Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: „Weichen für den Wettbewerb sind gestellt“  (Gelesen 4449 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline biene

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 385
  • Karma: +0/-0
„Weichen für den Wettbewerb sind gestellt“
« am: 19. Juli 2006, 19:38:50 »
Hallo zusammen -

soeben brachten sie die Pressemitteilung http://www.ewe.de/363_5952.php?navpoint=1.1

bei uns im Radio!!

Gruß Biene

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
„Weichen für den Wettbewerb sind gestellt“
« Antwort #1 am: 19. Juli 2006, 19:55:20 »

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
„Weichen für den Wettbewerb sind gestellt“
« Antwort #2 am: 20. Juli 2006, 12:00:37 »
Quelle: http://www.strom-magazin.de (Professionals)

"WETTBEWERB ZUM OKTOBER?
20.07.2006, 10:57 Uhr

Gaszugangs-Vereinbarung trotz Unklarheiten unterzeichnet

Geht es nach der Bundesnetzagentur, könnte der Wettbewerb auf dem Gasmarkt "schon" zum 1. Oktober 2006 starten. Eine entsprechende von BGW und VKU gestaltete Gasnetzzugangsvereinbarung wurde gestern von den ersten 20 Unternehmen unterzeichnet. Dennoch gibt es weiterhin massive Unklarheiten.
...




Siehe auch hier:

http://www.bgw.de/de/presse/pressemitteilungen/article_2006_7_19_3.html


Die umstrittene Kooperationsvereinbarung mit den Unterschriften der Erstunterzeichner:

http://www.bgw.de/pdf/0.1_resource_2006_7_19.pdf

Die zuvörderst genannten Erstunterzeichner BGW und VKU verfügen über gar keine Netze, sondern sind lediglich Lobbyverbände, die ihren beherrschenden Einfluss in der deutschen Gaswirtschaft  damit absichern wollen.

Bislang nicht zu den Unterzeichnern gehört die Transportgesellschaft von E.ON Ruhrgas, die künftig nicht mehr unter dem Namen E.ON Ruhrgas Transport, sondern unter E.ON Gastransport AG firmiert.


Die "Männer vom Gaswerk" unterzeichnen und stellen sich zum Gruppenfoto, die wichtigsten Player in der hinteren Reihe:

http://www.bgw.de/zip/0.1_resource_2006_7_19_4.zip


§ 20 Ziff. 3 des Kooperationsvertrages ist wohl schon heute verletzt, eine entsprechende Veröffentlichung nicht ersichtlich.

Offline Fidel

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 775
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
„Weichen für den Wettbewerb sind gestellt“
« Antwort #4 am: 21. Juli 2006, 16:07:05 »
@Fidel

Es gibt bereits einen Beitrag hier zu dem Thema, wo man auch den umstrittenen Kooperationsvertrag nachlesen kann:

„Weichen für den Wettbewerb sind gestellt“


Nach Ansicht von BGW/ VKU besteht schon immer Wettbewerb - und sei es mit Heizöl und Kohle.

Dieser verstärkt sich nach dieser Lesart allenfalls.

Nach anderer Lesart gibt es bisher keinen Wettbewerb, geschweige denn einen wirksamen.

Ich hoffe, dass mal jemand auf die Idee kommt, dass es sich bei dem BGW/ VKU- Kooperationsmodell wohl um ein Konditionenkartell handelt, welches wohl der Freigabe durch das Bundeskartellamt bedarf und ohne eine solche Freigabe gegen § 1 GWB verstößt und deshalb als unzulässige Kartellabsprache nichtig ist:

http://www.vre-online.de/vre/veroeffentlichungen/03-03-25-LG%20BerlinAbweisungderbneAntraeg.pdf

http://www.pontepress.de/pdf/5%20LG%20Berlin%20U%20060303.pdf

Im Vertrag ist in weiten Teilen nicht die notwendige  Kooperation der Netzbetreiber untereinander, sondern ein abgestimmtes diskrimnierendes Verhalten gegenüber den Netznutzern durch Errichtung von Hürden geregelt.

Nach § 15 des Vertrages haben BGW und VKU die Hoheit über den Vertrag, obschon sie selbst gar keine Netzbetreiber und deshalb auch keine eigentlichen - überhaupt von der Vereinbarung betroffenen - Vertragspartner sind.

Der beherrschende Einfluss der Lobbyverbände:

http://www.bgw.de/pdf/0.1_resource_2006_7_20_1.pdf

Beim BGW ist E.ON Ruhrgas Wortführer, beim VKU wohl die E.ON Ruhrgas- Tochter Thüga.

Passt schon.

Man kann den Zucker auch bei den Ameisen zur Verwahrung geben....



Dass diese Verbände ein vollkommen unrealistisches Bild von der Wettbewerbssituation zeichnen, kann man hier erfahren:

http://www.erdgasfakten.de/wettbewerb/wettbewerb_im_erdgasmarkt

Man muss also rechtlich dagegen vorgehen:

http://www.stromtip.de/News/20087/Rechtlich-Schritte-gegen-diskriminierenden-Netzzugang.html

Übrigends hat jeder Endverbraucher als jederman gem. §§ 20 Abs. 1, 21  EnWG Anspruch auf Zugang zu den Netzen und Netznutzung (Zugang zu den Energieversorgungsnetzen also nicht im Wortsinne).

Viel Spaß dabei. Man wird wohl Sicherheiten zu stellen haben (?!!).

Wenn der Netzzugang irgendwann einmal befriedigend geregelt sein wird, stehen die neuen Anbieter immer noch ohne Gas da, weil die Gasmengen zumeist immer noch gebunden sind.....

Auch für Bahnreisende reicht es nicht, dass die Weichen gestellt sind, wenn dann kein Zug kommt.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz