@Fidel
Es gibt bereits einen Beitrag hier zu dem Thema, wo man auch den umstrittenen Kooperationsvertrag nachlesen kann:
„Weichen für den Wettbewerb sind gestellt“Nach Ansicht von BGW/ VKU besteht schon immer Wettbewerb - und sei es mit Heizöl und Kohle.
Dieser verstärkt sich nach dieser Lesart allenfalls.
Nach anderer Lesart gibt es bisher keinen Wettbewerb, geschweige denn einen wirksamen.
Ich hoffe, dass mal jemand auf die Idee kommt, dass es sich bei dem BGW/ VKU- Kooperationsmodell wohl um ein Konditionen
kartell handelt, welches wohl der Freigabe durch das Bundeskartellamt bedarf und ohne eine solche Freigabe gegen § 1 GWB verstößt und deshalb als unzulässige Kartellabsprache nichtig ist:
http://www.vre-online.de/vre/veroeffentlichungen/03-03-25-LG%20BerlinAbweisungderbneAntraeg.pdfhttp://www.pontepress.de/pdf/5%20LG%20Berlin%20U%20060303.pdfIm Vertrag ist in weiten Teilen nicht die notwendige Kooperation der Netzbetreiber untereinander, sondern ein abgestimmtes diskrimnierendes Verhalten gegenüber den Netznutzern durch Errichtung von Hürden geregelt.
Nach § 15 des Vertrages haben BGW und VKU die Hoheit über den Vertrag, obschon sie selbst gar keine Netzbetreiber und deshalb auch keine eigentlichen - überhaupt von der Vereinbarung betroffenen - Vertragspartner sind.
Der beherrschende Einfluss der Lobbyverbände:
http://www.bgw.de/pdf/0.1_resource_2006_7_20_1.pdfBeim BGW ist E.ON Ruhrgas Wortführer, beim VKU wohl die E.ON Ruhrgas- Tochter Thüga.
Passt schon.
Man kann den Zucker auch bei den Ameisen zur Verwahrung geben....
Dass diese Verbände ein vollkommen unrealistisches Bild von der Wettbewerbssituation zeichnen, kann man hier erfahren:
http://www.erdgasfakten.de/wettbewerb/wettbewerb_im_erdgasmarktMan muss also rechtlich dagegen vorgehen:
http://www.stromtip.de/News/20087/Rechtlich-Schritte-gegen-diskriminierenden-Netzzugang.htmlÜbrigends hat jeder Endverbraucher als jederman gem. §§ 20 Abs. 1, 21 EnWG Anspruch auf Zugang zu den Netzen und Netznutzung (Zugang zu den Energieversorgungsnetzen also nicht im Wortsinne).
Viel Spaß dabei. Man wird wohl Sicherheiten zu stellen haben (?!!).
Wenn der Netzzugang irgendwann einmal befriedigend geregelt sein wird, stehen die neuen Anbieter immer noch ohne Gas da, weil die Gasmengen zumeist immer noch gebunden sind.....
Auch für Bahnreisende reicht es nicht, dass die Weichen gestellt sind, wenn dann kein Zug kommt.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt