Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Eichung des Stromzählers abgelaufen  (Gelesen 40008 mal)

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Offline Webster

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Eichung des Stromzählers abgelaufen
« am: 30. Juli 2006, 17:02:15 »
Hallo zusammen,

vorab einmal ein Lob (ohne zu Schleimen): Ich finde dieses Forum toll, denn Sie helfen uns "Otto-Normalverbrauchern" wirklich. Danke!

So nun zu meiner Frage (Ich konnte keine entsprechende Antwort im Forum finden:

1) Das Eichsiegel meines Stromzählers ist von 87. Die Eichung läuft doch aber nach 16 Jahren ab (Zähler mit Drehscheibe)? Kann ich auf Basis dessen meine Stromrechnung anzweifeln bzw. eine Eichung/Kontrolle einfordern (ohne diese selbst bezahlen zu müssen)?

2) Ich soll in einem Jahr knapp 11.100 kwh für eine 55qm-Wohnung verbraucht haben. Ich weiß, daß dies nicht unbedingt von der Größe abhängt aber im Vergleich zu den Verbräuchen meiner Bekannten (Eltern / Einfamilienhaus: 4100 kwh p.a., Schwiegereltern / Wohnung 110 qm: 2800 kwh p.a.) Von der Anzahl der Elektrogeräte in Betrieb liegen wir deutlich niedriger! Ausnahme: Wir heizen Bad und ab und zu 1 Zimmer mit Elektroheizung. Dazu ist aber zu sagen: Im Vergleich zum Vorjahr haben wir nun einen Holzofen und haben Gebrauch der Elektroöfen um bestimmt 50 - 75% gesenkt - aber 1600 kwh mehr verbraucht.

-> Ich weiß langer text :-) Könnten Sie mir eine Einschätzung geben, ob der Verbrauch erfahrungsgemäß überhaupt stimmen kann?

Vielen Dank schon mal im Voraus!

Grüße
Der Webster

Offline Cremer

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Eichung des Stromzählers abgelaufen
« Antwort #1 am: 30. Juli 2006, 17:16:49 »
@Webster,

Eine Einschätzung, wieviel Strom man verbraucht ist nicht von der Größe, sondern von den Verbrauchern abhängig

Ich habe , Waschmasch, Spülmasch, nur im Winter genutzter Trockner, koche mit Gas, Kühlschrank, Tiefkühlschrank alles mit 3 Personen und sonst viel (55 W Pumpe für den Teich bei 24 Stundenbetrieb), komme also auf ca. 4000 kWh.

Ihr e11.000 sind zu hoch, wenn Sie keine elektr, Heizung oder Öfchen haben.

Deshalb zweifeln Sie den Verrauch schriftlich beim Versorger an und teilen mit, dass der Stromzähler seit 2003 abgelaufen ist. Teilen Sie dem Versorger mit, dsass Sie nur den üblichen Stromverbrauch akzeptieren werden, der in den vergangenen Jahren bis 2003 als Mittelwert ermittelt wird.

Wie hoch war den in den vegangenen Jahren Ihr Stromverbrauch.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Webster

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Eichung des Stromzählers abgelaufen
« Antwort #2 am: 06. August 2006, 19:08:36 »
Zitat von: \"Cremer\"


Wie hoch war den in den vegangenen Jahren Ihr Stromverbrauch.


Vielen Dank für die prompte Antwort! Leider war ich die ganze Woche unterwegs...

Ich habe nun zwischenzeitlich schriftlichen Widerspruch bei den Stadtwerken eingelegt. Mal sehen was passiert...

Also die Verbräuche bisher:
02.09.03 - 24.06.04:  6282 kwh
25.06.04 - 31.10.04:  ???
01.11.04 - 31.12.04:  1870 kwh
01.01.05 - 17.06.05:  4662 kwh
18.06.05 - 31.12.05:  5637 kwh
01.01.06 - 20.06.06:  5430 kwh

Das eigentlich erstaunlich an der Sache ist wiegesagt, daß wir im Winter 04/05 fast ausschließlich mit Elektroheizung geheizt haben und im Winter 05/06 hauptsächlich mit unserem neuen Holzofen geheizt und nur im Bad mit einem Elektroofen geheizt haben. Trotzdem ist der Verbrauch im Vergleichszeitraum stark gestiegen. Zusätzliche Elektrogeräte seit 10/05 sind 1 Waschmaschine sowie der Austausch zweier alter Herdplatten plus 1 kleinen Pizzaofen gegen ein Einbauherd inkl. Ceranfeld (Energieklasse A).

Daher ist mir die Verbrauchsentwicklung völlig unerklärlich.

Offline Elektriker

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Eichung des Stromzählers abgelaufen
« Antwort #3 am: 07. August 2006, 14:16:07 »
Hier könnte überraschend jemand von den Stadtwerken kommen und den Zähler austauschen. Dann darauf achten, dass der alte Zähler keinesfalls vernichtet wird, falls ein Rechtsstreit droht.

Gruss Elektriker

Offline Norman

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Eichung des Stromzählers abgelaufen
« Antwort #4 am: 07. August 2006, 14:56:44 »
webster
ich verstehe das nicht, Du hast doch schon immer soviel verbraucht??
In November und Dezember 04 1870kwh (x6=ca. 11000kwh)
Im Jahr 05 (4662+5637=10299kwh)
Im 1. Halbjahr 06 5430kwh (x2= 10860kwh)

Das bist Du doch immer in der Größenordnung von rund 10750kwh??
Oder wie meinst Du das??

Grundsätzlich finde ich aber seehr viel.

Gruß Norman

Offline Elektriker

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Eichung des Stromzählers abgelaufen
« Antwort #5 am: 07. August 2006, 16:20:03 »
Ob ein Zähler wegen Altersschwäche falsch zählt, also kriecht, kann jeder auch selbst prüfen. Einfach alle Verbraucher ausschalten, am besten noch die Sicherung nach dem Zähler auslösen (oder herausdrehen bei Schmelzsicherung). Die Scheibe im Zähler darf sich jetzt keinesfalls drehen, auch nicht ganz langsam (mindestens 1 Minute beobachten).

Gruss Elektriker

Offline RR-E-ft

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Eichung des Stromzählers abgelaufen
« Antwort #6 am: 07. August 2006, 17:34:29 »
@Elektriker

Bei manchem führte ein \"lahmer\" Zähler auch schon dazu, dass zu wenig Verbrauch gemessen wurde.

Dann gab es noch eine Nachberechnung.....

Offline Elektriker

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Eichung des Stromzählers abgelaufen
« Antwort #7 am: 07. August 2006, 18:30:46 »
Es gibt zweierlei Fehler:
1) Es wird keine Energie entnommen und der Zähler läuft trotzdem langsam (Kriechen).
2) Es wird Energie entnommen und der Zähler läuft zu schnell oder zu langsam.

Ein solches Kriechproblem hatte ich mal in einem angemieteten Lagerraum. Dort brannte nur ca. 4h/Woche Licht und der Zähler zeigte vor Altersschwäche fast 5mal zu viel an!

Gruss Elektriker

Offline Cremer

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Eichung des Stromzählers abgelaufen
« Antwort #8 am: 07. August 2006, 19:25:46 »
@Fricke,

kann ich bestätigen.
Bei meiner Mutter hatte der Gaszähler im Lauf der letzten 4 Jahre immer weniger gezählt. Das haben die Stadtwerke gemerkt und den Zähler ausgetauscht. Jetzt hat sie den doppelten (normalen) Verbrauch gegenüber vorher.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Elektriker

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Eichung des Stromzählers abgelaufen
« Antwort #9 am: 07. August 2006, 20:51:17 »
Generell ist es zu empfehlen, alle Zähler öfter abzulesen und zu notieren, als der Energielieferant verlangt, optimal wäre monatlich. Einen Zählerfehler kann man dann viel leichter lokalisieren und beweisen als wenn nur jährliche Ablesungen vorliegen. Und um mich vor Ausplünderung zu schützen geh ich gern 12 Mal im Jahr mit dem Klemmbrett in den Keller. Gerade vor einigen Tagen kam wieder so ein übler Fall von defektem, viel zu viel anzeigendem Wasserzähler aus der Glotze.

Gruss Elektriker

Offline Tomsick3

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Re: Eichung des Stromzählers abgelaufen
« Antwort #10 am: 08. Juli 2017, 12:09:30 »
Erstmal Dank an die Tippgeber.

Ich habe meinen Asbachuraltzähler nach der Methode von Elektriker getestet.
Er sollte gegen digitalen ausgetauscht werden, was ich wegen unzureichender Aufklärung und rascher Terminierung abgelehnt habe. Vorerst.

Nun zu meinem Alten:

Er hat den Test nicht bestanden, allerdings hab ich auch nicht auf eine komplette Minute geachtet.
Aber viel hat sicher nicht gefehlt.
Das Zählrad hat sich ganz minimal weiterbewegt, nachdem ich die Hauptsicherung gesperrt hatte.

Ich habe mir bei der Verbraucherzentrale einen Rechtsanwaltstermin geben lassen, weil ich gerade bei der drohenden Zukunft mit einem intelligenten Stromzähler für den digitalen Stromzähleraustauisch Unterstützung brauche.

Wie stelle ich sicher, das der alte Stromzähler weder vernichtet, noch manipuliert wird?
Wenn sich das Zählrad weiterbewegt, wenn kein Strom mehr aufgelegt ist, kann ich mir eine Mindermessung dieses Zählers nur schwer vorstellen.

Im Eichzeitraumbereich (gelbes Etikett) steht die 33820
darunter EP 27 MII

was immer das heisst.
dann amtlich beglaubigt 69

also bin ich jetzt 30 Jahre drüber oder wie?
sorry, ich kenn mich da wirklich nicht aus...
Schöne Grüße Thomas
« Letzte Änderung: 08. Juli 2017, 12:15:14 von Tomsick3 »

Offline Wolfgang_AW

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Re: Eichung des Stromzählers abgelaufen
« Antwort #11 am: 16. Juli 2017, 22:36:26 »
Erstmal Dank an die Tippgeber.

Ich habe meinen Asbachuraltzähler nach der Methode von Elektriker getestet.
Er sollte gegen digitalen ausgetauscht werden, was ich wegen unzureichender Aufklärung und rascher Terminierung abgelehnt habe. Vorerst.

Nun zu meinem Alten:

Er hat den Test nicht bestanden, allerdings hab ich auch nicht auf eine komplette Minute geachtet.
Aber viel hat sicher nicht gefehlt.
Das Zählrad hat sich ganz minimal weiterbewegt, nachdem ich die Hauptsicherung gesperrt hatte.

Im Eichzeitraumbereich (gelbes Etikett) steht die 33820
darunter EP 27 MII

was immer das heisst.
dann amtlich beglaubigt 69

also bin ich jetzt 30 Jahre drüber oder wie?
sorry, ich kenn mich da wirklich nicht aus...
Schöne Grüße Thomas

Täuschen Smartmeter immer einen höheren Stromverbrauch vor?

Zitat
Die Eichdauer für elektronisch Zähler beträgt acht Jahre. Bei den bislang üblichen Ferraris Zählern sind es 16 Jahre. Dann wird jedoch nur eine Stichprobe von meist einem von 1000 Zählern einer Charge überprüft. Zeigen sich bei den geprüften Zählern keine Fehler, werden die anderen 999 ohne neue Eichung weiter betrieben. Die Eichung wird von sogenannten beliehenen Stellen durchgeführt. Dies sind in der Regel die Messstellenbetreiber, die zumeist aus einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen hervorgegangen sind. Auch bei Ferraris-Zählern kann es Mess-Abweichungen geben. Dies hängt nicht zuletzt mit der jeweils aktuellen Netzspannung zusammen. So darf die Netzspannung vom nominalen Wert 230 Volt nach oben um 10 Prozent abweichen. Dies führt dann auch zu einem entsprechenden gemessenen Mehrverbrauch.
...

Wie bei EU-Vorschriften üblich, wurde auch bei den Smart Metern das Ziel festgelegt, nicht jedoch die konkrete technische Umsetzung. Daher werden bei den Smart Metern heute unterschiedliche technische Aufbauten eingesetzt, die bei den in den Prüfvorschriften genannten Bedingungen, die festgelegten Toleranzen nicht überschreiten. Die Frage, ob die in den Vorschriften genannten Bedingungen der heutigen Situation im häuslichen Stromnetz noch gerecht werden, kann klar verneint werden.
...

Will man die Smart Meter in diesem Punkt stärker vor "irritierenden" Störungen schützen, die von den Störern im häuslichen Stromnetz ausgehen, werden die Zähler jedoch deutlich teurer. Der Einsatz von Stör-/ Sperrfiltern zwischen Zähler und häuslichem Stromnetz, könnte durchaus Abhilfe schaffen. Diese sind jedoch nicht zuletzt aufgrund des für die Filter benötigten Kupfers nicht gerade billig. Und hier zeigt sich die grundsätzliche Zwickmühle der derzeitigen Entwicklung: Aus wirtschaftlichen Gründen sind die Zähler gerade gut genug, um die Vorschriften einzuhalten. Die Entwicklung der Technik auf der Seite der elektrischen Geräte sorgt jedoch für immer mehr Störungen. Die klassische Sinus-Kurve wird immer stärker zerhackt.


...

Wie geht es mit den Smart Metern jetzt weiter?

bei den schon installierten digitalen Zählern wird sich innerhalb ihrer Eichzeit von acht Jahren nichts ändern. Ja sogar bei den in der näheren Zukunft noch installierten Zählern, dürfte es keine Änderungen geben. Wer sich vor Fehlmessungen schützen will, kann in seiner Hausinstallation einen Stör-/ Sperrfilter zwischen Zähler und Sicherungskasten in Erwägung ziehen. Wann Filter für diesen Zweck am Markt verfügbar sind, ist derzeit noch offen.


Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“

(Alfred Polgar)

Offline Tomsick3

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Re: Eichung des Stromzählers abgelaufen
« Antwort #12 am: 16. Juli 2017, 23:36:15 »
http://www.energieverbraucher.de/de/site__1061/

Zitat
Nach Ablauf dieser Zeit werden aber nicht alle Zähler einer Bauserie neu geeicht. Vielmehr wird nur eine Stichprobe der Zählerserie, z.B. jeder tausendste Zähler, auf den Prüfstand genommen. Wenn sich dabei keine Beanstandungen ergeben, wird die Eichdauer aller Zähler verlängert. Es werden dann aber keine neuen Eichetiketten auf alle Zähler geklebt.

Schöne Grüsse Thomas

Offline Tomsick3

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Re: Eichung des Stromzählers abgelaufen
« Antwort #13 am: 17. Juli 2017, 02:08:45 »
Alles andere ist neu.

und neu ist nicht immer gut.

Ich finde die Vorgehensweise der Regierung hier kriminell.
Der Heise Link im anderen Thread von mir zeigt, das dass Gesetz zum Smartmeter mehr als unausgegohren zu bezeichnen ist, wegen nicht zugelassener Gateways vom BSI.

Also macht man ein Eichgesetz um die Zähler durch die Hintertür reinzubringen, ohne Namen Smartmeter und ohne Gateway, aber mit den anderen nichtwünschenswerten vorbereiteten Parametern. (Dieses Gesetz stattet alle!! Haushalte erstmal vorsorglich mit 99 % einer Smartmeter technik aus, die neuen Gebäude haben ihn nämlich eh schon, wo der Zähler geeicht ist.)
Und das schnellstmöglich, wie die Praxis hier zeigt.
Eine digitale Messtelle, die keinen Smartmeter-ohne-gateway darstellt, wäre durchaus konzipierbar gewesen.
Die Senorik ist fehlerhaft und unbrauchbar und heise zeigt, das man mit den gleichen Mitteln vorgeht, wie VW beim Auto.
Sie wissen, das die Technik nicht funktioniert und schaffen dennoch mit aller Macht Gesetze und Resultate.
Auch wenn alles ohne Sinn und Verstand für die Verbraucher ist.

Offline Tomsick3

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Re: Eichung des Stromzählers abgelaufen
« Antwort #14 am: 23. Juli 2017, 14:30:51 »
Danke Wolfgang, für den Link.
Nach einem ersten Besuch bei der Verbraucherzentrale sondier ich mich gerade neu und lese die Beiträge und mein Quellen noch einmal.

dEr d. Zähler entspricht nicht der Zählung des Strom neuerer irritierender Endverbraucher.
Trotzdem erfüllt er die Norm.

Die teueren Kupferspulenfilter sollen wir zahlen und den teureren Smartmeter?
Wie geschieht die Abschaltungstechnik, wenn sie aktiviert ist?
Wie ist der technische Datenschutz, wenn ich zugrunde lege, dass die zum abschalten der Waschmaschine mit Daten in mein Stromnetz gehen, in dem ich mit Daten durch Devolotechnik schon present bin?

Denen gehört zwar die Leitung bis zur Messtelle und die Stelle selber, aber sie betreten digital mein Haus, wenn die Abschaltfunktion aktiviert wird.
Die Vorbereitungen der Endgeräte auf diese Abschaltung ist uns verschwiegen worden?

Die Verbraucherzentrale hat mich erstmal an die richtige Stelle geschickt.
Ich hab die nochmal angeschrieben und das dauert.
Beim Termin in Düsseldorf sagte man mir allerdings schon mal vorab, das ich es herauszögern könnte, wenn ich einen neuen Messtellenbetreiber suchen würde, der Smartmeter als digitale Zähler nicht einsetzen würde derzeit.
Das habe ich versucht und bin im Wust des WWW untergegangen.
Die meisten oder alle Messtellenbetreiber, die ich gegooglet habe, werben mit Smartmetertechnik, welche ich doch für so kontraproduktiv halte.

Für mich ist weiter interessant, wann die Eichung des alten Zählers ausgelaufen ist oder ausläuft.
Ich habe im neuen Eichgesetz nachgesehen und konnte gar keinen Termin finden, ab dem der alte nicht mehr zulässig ist.

Diese stichprobeneichung der Alten, die nicht am Zähler dokumentiert wird, macht es für mich undurchsichtig, bis wann der noch zählen darf oder wann man mir mit Konsequenzen kommen kann, wie auch immer.

Ich frage mich eh, wie die verschiedene Geräte auseinanderhalten. Also auch mit Daten in die Stromleitung. Da bin ich, wie geschrieben, mit Internet drin.
Wie kann man sicherstellen, das dann da überhaupt noch richtig gezählt wird.
Vor allem ist der Übergriff von meinem Netz www in den Stromzähler sicher, wenn mein Netz schon eh unsicher ist?
Bei anfragen wegen Angriffen wurde ich bisher immer abgefertigt.
Datenschutz ist aus meiner Erfahrung überhaupt nicht in der Praxis fürInternetnutzer und Internetsurfer vorhanden.
Das wurde mir polizeilich in einer Auskunft sogar zugegeben.


Grüße Thomas
« Letzte Änderung: 23. Juli 2017, 16:25:37 von Tomsick3 »

 

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