Energiebezug > Vertragliches
Kündigungsfrist bei unwirksamer Preisgleitklausel?
Hpeter:
Na ja, sooo einfach ist es auch wieder nicht! In meinem Vertrag (bestimmt auch bei anderen) seht:
Der Vertrag umfasst die Lieferung des gesamten Flüssiggasbedarfs des
Kunden; auch in Flaschen....
Danach müsste ich mein Campinggas auch noch von denen beziehen.
Wenn ich überlege, wie blauäugig ich damals bei Vertragsabschluss war und wie ausgebufft die Gegenseite.....!
mfG
Hpeter
Watzl:
Das ist schon richtig mit dem "gesamten Flüssiggasbedarf".
Wer hat den Vertrag unterschrieben?
Kann ihre Frau nicht Gas kaufen wo sie will?
H. Watzl
Hpeter:
Hallo,
Schade, dass sich bis jetzt niemand gemeldet hat, der ähnliche handschriftl. Vermerke in seinem Vertrag hat.
Versuch ich es mal so:
Auf der Seite „Der Bund der Energieverbraucher“ > SERVICE > Hilfe für Sie
steht:
Selbst wenn im Vertrag vermerkt wurde, dass die Laufzeit mit dem Kunden individuell ausgehandelt wurde, trifft dies in der Regel nicht zu, wie eine Unzahl von Fällen belegt. Durch handschriftliche Eintragungen der Vertragslaufzeit wird ein individuelles Verhandeln oft nur vorgetäuscht.
... wie eine Unzahl von Fällen belegt.... Diese Aussage ist im Grund genommen wertlos, wenn man sie nicht irgendwo nachlesen kann. Oder kann mir jemand da genauere Hinweise geben?
Hpeter
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