Moinsen,
folgende Problematik.
Meine Freundin und ich sind vor ca 2 Jahren zusammengezogen. Wir sind beide ALG2 Bezieher.
Ich bin zu 100% Schwerbehindert (G H RF B), beide haben wir keine grossen Werte geschweige Auto oder aehnliches.
Durch den Zusammenzug konnten wir die Miete gut druecken so das sie beinahe komplett vom Amt uebernommen wird.
Bekanntermassen werden Stromkosten nicht von der ARGE uebernommen und auch der Heizanteil ist ein Witz.
Die EON-Avacon gab uns beim Einzug folgende Abschlagzahlungen an, die wir zu entrichten haben: 70EUR Strom, 70EUR Gas
Wir richteten einen Dauerauftrag ein und ueberweisten jeweils zum 1sten eines Monats 140EUR.
Aber bereits nach 1 Monat Wohnzeit in der neuen Wohnung, bekamen wir eine Forderung zur Nachzahlung von Strom und Heizkosten in Hoehe von ueber 1000EUR fuer das Kalender-Jahr 2004. Wir sind aber erst Dezember 2004 nachweislich eingezogen. Vorher war das eine Baustelle, da der Vermieter noch am renovieren war. Wir legten Einspruch ein, auf den aber trotz Fax UND Einschreiben mit Rueckschein NICHT reagiert wurde.
Durch die exorbitanten Abschlagzahlungen welche meiner Freundin und mir gerade mal 500 Euro insgesamt uebrig liessen (davon muessen alle weiteren Kosten, meine besondere Ernaehrung und Versicherungen, Praxisgebuehren, ...) konnten wir immer weniger Kosten direkt tragen, was zu Mahnungen zwangslaeufig fuehrte.
Am Ende musste ich die Regelinsolvenz wegen Ueberschuldung beantragen (Mai 2005), was natuerlich auch erstmal die mittlerweile aufgelaufenen Abschlagsschulden (waren noch rel gering) erledigte und natuerlich den absehbaren Rechtsstreit wegen der Nachzahlungsforderung fuer ein Jahr und Zaehler, wo wir noch icht einmal dort gewohnt haben, ebenfalls ueberfluessig machte.
EON-Avacon stellte 1 Tag nach der InsoVe Eroeffnung uns bzw wieder mir ein neuen Willkommensbrief zu und begruesste mich erneut als Kunde. Selbst der Abschlag blieb gleich. Ich versuchte beim ARGE mehr Geld fuer den Abschlag zu bekommen, da der Abschlag einfach zu hoch erscheint. Leider wurde uns dies verwehrt.
Im Januar 2006 kam dann wenig ueberraschend die Nachzahlunge fuer 2005. Und DIE hatte sich gewaschen. Obwohl der Bemessungszeitraum "nur" von Mai bis Ende Dezember 2005 war, betrug die Nachzahlung allein beim Strom ueber 800EUR, ebenso beim Gas um die 800EUR. Der Gipfel war dann auch das ALLEINE fuer Gas der Abschlag von 70 auf ueber 200EUR erhoeht wurde.
Die angegebenen kWh waren absolut unrealistisch. Nach den Angaben haetten wir eine Fabrik betreiben koennen. Selbst die grosse Elektro Firma in Hamburg wo meine Mutter arbeitet hat nicht einmal die Haelfte im Jahr und ich sollte das doppelte in einem HALBEN Jahr verbraucht haben.
Natuerlich legte ich Widerspruch ein aber wieder reagiert EON-Avacon nicht. Stattdessen folgten Mahnungen ueber Mahnungen, ohne sich mit dem Sachverhalt auseinanderzusetzen.
Schliesslich wurde die Strom und Gassperre angekuendigt.
Die Stromsperre umgingen wir dann erstmal indem wir den Anbieter wechselten und zu Yellow gingen. Leider gibt es bei Gas kein Wettbewerb, weshalb ich einen Anwalt einschaltete. Saemtliche Richter am Amtsgericht Lueneburg wollten aber keine Einstweilige Verfuegung erlassen, die es EON-Avacon verbietet zu sperren. EON-Avacon hat waehrend der ganzen Zeit fleissig weiter den NEUEN hohen Abschlag fuer Gas weiterberechnet.
Schliesslich drohte die Gas-Aussensperrung. Auch hier konnte bei Gericht nichts bewirkt werden. Seit April ist nun Gas gesperrt! (Innensperre, weil wir die hohen Aussensperrkosten natuerlich vermeiden wollten)
Nach der Sperre kam dann die komplette Schussabrechnung die sich ueber 2000EUR belief. Einsprueche liess EON nicht gelten.
Was kann ich tun um die Gasentsperrung durchzusetzen?
ICh kann NICHT 2000EUR - mal eben - zahlen. Maximal kleine Raten waeren denkbar, wobei ich natuerlich noch immer die Summe insgesamt bestreite.
Zaehlt es denn nciht das hier ein Oligopol ausgenutzt wird?
Wenn ich mit Raten beginne und einen Teil (drittel?) auf einmal zahlen wuerde, (natuerlich alles unter Vorbehalt) koennte ich dann eine Entsperrung verlangen? Wenn ja, auf welcher rechtlichen BAsis (Rechtsprechung, Paragraphen,...)
Meine Freundin ist mittlerweile schwanger und wird am 29 August per Kaiserschnitt entbinden (natuerlicher Gemini).
Hat jemand eine Idee?!
wink Simon