Energiepreis-Protest > Gelsenwasser
Gelsenwasser
Cremer:
@Majue
dann rate ich Ihnen sich mal die Geschäftsberichte anzuschauen.
Einen noch größeren "Preissumpf" findet man bei der Sparte Trinkwasser.
Da hat bisher noch niemand drauf geachtet.
userD0008:
Nachdem ich die Jahresrechnung 2006 auf der Grundlage der Preise von Oktober 2004 - unter Bezugnahme auf § 315 BGB - beglichen habe, kommt jetzt von Gelsenwasser die erste Zahlungserinnerung.
Man möchte „im Verbraucherinteresse die Kundenbearbeitungskosten und damit auch letztlich die Energiepreise möglichst niedrig halten“ und bittet darum, den fälligen Betrag unverzüglich zu überweisen.
Bei weiterem Zahlungsverzug werde man die mit der 1. Zahlungserinnerung bereits fälligen Mahnkosten nachfordern und weitere Verzugskosten je Mahnung berechnen.
Ich kann dieses Vorgehen von Gelsenwasser nur als Versuch werten, den Verbraucher durch Einschüchterung (Androhung von weiteren Mahnkosten) zur Zahlung zu bewegen. Das wird aber nicht gelingen.
Bin eigentlich davon ausgegangen, dass Gelsenwasser über eine Rechtsabteilung mit qualifizierten Juristen verfügt und ihre Kunden nicht mit rechtlich unzulässigen Mahnungen (da die Forderung nicht fällig ist) belästigt. Da habe ich mich aber wohl geirrt.
Gruß
Moin
Cremer:
@Moin,
Gelsenwasser bittet also neuerdings.
So sehe ich das gerne
Majue:
Auch ich habe eine Mahnung bekommen. Habe mich in meiner Antwort auf den Schriftverkehr der letzten Jahre berufen und mitgeteilt, dass ich die Zahlungsaufforderungen bis zu einem entsprechenden Gerichtsentscheid für gegenstandslos halte.
RR-E-ft:
http://www.waz.de/waz/waz.luenen.volltext.php?kennung=on2wrLOKStaSelm39133&zulieferer=wr&kategorie=LOK&rubrik=Stadt®ion=Selm&auftritt=WAZ&dbserver=1
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