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Autor Thema: Klage gegen EnBW-Chef  (Gelesen 15393 mal)

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Offline Fidel

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Offline kamaraba

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Klage gegen EnBW-Chef
« Antwort #1 am: 18. Juli 2006, 16:17:03 »
Die Meldung bei n-tv

http://n-tv.de/690528.html
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Offline Cremer

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Klage gegen EnBW-Chef
« Antwort #2 am: 18. Juli 2006, 16:18:21 »
@kamaraba,

jo,
kam auch eben um 16.00 Uhr in den SWR3-Nachrichten
MFG
Gerd Cremer
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gerd@cremer-kreuznach.de

Offline wulfus

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Klage gegen EnBW-Chef
« Antwort #3 am: 18. Juli 2006, 19:03:05 »
Zitat
Claassen sei es bei dem Angebot darum gegangen, sich für die Berücksichtigung von Konzerninteressen erkenntlich zu zeigen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Auch habe er bestehende Kontakte pflegen und verbessern oder neue anbahnen wollen. So hätten die Interessen von EnBW bis in die jeweilige Behördenspitze eingebracht werden sollen, warf er dem Firmenchef vor.

...steht hier: http://www.netzeitung.de/wirtschaft/unternehmen/424718.html

Frage: Nur dieser Herr Claassen? Keine weiteren?

Aber so tickt doch heute unsere \'Bananenstaat-Wirtschaft\'... oder??

Offline taxman

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Klage gegen EnBW-Chef
« Antwort #4 am: 19. Juli 2006, 08:36:19 »
Was mich eigentlich bestürzt ist die Tatsache, dass es überhaupt in Frage gestellt wird das dies strafbar sei! Insoweit wird solches Tun und Handeln bereits als normal angesehen.

Ich denke dass bei der Beurteilung eines solchen Sachverhaltes immer ein Fremdvergleich hilfreich ist:
Z. B.: Hätte ein Energieverbraucher (vereinfacht gesagt) hier die gleichen Möglichkeiten gehabt Einfluss auf die Politik und die Verwaltung zu nehmen?

Ich meine Nein.

Insoweit muss hier der Schwächere durch Recht und Gesetz besonders geschützt und dem Stärkeren Einhalt geboten werden. Bei Herrn Claaßen würde dieser besondere Rechtsschutz darin bestehen, dass ihm solche Einflussmöglichkeiten schlicht nicht erlaubt sind.

Also ist dieses handeln strafbar!

mfG
taxman
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Offline RR-E-ft

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Klage gegen EnBW-Chef
« Antwort #5 am: 19. Juli 2006, 10:01:30 »
Es ist unserer Rechtsordnung eigen, dass die Unschuldsvermutung uneingeschränkt  bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt.

Wo die Grenzen genau liegen, wird die Rechtsprechung herauszuarbeiten haben.

Ebenso obliegt den Gerichten die Prüfung, ob die Grenzen im konkreten Fall überschritten wurden und welcher Schuldvorwurf ggf. konkret gerechtfertigt ist.

Es handelt sich um ein sehr komplexes Thema, welches  man schlecht vereinfachen kann und sollte.

Für das Strafrecht besteht nach dem Grundgesetz ein striktes Analogieverbot:

http://www.lexikon-recht.de/katalog/a/strafrecht/analogieverbot.html

Offline taxman

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Klage gegen EnBW-Chef
« Antwort #6 am: 19. Juli 2006, 10:19:42 »
Ich bin eben ein Moralapostel und kann es nicht besser. :D

So ist einfach mein Rechtsempfinden. :D

Wenn wir erst komplizierte Begründungen für etwas brauchen stimmt doch etwas grundsätzliches schon nicht mehr. Insbesondere wenn man dabei bedenkt, dass dieses nur durch einige Wenige überhaupt dann noch verstanden wird.

Diese Wenige haben doch dann schon ein ziemliches Machtpotential in sich vereinigt. Ob dies so gut ist muss jeder für sich selbst beantworten. Ich für mich finde es inzwischen sogar schlecht.

mfG
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Offline kamaraba

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Offline taxman

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Klage gegen EnBW-Chef
« Antwort #8 am: 19. Juli 2006, 10:43:26 »
Die EnBW beruft sich in der Stellungnahme auch auf Äußerungen von FDP-Justizminister Ulrich Goll, der öffentlich erklärt habe, es gehöre zu den dienstlichen Aufgaben eines Regierungsmitglieds, das Land bei Sportveranstaltungen zu repräsentieren.

Ist das wirklich so?
Ist der Herr Minister Goll nicht ein "Staatsdiener"?

mfG
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Offline RR-E-ft

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Klage gegen EnBW-Chef
« Antwort #9 am: 19. Juli 2006, 11:22:49 »
@taxman

Strafrecht ist komplex.

Ich persönlich bin froh, dass die Zeiten vorbei sind, in denen "Gerichte" mit der Berufung auf ein "gesundes Volksempfinden" willkürlich Entscheidungen getroffen haben:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesundes_Volksempfinden

Offline taxman

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Klage gegen EnBW-Chef
« Antwort #10 am: 19. Juli 2006, 11:33:38 »
Sie haben schon recht!

Ich selbst leide täglich darunter das deutsche Steuerrecht anwenden zu müssen.

Insoweit beinahekollegiale Grüße
taxman
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Offline wulfus

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Klage gegen EnBW-Chef
« Antwort #11 am: 19. Juli 2006, 20:32:18 »
Ich kriege wieder die Kise, wenn ich die Gegendarstellungen lese.

Auf wessen Kosten gehen denn das großzügige Sponsering und die
teuren "Gefälligkeiten" des Gasfürsten für Amtsinhaber auf Kundenseite???

Vielleicht springt für Herrn Claassen ebenfalls diese Versicherung ein,
die die 4 Mio für "Managerfehler" der \'Lustmolche\' aus dem VW-Vorstand übernimmt; das scheint wohl schon länger heimlicher Usus zu sein.

Offline RR-E-ft

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Klage gegen EnBW-Chef
« Antwort #12 am: 19. Juli 2006, 20:35:56 »
@wulfus

Auch Versicherungsprämien müssen sich mal bezahlt machen.

Offline wulfus

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Klage gegen EnBW-Chef
« Antwort #13 am: 20. Juli 2006, 08:49:18 »

Offline hollmoor

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Klage gegen EnBW-Chef
« Antwort #14 am: 20. Juli 2006, 11:52:12 »
Guter Artikel!
Die "Welt" wird sicherlich auch der Herr Claassen lesen.
Ob er sich in den dortigen Aussagen wohl selbst wieder findet?
Ich denke nicht! Es wird ihm am Ar---,sorry,vorbeigehen.
Gruß aus der Lüneburger Heide

 

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