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Vattenfall-Berlin

<< < (3/10) > >>

ElCattivo:
@Fricke

Nennen Sie es aufstacheln oder sonstwie.
Keinesfalls können Sie abstreiten, dass Sie (u.a. von Bild & Co gemachte) Stimmungen (gegen die EVUs) dankbar aufgreifen und zumindest verstärken, indem Sie arglosen Laien immer und immer wieder dazu raten, standhaft zu bleiben. Da diese Menschen weder den energiewirtschaftlichen noch den juristischen Background haben, sich selbst eine fundierte Meinung zum Thema zu bilden, ist es nur zu verständlich, dass sie natürlich standhaft bleiben, wenn ihnen ein mit Paragraphen nur so um sich werfender Rechtsanwalt immer wieder erzählt, sie wären im Recht. Nun, da die ersten EVUs sich ernsthaft zur Wehr setzen (nämlich in Form von Sperrungen), naht gewissermaßen die Stunde der Wahrheit. Ich beobachte mit Interesse, dass Sie nun offenbar versuchen, sich auf den Standpunkt zurückzuziehen "Ist doch eure Sache, wenn ihr eure Rechnungen kürzt und dann gesperrt werdet. Ich hab ja nur gesagt, dass ihr theoretisch bei Gültigkeit von Paragraph XY eigentlich irgendwie das Recht dazu haben könntet."
Waren Sie am Ende von Anfang nur auf der Jagd nach neuen Klienten?

RR-E-ft:
@ElCattivo

Das sind einfach mal glatte Unterstellungen.

Erstens habe ich keine von Bild & Co. gemachte Stimmung dankbar aufgegriffen.  

Warum auch ?!

Vielleicht lesen Sie einfach einmal STERN Nr. 7/2005, S. 140 ff. oder SPIEGEL Nr. 41/2005, S. 108 ff. oder Stiftung Warentest:

http://www.stiftung-warentest.de/online/umwelt_energie/meldung/1232969/1232969.html

http://www.taz.de/pt/2004/10/16/a0336.1/text.ges,1


Wenn Ihnen auch diese Printmedien nicht behagen, gibt es ja noch andere Medien:

http://www.gaspreistabelle.de/gas/GText8.htm

http://www.radiobremen.de/nordwestradio/unterwegs/gaspreise.html

http://www.gmx.net/de/themen/finanzen/immobilien/mieten/722478.html

http://www.swr.de/report/archiv/sendungen/050228/02/frames.html

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/10/0,1872,3017130,00.html

http://www.mdr.de/umschau/2140746.html

http://www.mdr.de/fakt/aktuell/2179489.html

http://www.gmx.net/de/themen/finanzen/immobilien/wohnen/1277332.html

http://www.i12.de/aktuelles/strom-magazin-widerstand-gegen-strompreiserhoehungen-formiert-sich_54.html

http://www.stromtip.de/rubrik2/19620/3/Der-atuelle-Stand-bei-den-Gasversorgern.html

Ich finde, es gibt hier ein sehr gutes Angebot, das vor allem juristisch fundiert ist, wie die Gerichte bestätigen.

Offensichtlich ist es auch für Laien durchaus verständlich.

Weniger juristisch fundiert und verständlich sind oftmals die Reaktionen von Energieversorgern.

Wenn ich die Entscheidungen LG Oldenburg, LG Mönchengladbach, LG Düsseldorf, LG Bonn, zuletzt LG Koblenz richtig verstanden habe, hat kein Kunde eine Sperre zu besorgen, weil schon die Tatbestandsvoraussetzungen nicht vorliegen.

Aber auch dazu findet sich etwa in WuM 2005, 547 ff. ein Aufsatz veröffentlicht, der sonst auch woanders Platz gefunden hätte:

http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=157027

http://www.agfw.de/762.0.html


Ebenso der BGH und die Stellungnahme von Frau Richterin am BGH Ambrosius:

http://www.mietgerichtstag.de/downloads/vortrag06ambrosius.pdf

Mithin ist nicht ersichtlich, warum man etwa empfehlen sollte, die Widersprüche zurück zu nehmen.

Dass mit Prozessen immer gewisse Risiken verbunden sind, wurde nicht verschwiegen und ist auch ersichtlich.

Immerhin enthält auch die Urteilssammlung die verschiedensten Entscheidungen.

Ob man von den bestehenden Möglichkeiten Gebrauch macht, muss ersichtlich jeder für sich entscheiden.

Und er findet auch die entsprechende Unterstützung.

Nun weiß ich nicht, ob Sie mit fundierter Meinungsbildung meinen, jeder Verbraucher sollte auch noch die Seminare des BGW u.a. zu § 315 BGB buchen. Das würde wohl zu teuer oder gibt es entsprechende Angebote?

Das Bundesministerium für Verbraucherschutz pp. hat Gelder zur Verfügung gestellt, mit denen die Verbraucherverbände u.a.  umfangreiche Ausarbeitungen zum Thema Billigkeitskontrolle von Energiepreisen erstellen ließen und weiter lassen.

So gibt es das Gutachten von Prof. Arzt/ RAin Fitzner bei der VZ NRW zur Zulässigkeit von Gaspreiserhöhungen, ebenso wie die Energiedepesche Sonderheft, die ebensfalls in einem Projekt vom Bundesministerium für Verbraucherschutz pp. finanziert wurde:

http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/UNIQ115367875724656/link200079A.html

Diese können von jedem Verbraucher erworben werden.

Weitere Mittel wurden den Verbraucherverbänden gerade zur weiteren Aufklärung der Verbraucher zur Verfügung gestellt, wie den einschlägigen Bundestagsdrucksachen entnommen werden kann.

Nie waren die Verbraucher so gut über ihre Rechte informiert wie heute.

Die Versorger merken das und empfinden die daraus resultierende Situation eben als ungewöhnlich.

Wenn Sie den Markt wirklich im Blick haben, werden Sie wissen, welche WP- Gesellschaften und Großkanzleien auf den Zug aufgesprungen sind, und teure Beratungsangebote für die Energiewirtschaft in den Markt "gedrückt" haben.

Wenn Sie dann noch deren Inhalte kennen und diese mit der aktuellen Rechtsprechung vergleichen, könnten Sie ggf. ein Gefühl dafür entwickeln, welche Angebote ggf. juristisch fundierter sind - ganz abgesehen vom Preis- Leistungs- Verhältnis.

Ich kann mir auch gar nicht so recht vorstellen, dass Versorger wie swb, Gasag oder Enso wirklich an Versorgungssperren denken.

Schließlich gibt es ja Gerichte.

Nach alldem möchte ich Ihre nicht unbedingt sachliche Kritik nicht gelten lassen.

Wenn man mir etwas anlasten möchte, dann doch wohl, dass ich die bestehenden Möglichkeiten aufgezeigt habe und danach ggf. eine Stimmung erst entstanden ist.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Cremer:
@ElCattivo,

wir können hier nur Tipps geben und aus eigener Erfahrung berichten oder auch vermitteln.

Eine richtige Beratung findet nicht statt.

Dazu dienen die diversen Fachanwälte.

Auch die letztendliche Entscheidung, wie jeder einzelne weiter verfahren will, können wir ihm nicht abnehmen.

Vergessen Sie bitte nicht, dass wir alle dies hier ehrenamtlich machen. Herr Fricke wendet da einen nicht unerheblichen Teil seiner Arbeits- und Freizeit dafür auf. Haben Sie schon mal verfolgt, wie oft er hier im Forum am Tage drin ist? Ich finde ihn morgens um 7.30 als auch bis nachts um 24.00 Uhr im Forum!!

Es ist nun aber auch vielleicht die Eigenart eines Rechtsanwaltes solche Dinge aus einer anderen Brille zu sehen.

Beratung ist sein Job und dafür möchte er normalerweise ein Honorar haben.

Dies nehme ich zum Anlass ihm dafür einen herzlichen Dank auszusprechen.

hollmoor:
@ElCattivo

Sie liefern sich jetzt schon seit Wochen ausschließlich mit Herrn Fricke  einen offenen Schlagaustausch.
Auf welcher Seite sie stehen,ist ja nun hinreichend bekannt.
Auffallend ist,dass sie auf keinerlei Beiträge von uns hier vertretenen Verbrauchern antworten.Das bestätigt mich in meiner Annahme,dass sie die Verbraucher alle für dumm halten.Sie haben es in ihrem letztem Tread natürlich geschickter ausgedrückt.
In gewisser Hinsicht haben sie recht:Wir haben natürlich nicht das fundierte Wissen im Energierecht,wie etwa ein Fachanwalt!
Aber zwei Jahre Beschäftigung mit diesem Thema prägt gewissenmaßen und ich glaube schon,dass die meisten Widersprüchler wissen,auf was sie sich eingelassen haben.Schließlich sind wir alle mündig.

Zitat von Ihnen:Nun,da sich die ersten EVUs ernsthaft zur Wehr setzen(nämlich in Form von Sperrungen),naht gewissermaßen die Stunde der Wahrheit.

Die Rechtssprechung zur Sperrung u.die diversen Urteile hierzu dürften mittlerweile auch ihnen hinreichend bekannt sein.Deshalb verstehe ich diesbezüglich ihren Satz nicht.

Sind sie nicht auf dem neuesten Stand? Oder ist es nur Ignoranz?

Auch gibt es neue Urteile zu § 315,betreff der Wirksamkeit von Preisgleitklauseln, zu Gunsten der Verbraucher.
Die werden jedoch in keinster Weise von Ihnen erwähnt.

Wären sich die Versorger so sicher,dass sie im Recht sind mit ihren Forderungen,so würden schon weitaus mehr Mahnverfahren eingeleitet  bzw.von EVUs eingeleitete Klagen anhängig sein.Und dies ist eben nicht der Fall.

Einen abschließenden Satz noch:

Ich persönlich warte schon seit fast zwei Jahren darauf,dass mein Versorger in Aktion tritt.
Aber man wartet ab und möchte sich an anderen Urteilen orientieren,so wurde mir in einem Schreiben mitgeteilt.Das ist eine Bestätigung für mich,wie unsicher man sich in den Reihen der Versorger ist.

Cremer:
@hollmoor,

moin, moin,


--- Zitat ---Wären sich die Versorger so sicher,dass sie im Recht sind mit ihren Forderungen,so würden schon weitaus mehr Mahnverfahren eingeleitet bzw.von EVUs eingeleitete Klagen anhängig sein.Und dies ist eben nicht der Fall.

Einen abschließenden Satz noch:

Ich persönlich warte schon seit fast zwei Jahren darauf,dass mein Versorger in Aktion tritt.
Aber man wartet ab und möchte sich an anderen Urteilen orientieren,so wurde mir in einem Schreiben mitgeteilt.Das ist eine Bestätigung für mich,wie unsicher man sich in den Reihen der Versorger ist
--- Ende Zitat ---


Ich warte auch schon lange.
Auf der Fernsehdiskusion am 22.11.05 hatte der Geschäftsführer der SW KH öffentlich angekündigt, er wird mich verklagen, "wenn 600 € Außenstände überschritten sind, dann ist man revisionsfähig"
Hatte ihm seinerzeit mitgeteilt, "ich freue mich auf die Klage"

Bis heute ist nichts passiert, obwohl die SW KH aus der Jahresrechnung 14.12.2005 auf etwa 650 €  pochen.

Hatten die SW KH jetzt aufgefordert aufgrund des Urteils des LG Dresden, die Kosten aus 2005 auszubuchen.

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