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Kündigungsfrist bei unwirksamer Preisgleitklausel?

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Laza:
Hallo Gaskasper!

Sei bei der Aushebung des Tanks bzw. beim Rücktransport sehr vorsichtig. Kleinste Altbeschädigungen (beim Einbau schon vorhanden bzw. angefallen) am Tank oder sonstiges kann später große Probleme mit sich bringen!! (Schadensersatz wegen Beschädigung etc.)
Bei Rückgabe über neuen Anbieter (hast ja erwähnt) unbedingt alles genau protokollieren und vom Altlieferanten ordnungsgemäßen Erhalt bestätigen lassen (mitfahren und direkt vor Ort erledigen)! Ich wäre sehr vorsichtig mit dem Tank! Einige lassen keine Möglichkeit ungenutzt auch in der letzten Minute Geld vom Kunden zu erhaschen. Und gerade Kunden die einen Verlassen können nochmals gut geschröpft werden!  :!:

Habe schon von solchen Machenschaften gehört! Also ab und zu kann es günstiger sein den Altlieferanten den Tank abholen zu lassen. Dann kann dir keiner was anhängen!

Gruß

Laza

gaskasper:
Hallo Laza,

danke für deine Tips. Bevor wir tatsächlich aktiv werden, werde ich alles mit dem Altlieferanten abklären, um eventuellen Schadensersatzansprüchen o.ä. vorzubeugen. Wir haben absolut keine Lust, denen noch mehr Geld in den Rachen zu werfen. Bin gespannt, ob die theoretisch überhaupt bereit sind, einen Tank selbst auszubuddeln. Wenn die Kündigung bei denen eingegangen ist, sind sie u.U. doch bereit, uns den Tank zu verkaufen - hoffen wir jedenfalls.

Viele Grüße!

Stephan

Hpeter:
Hallo,
ich stöbere seit einigen Tagen mit großem Interesse hier im Forum, so dass mir vor lauter neuen Informationen der Kopf schwirrt.
Habe aber zu der Frage  „Kündigungsfrist bei (unwirksamer) Preisgleitklausel“ nichts passendes gefunden – oder hab’s vielleicht übersehen.

Gibt es denn nun eine Kündigungsfrist bei Preisklausen?
Und wann ist eine Preisklausel unwirksam?

mfG

Hpeter

Hpeter:
`tschuldigung, will Euch nicht nerven, habe aber eben noch mal nachgelesen.
Danach wäre die Preisklausel in meinem Vertrag wohl unwirksam (Es heißt dort: „Bei einer wesentlichen Änderung der Preis-, Kosten- oder sonstigen Marktverhältnisse im Flüssiggasgeschäft ändern sich diese Preise entsprechend“)

Bleibt nur noch die Frage der Kündigungsfrist zu klären.

mfG
Hpeter

Watzl:
Wer keinen Vertrag hat, der hat auch dieses Problem nicht.
Spaß beiseite: als Nichtjurist habe ich nicht viel Ahnung vom Vertragsrecht. Alle Verträge, die ich aber bisher gesehen habe, hatten immer diese nebulöse Preisklausel enthalten, die einem guten Fachanwalt und einem vernünftigen Richter nicht standhalten wird.

Man sollte sich als Vertragskunde nicht lange mit dem Hickhack Preisklausel Kündigungsfrist etc. aufhalten. Einfach kündigen, den Miettank beiseite stellen, sich einen eigenen Tank kaufen, auf dem freien Gas kaufen.

Wenn dann der Vertrag irgendwann abgelaufen ist, dann werden diese Vertragsleute schon ihren Tank abholen.

H. Watzl

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