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Autor Thema: Klage gegen EnBW-Chef  (Gelesen 15394 mal)

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Offline userD0005

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Klage gegen EnBW-Chef
« Antwort #30 am: 27. November 2007, 15:33:13 »
Antrag der Verteidigung

Man fordert Freispruch für den armen Angeklagten.
positiv gesehen ist schmieren sicherlich eine Art von Sponsoring.... Ansonsten war ja alles nur ein versehen........

Gruß

Offline kamaraba

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Klage gegen EnBW-Chef
« Antwort #31 am: 27. November 2007, 16:14:30 »
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline kamaraba

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Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline ESG-Rebell

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Klage gegen EnBW-Chef
« Antwort #33 am: 28. November 2007, 15:35:48 »
Zitat
Original von kamaraba
Gericht spricht Ex-EnBW-Chef Claassen in WM-Ticket-Affäre frei
Hat der Gute etwa abgenommen?
Der Bart jedenfalls steht ihm gut.
Insgesamt sieht er jetzt nicht mehr aus wie ein aufgedunsener Fünftklässler.

Welcher Politiker lässt sich eigentlich mit knapp 300 Euro schmieren - das sind doch echt Peanuts!

Die echte Schmiererei findet doch in ganz anderen Größenordnungen statt (Horstmann, etc.).
Deshalb hat Claassen wohl auch nicht damit gerechnet, dass ihm jemand wegen der paar ollen Tickets an den Karren fährt.

Den Freispruch finde ich gut, denn Jemanden wegen Peanuts zu verdonnern und dem eigentlichen Problem gegenüber machtlos zu sein, fände ich einfach nur peinlich für die Deutsche Justiz.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline nomos

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Klage gegen EnBW-Chef
« Antwort #34 am: 28. November 2007, 17:46:08 »
Freispruch!

Es soll sie noch geben, Unternehmen in der sogenannten freien Wirtschaft, die die Annahme von Geschenken grundsätzlich verbieten. Ansonsten droht dem Beschenkten die Entlassung.

Für Energieversorgungsunternehmen, Staatsdiener und Politiker gelten offensichtlich andere Maßstäbe.

Der Korruptionsindex für Deutschland befindet sich schon lange nicht mehr im grünen Bereich. Die Farbe tendiert zu Dunkelgelb mit Rotstich.

13 Millionen Euro Kontaktpflege. Man ist ja nicht allein und es fängt immer so klein an und hört groß auf. Die Geschenke sind ja nur Peanuts. Sie haben keinerlei Wirkung, man verspricht sich davon auch gar nichts, man schenkt aus der reinsten Nächstenliebe.

Man sollte mal  den nächsten Betriebsprüfer fragen, ob er jetzt auch folgenlos  Eintrittskarten annehmen darf und wie man das dann gleich \"richtig\" verbuchen kann. Vielleicht versucht es ja mal ein kommunaler Energieversorger, es gibt ja viele Möglichkeiten und \"Geschäftspartner\" mit denen man Kontakte pflegen könnte. Gleiches Recht für Alle!

 

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