Energiebezug > Vertragliches
Kündigungsfrist bei unwirksamer Preisgleitklausel?
gaskasper:
Hallo alle zusammen! Dies ist die erste Frage, die ich hier im Forum stelle, ich hoffe, jemand kann mir helfen. Ich habe das Flüssiggasforum schon durchsucht und leider keine Antwort finden können. Wir haben seit 2001 bei einem der fünf großen Flüssiggaslieferanten einen Flüssiggasliefervertrag und einen erdgedeckten Miettank im Garten. Die Laufzeit dieses Vertrages war auf 2 Jahre angesetzt. Nach Ablauf dieser zwei Jahre verlängerte sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr. Die Kündigungfrist beträgt 3 Monate vor Ablauf des jeweils nächsten Jahres. Der Vertrag enthält aber eine unwirksame Preisgleitklausel. Ist diese Klausel ein Grund, den Vertrag vor Ablauf des Jahres kündigen zu können? Falls dies eine dumme Frage sein sollte, bitte ich schon jetzt um Entschuldigung, falls nicht, würde ich mich über eine hilfreiche Antwort freuen.
Gruß
Stephan
Watzl:
Wenn die Preisgleitklausel in ihrem Vertrag unwirksam ist, wie sie sagen, dann gilt diese Klausel nicht. Der Vertrag selbst ist davon sicherlich nicht unbedingt betroffen.
Egal, ob sie sofort oder aber erst zum Ablauf des Jahres (Kündigunsfrist) kündigen, sie werden immer die anfallenden Koste zu tragen haben, die mit dem Ausstieg verbunden sind.
Fragen sie hier noch einmal genau nach oder lesen sie sich ihren Vertrag dahingehend noch einmal durch.
Zur Information: es gibt keinen plausiblen Grund, überhaupt einen Vertrag abzuschließen. Einen Punkt (Preisklausel) habe sie schon genannt.
H. Watzl
gaskasper:
Hallo Watzl,
danke für Ihre Antwort. Ich befürchte auch, daß die unwirksame Klausel kein Sonderkündigungsgrund ist. Daß wir die Kosten für die Beendigung des Vertrages zu tragen haben, ist uns leider ebenfalls klar. Wir möchten nur den Tank gerne schon im Sommer ausbuddeln und austauschen lassen und nicht im Februar (so lange läuft der Vertrag, wenn wir jetzt kündigen).
Viele Grüße
Stephan
Watzl:
Was spricht dagegen, den Tank jetzt auszugraben? Sollte er nicht leer sein, so lassen sie ihn absaugen. Das macht sicherlich die Firma, die ihnen einen anderen Tank verkauft. Stellen sie den Tank irgendwo ab und am Ende der Vertragslaufzeit wird er dann abgeholt. Evtl. ist die Firma auch bereit, den Tank schon früher abzuholen. Evtl. können sie den Tank auch selbst anliefern. Im zuletzt genannten Fall aber lassen sie den Tank erst durch einen Ausendienstler der Vertragsfirma begutachten. Es ist schon vorgekommen, dass bei eigener Anlieferung plötzlich irgendwelche Schäden festgestellt wurden, die angeblich durch den Transport verursacht worden seien.
Prüfen sie auch bei Rückgabe, ob der VErtragsfirma wirklich auch alles gehört. So ist oft der Druckminderer Eigentum des Mieters. Also schauen sie, ob sie diesen nicht selbst gänzlich bezahlt haben.
Guten Erfolg für diese Unternehmung.
Lassen sie uns den weiteren Verlauf der Geschichte wissen.
H. Watzl
gaskasper:
Danke für Ihre Empfehlungen. Wir werden versuchen, es genau so zu machen, wie Sie es beschrieben haben. Ein Angebot von einem freien Flüssiggasler haben wir bereits, er wird den alten leersaugen, rausheben und den neuen wieder reinsetzen, vielleicht fährt er den alten Tank auch zu unserem bisherigen Lieferanten auf den Hof. Das mit dem Außendienstler würde sich wohl auch regeln lassen. Bin sehr gespannt, was draus wird. Danke nochmals und viele Grüße!
Stephan
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