gesperrt! (Innensperre, weil wir die hohen Aussensperrkosten natuerlich vermeiden wollten)

Nach der Sperre kam dann die komplette Schussabrechnung die sich ueber 2000EUR belief. Einsprueche liess EON nicht gelten.

Was kann ich tun um die Gasentsperrung durchzusetzen?
ICh kann NICHT 2000EUR - mal eben - zahlen. Maximal kleine Raten waeren denkbar, wobei ich natuerlich noch immer die Summe insgesamt bestreite.

Zaehlt es denn nciht das hier ein Oligopol ausgenutzt wird?
Wenn ich mit Raten beginne und einen Teil (drittel?) auf einmal zahlen wuerde, (natuerlich alles unter Vorbehalt) koennte ich dann eine Entsperrung verlangen? Wenn ja, auf welcher rechtlichen BAsis (Rechtsprechung, Paragraphen,...)

Meine Freundin ist mittlerweile schwanger und wird am 29 August per Kaiserschnitt entbinden (natuerlicher Gemini).

Hat jemand eine Idee?!

wink Simon

Offline RR-E-ft

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Gassperre trotz Härtefall
« Antwort #1 am: 30. Juli 2006, 22:04:48 »
@weegee

Da bleibt nicht viel.

Erst einmal den Verbrauch zutreffend abgrenzen anhand der Zählerstände bei Einzug.

Dann den eigenen Verbrauch ermitteln, der seit dem Einzug angefallen ist.

Überlegen, ob dieser Verbrauch plausibel ist.

Ggf. an Zählerüberprüfung denken, die jedoch wieder Kosten verursacht, wenn die Zähler richtig anzeigen sollten...

Sollte sich hiernach irgend etwas günstiges ergeben, Rechnungen korrigieren lassen.

Dann überlegen, welche Kosten bei normalem Gebrauch monatlich anfallen und ob man diese überhaupt tragen kann.

Daneben sollte auch eine moderate Tilgung der Altforderungen möglich sein, die aber wegen der Inso wohl ausfallen muss.

Mit jemandem bei dem Unternehmen sprechen, ob etwa ein Vorinkassozähler möglich ist.

Ggf. sich mit seinem prekären Problem höflichst an die Unternehmensführung wenden.

Da wird soviel Geld für dieses und jenes ausgegeben, so dass man vielleicht für einen Beitrag im Kundenmagazin über soziales Engagement oder so, zu einer moderaten Lösung finden könnte.

Ggf. nutzt auch ein Hinweis auf die neu eingeführten  Sozialtarife bei E.ON Bayern.


Mit der Brechstange geht allerdings gar nichts.

Da muss man bitteln und betteln.

Erwähnen Sie dabei weder § 315 BGB noch Oligopl oder sonst etwas, was sie hier und andernorts erfahren haben könnten,  sondern reden Sie lieber vom modernen, leistungsfähigen Energiedienstleister und seiner Verantwortung in unserer Gesellschaft.

§ 315 BGB ist nämlich bei denen der Härtefall.

Und wenn Sie nur unter Vorbehalt zahlen wollen, klappt die Türe ganz schnell zu. Sie wollen doch was. Die müssen nichts.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline weegee

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Gassperre trotz Härtefall
« Antwort #2 am: 31. Juli 2006, 04:21:02 »
Das klingt ja bitter. Zynisch: Also funktioniert es: EON reagiert nicht und ignoriert offensichtlich falche Rechnung und sitzt es einfach aus nach dem Motto "Der naechste Winter kommt bestimmt" ;)

Aber nun gut, werden wir wieder konstruktiv.

Was macht mehr Sinn, meinen Anwalt (Beratungsschein habe ich) in Engelstoenen fuer mich/uns sprechen lassen oder sollte ich tatsaechlich direkt mit denen sprechen?

Sie sagen ich soll am besten nichts von Haertefall etcpp erwaehnen. ;)
Nun, aber im Prinzip habe ich das ja bereits bei der damals angekuendigten Sperre getan. (Auch wenn ich nicht begreifen kann, warum jemand sperren kann wenn er die Rechnung nicht nachweisen kann)

Danke auf jedenfall fuer die Hilfe bisher. :)

wink Simon

Offline taxman

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Gassperre trotz Härtefall
« Antwort #3 am: 31. Juli 2006, 09:53:25 »
Hallo weegee!

Die Fragen die Sie alle hier stellen, sollte eigentlich Ihr Rechtsanwalt beantworten können. Sie haben diesen beauftragt Ihnen hierbei behilflich zu sein.

Wenn Ihr Rechtsanwalt Ihnen hierbei nicht behilflich ist, dann ..... !
pin.energiepreise@yahoo.de

Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

Offline RR-E-ft

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Gassperre trotz Härtefall
« Antwort #4 am: 31. Juli 2006, 11:39:52 »
@weegee

Dass ein Härtefall vorliegt, sollte man auf gar keinen Fall unerwähnt lassen.

Dass die Rechnungen falsch sind, muss der Kunde beweisen, siehe oben.

Ohne offensichtliche Fehler, die der Rechnung als solche quasi "auf die Stirn geschrieben sind", gelten die Rechnungen als richtig, § 30 AVBV.

Nur ist eben niemand verpflichtet, zu versorgen, wenn noch berechtigte Forderungen offen stehen und keine Aussicht darauf besteht, dass diese in der Zukunft ausgeglichen werden.

Der Bäcker muss auch kein Brot mitgeben, wenn aus der Vergangenheit noch Rechnungen offen sind. Jeder weiß, dass man sich dabei nicht auf einen Härtefall berufen kann, der zur Leistungserbringung ohne vollständige Zahlung verpflichten könnte.

Daran ist auch nichts zynisch. Es entspricht der Rechtslage. Eine Verpflichtung zur Leistungserbringung ohne Zahlung berechtigter Forderungen kann nun einmal niemandem auferlegt werden.

Erst im Nachhinein nach erfolgter Sperre die Unbilligkeit einzuwenden, ist zwar möglich, könnte jedoch als rechtsmissbräuchlich aufgefasst werden.



Immerhin bräuchte man einen Anspruch auf Versorgung.

Dieser ergibt sich aus der Grundversorgungspflicht, jedoch gerade nicht, wenn berechtigte Gegenansprüche offen stehen und deshalb ein Zurückbehaltungsrecht besteht.

Man könnte allenfalls daran denken, den bisher ungekündigten Vertrag durch Kündigung zu beenden.

Dann wäre die Abnahmestelle vertragsfrei.

Wenn nur einer für den bisherigen Verbrauch haftet, könnte der andere einen Vertragsabschluss hinsichtlich einer Grundversorgung fordern.

Diesem gegenüber könnte dann kein Zürückbehaltungsrecht eingewandt werden, wenn er nicht selbst haftete.

Sind indes bisher beide Vertragspartner des Unternehmens, kann auch dies nicht helfen, weil das Zurückbehaltungsrecht gegenüber beiden besteht.

Aber all das sollte jeder Kollege wissen.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline weegee

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Gassperre trotz Härtefall
« Antwort #5 am: 01. August 2006, 02:10:57 »
Zitat von: \"RR-E-ft\"

Man könnte allenfalls daran denken, den bisher ungekündigten Vertrag durch Kündigung zu beenden.

Dann wäre die Abnahmestelle vertragsfrei.

Wenn nur einer für den bisherigen Verbrauch haftet, könnte der andere einen Vertragsabschluss hinsichtlich einer Grundversorgung fordern.

Diesem gegenüber könnte dann kein Zürückbehaltungsrecht eingewandt werden, wenn er nicht selbst haftete.

Sind indes bisher beide Vertragspartner des Unternehmens, kann auch dies nicht helfen, weil das Zurückbehaltungsrecht gegenüber beiden besteht.

Das ist interessant. Tatsaechlich habe ich das bereits probiert. Daher kuendigte ich den Gasanschluss online und meine Freundin meldete sich ebenfalls online an. So wollte ich das Druckmittel von EON negieren und sie dazu indirekt zwingen ihren Anspruch nachzuweisen. Denn bisher haben sie jeden Einspruch ignoriert und einfach die Gaslieferung als Druckmittel verwendet.

Das interessante daran. Der "Fachbereich" meldete wohl das wir als Paar zusammen wohnen und obwohl nur ICH der Vertragspartner bin und war, verweigerte EON Avacon due Kuendigung UND verweigerte die Anmeldung meiner Freundin. Begruendung: Sie wuerde unter der selben Adresse wohnen! Ich erwiderte das das doch kein Argument sein, schliesslich sei meine Freundin KEINE Vertragspartnering gewesen und somit bestuende KEIN Zurueckbehaltungsrecht gegen sie. Dazu liess man nur verlautbaren und ich zitiere woertlich "Es interessiert nicht, wer der Vertragspartner ist. Wenn jemand einen Lichtschalter umlegt muss dieser auch dafuer haften."

Ich fand das damals schon eine merkwuerdige Logik.
Wenn ich in einem Mietshaus wohne und dem Erdgeschoss soll Gas gesperrt werden, dann kann ich doch dem Bewohner im 1sten Stock nicht auch die Gaslieferung verweigern, weil er unter der selben Adresse wohnt.

Nochmal, ich habe EON auch mehrmals angeboten zu zahlen, wenn sie mir eine korrekte nachvollziehbare Rechnung vorlegen die keine offensichtliche Maengel enthaelt. Es ist nunmal nicht nachvollziehbar wie ein 2 Personen Haushalt Strom und Gas wie ein 10Personen Haushalt verbrauchen soll. Insbesondere wenn die vorherigen Jahre so ein Verbrauch nie existiert hat. Selbst im EON Callcenter hat man die Zahlen als "nicht normal" bezeichnet. Schriftlich wurde natuerlich kein Handlungsbedarf gesehen.

Mein Anwalt hat nichts erreicht. Naja, fuer ein Beratungsschein ist der Aufwand ihm vielleicht zu hoch. Und als ALG2 Empfaenger koennen wir nicht ein teures Verfahren als Klaeger vorfinanzieren.

Danke schonmal

Simon

Offline RR-E-ft

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Gassperre trotz Härtefall
« Antwort #6 am: 01. August 2006, 11:38:59 »
@weege

Wenn man nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Prozesskosten zu bestreiten, bekommt man auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die Rechtsverfolgung nicht mutwillig ist.

Man ist also keinesfalls gehindert, zu klagen, wenn die Sache Aussicht auf Erfolg hat.

Alles andere ist der Job des Anwalts.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline weegee

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Gassperre trotz Härtefall
« Antwort #7 am: 01. August 2006, 11:46:41 »
Okidoki,

wegen des Anrechts auf Grundversorgung habe ich noch 2 Fragen, wenn ich darf.

(1) Welche Paragraphen oder Grundsatzentscheidungen kann ich dafuer heranziehen?
(2) Spielt es tatsaechlich keine Rolle das meine Freundin im selben Haushalt lebt? Gibt es dazu evtl auch Rechtentscheidungen oder Gesetzestexte?

Bisher wurde immer stur entgegnet das eben aus besagten Grund (zu 2), sie sich nicht anmelden koenne und kein Recht auf Grundversorgung bestuende.

wink Simon

Offline RR-E-ft

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Gassperre trotz Härtefall
« Antwort #8 am: 01. August 2006, 11:55:36 »
@weegee

Es ist davon auszugehen, dass der Beratungsschein eingelöst wurde/ wird.

Dann gehört die erschöpfende Antwort auf all diese Fragen zur geschuldeten Leistung. Es gibt zahlreiche Entscheidungen, die alle in der entsprechenden Kommentierung und in den Fachzeitschriften zu finden sind.

In diesem Sinne also an den eigenen Anwalt halten.

Der weiß ggf. auch, wie bei Gesamtschuldner- Gesamtgläubigern eine wirksame Kündigung auszusehen hat.

Offline Ebbi

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Gassperre trotz Härtefall
« Antwort #9 am: 14. August 2006, 22:57:25 »
Hi und Hallo ...
Erstmal will ich mich vorstellen, ..ich bin Ebbi und komme aus Schleswig Holstein, habe 2 Kinder. Ich selbst habe einen Halbtagjob und bekomme Alg.2 als differenz zum Lebenunterhalt.
Nun ist volgenes: Morgen den 15.August kommt einer von EON, dort wo ich mein Gas herbeziehe. Sein Auftrag lautet: *Sperrung der Versorgungsanlage* ...WENN ICH NICHT DEN RÜCKSTÄNDIGEN BETRAG von 295€ bei Ankunft bar auf die Hand zahle.
Natürlich hab ich sofort am Mittag bei EON angerufen, und alles mögliche Versucht, doch kein entgegenkommen von EON.
Zu allerletzt habe ich mich an meinen Sachbearbeiter von der ARGE, von denen ich mein Alg2 beziehe gewand, den Herr`n die Lage geschildert.
Eine Stunde später, DIESER Stand: EON hat den von mir geforderten Betrag (295€) an meinen Sachbearbeiter geschickt, per Fax und ich habe einen Antrag auf übernahme dieser Summe auch per Fax zur ARGE geschickt.
Da die Arge diesen Betrag wohl zu 100% übernimmt, lies sich EON nicht darauf ein , den Mitarbeiter der Sperren soll zurück zuhalten. Ich weiss jetzt nicht wie/was ich machen soll wenn der morgen an meiner tür schellt...mach ich die Tür auf, SPERRT ER und lass ich die Tür zu, kommen noch 75€ Gerichtskosten dazu. Ich hab echt keine Ahnung WAS ich tun soll!???......würde mich über eine Lösung freun ..

Lg. Ebbi

Offline ElCattivo

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Gassperre trotz Härtefall
« Antwort #10 am: 14. August 2006, 23:39:55 »
Zitat von: \"Ebbi\"
Eine Stunde später, DIESER Stand: EON hat den von mir geforderten Betrag (295€) an meinen Sachbearbeiter geschickt

sachen gibt\'s (sorry  :wink: )

Zitat von: \"Ebbi\"
Da die Arge diesen Betrag wohl zu 100% übernimmt, lies sich EON nicht darauf ein , den Mitarbeiter der Sperren soll zurück zuhalten.


 :?: weil das amt die kosten übernimmt, besteht e.on auf sperrung???  :?

Offline Ebbi

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Gassperre trotz Härtefall
« Antwort #11 am: 14. August 2006, 23:47:35 »
Zitat von: \"ElCattivo\"
Zitat von: \"Ebbi\"
Eine Stunde später, DIESER Stand: EON hat den von mir geforderten Betrag (295€) an meinen Sachbearbeiter geschickt

sachen gibt\'s (sorry  :wink: )
...nein nein EON hat nicht den BETRAG zum Sachbearbeiter der ARGE geschickt, sondern nur ein Fax, wieviel noch OFFEN ist.
Zitat von: \"Ebbi\"
Da die Arge diesen Betrag wohl zu 100% übernimmt, lies sich EON nicht darauf ein , den Mitarbeiter der Sperren soll zurück zuhalten.


 :?: weil das amt die kosten übernimmt, besteht e.on auf sperrung???  :?
Ja ich sagte EON das das Amt es tilgen wird, aber eben nicht am 15.August, wegen bearbeitungszeit, was ja auch klar ist. Fakt ist das die MORGEN kommen!
Wie soll ich mich nur Verhalten ....*grübel*

Offline ElCattivo

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Gassperre trotz Härtefall
« Antwort #12 am: 14. August 2006, 23:54:01 »
hast du dispo?

Offline Ebbi

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Gassperre trotz Härtefall
« Antwort #13 am: 15. August 2006, 00:01:07 »
Ja sicher hab ich dispo , aber VOLL ausgeschöpft!  :(

ACH ich seh gerade, ES IST GAR NICHT EON, sondern GAS UND WÄRMEDIENST wo ich Gas  herbekomme......aber die sind ja genauso doof.
 ...menoooo

Offline Cremer

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Gassperre trotz Härtefall
« Antwort #14 am: 15. August 2006, 11:45:18 »
Zitat von: \"Ebbi\"
Ja sicher hab ich dispo , aber VOLL ausgeschöpft!  :(

ACH ich seh gerade, ES IST GAR NICHT EON, sondern GAS UND WÄRMEDIENST wo ich Gas  herbekomme......aber die sind ja genauso doof.
 ...menoooo


was ist denn nun?

E.On oder Gas und Wärmedienst.

Wer ist denn das jetzt?

Ist das ein Tochterunternehmen von E.ON?
MFG
Gerd Cremer
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