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Autor Thema: AGB für Erdgas-Tarife gesucht  (Gelesen 11215 mal)

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Offline Christian Guhl

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AGB für Erdgas-Tarife gesucht
« Antwort #15 am: 01. Juli 2006, 15:07:23 »
@Cremer
Warum "erst mal aussitzen", warum "erst mal abwarten" ? Wie lange ?
Was soll noch passieren, bis man aktiv wird ? Auch die VZ Niedersachsen hat kein Geld und kein Personal um Sammelklagen zu betreuen, wie man mir mitteilte.Trotzdem möchte ich gern "loslegen"!
Das Problem ist die rechtliche Vertretung. Der nächste Anwalt aus der Liste des BdE ist in Bremen, fast 200 km entfernt. Da fährt man nicht mal eben rüber, schon aus Zeitgründen. Es sind alle Voraussetzungen vorhanden :
Die Vertragsbedingungen wurden nicht wirksam vereinbart, die Preisanpassungsklausel ist ungültig, die Billigkeit der Preise ist nicht nachgewiesen. Mehr Grund zur Klage geht nicht !
Um die Stimmung einmal zu testen :
Ich bitte alle Eon-Avacon-Kunden, die an einer Sammelklage interessiert wären, sich zu melden : chrguhl@yahoo.de

Offline AKW NEE

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AGB für Erdgas-Tarife gesucht
« Antwort #16 am: 22. August 2006, 21:13:44 »
Hallo und guten Tag,
in vorherigen Beiträgen, auch an anderer Stelle, ist schon oft darauf hingewiesen worden, das die Gefahr auf Grundlage des Einspruchs nach § 315 BGB vom Versorger verklagt zu werden, ist sehr gering.

Die Entscheidung, ob Mensch die Unbilligkeit nach § 315 BGB erklärt und damit einen Teil der Rechnungsbeträge bzw. Abschläge nicht an den Versorger zahlt oder ob er aktiv den Versorger verklagt, darf nicht nur eine Bauch- bzw. Glaubensfrage sein, sondern sollte vielmehr eine strategische Entscheidung sein. Auch in Lüchow - Dannenberg.

„Eine Klage ist weder in SprecherInnenrat ( Vorstand ) der Regionalgruppe noch in der Regionalgruppe selbst diskutiert worden. Wenn dann in unserer Regional-zeitung mit folgendem Text Werbung für eine Sammelklage gemacht wird. laufen wir Gefahr uns gegenseitig zu schwäche
"Doch freiwillig wird man das unrechtmäßig kassierte Geld nicht zurückgeben. jeder, der das Geld zurückgehaben will, muss sich der geplanten Sammelklage anschließen. Nur für die Kläger ist das Urteil verbindlich und nur diese bekommen bei einem ( für die Verbraucher ) positiven Urteil das Geld zurück. Interessierte Verbraucher können sich gerne bei mir Informieren.“

Gruß aus dem Wendland

Offline RR-E-ft

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AGB für Erdgas-Tarife gesucht
« Antwort #17 am: 24. August 2006, 11:42:32 »
@AKW NEE

Eine Rückzahlungsklage von Vorbehaltszahlern ist etwas anderes als eine Feststellungsklage von Zahlungsverweigerern....

Nach einer Klage Geld zurück bekommen kann also allenfalls, wer überhaupt zunächst (unter Vorbehalt) gezahlt hatte.

Wer unter Vorbehalt gezahlt hatte, muss vor Eintritt der Verjährung von Rückforderungsansprüchen klagen, wenn er etwas zurückbekommen will.

Das ist dann möglich, wenn bereits Aberechnungszeiträume endabgerechnet wurden, auf diese Rechnungen (unter Vorbehalt) vollständig geleistet wurde.

Die Frage, ob Vorbehaltszahler auf Rückzahlung klagen, kann nicht davon abhängen, ob Zahlungsverweigerer auf Feststellung klagen.

Ob sich dabei Zahlungsverweigerer für eine Feststellungsklage oder Vorbehaltszahler für eine Rückzahlungsklage in einer Streitgenossenschaft für eine sog. "Sammelklage" zusammentun können und dies ggf. tun, ist von den vorangestellten Fragen wiederum deutlich zu unterscheiden.

Schlussendlich hat es keine Gruppe in der Hand, ob einzelne Verbraucher oder auch eine größere Gruppe von diesen ihre rechtlichen Interessen im Rechtswege, also mit einer Klage verfolgen.

Vorbehaltszahler müssen klagen, fraglich dabei allenfalls, wann Klage erhoben werden sollte, ob man noch zuwartet oder die Beträge, bei denen dies möglich ist, sofort gerichtlich einfordert.

Hatten Verbraucherverbände Vorbehaltszahlungen empfohlen, sollten sie sich auch in der Pflicht sehen, Rückzahlungsklagen zu unterstützen.

M. E. werden sich Vorbehaltszahler immer die Frage gefallen lassen müssen, warum sie überhaupt erst gezahlt haben, wenn sie hiernach auf Rückzahlung klagen...

Aber was hat das alles mit der Überschrift des Threads zu tun?


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline AKW NEE

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AGB für Erdgas-Tarife gesucht
« Antwort #18 am: 24. August 2006, 16:52:26 »
@ RR-E-ft

Danke für Ihre Antwort.

Inhaltlich deckt Sie sich voll mit meiner Sichtweise.

Die letzte von Ihnen gestellte Frage hatte ich auch schon. Ich bitte aber um Ihr Verständnis, dass ich mit meinem Beitrag auf den vorherigen von Christian Guhl hier antworten musste. Ist er es doch, der den zitierten Beitrag in unserer Lokalzeitung verfasste, auf den Sie in der bekannten Gründlichkeit antworteten.

Es wäre vielleicht sinnvoll die letzten vier Beiträge dieses Threads in E.ON Avacon im Forum Stadt/Versorger zu verschieben.

Gruß aus dem Wendland

 

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