@ElCattivo
Das sind einfach mal glatte Unterstellungen.
Erstens habe ich keine von
Bild & Co. gemachte Stimmung dankbar aufgegriffen.
Warum auch ?!
Vielleicht lesen Sie einfach einmal STERN Nr. 7/2005, S. 140 ff. oder SPIEGEL Nr. 41/2005, S. 108 ff. oder Stiftung Warentest:
http://www.stiftung-warentest.de/online/umwelt_energie/meldung/1232969/1232969.htmlhttp://www.taz.de/pt/2004/10/16/a0336.1/text.ges,1Wenn Ihnen auch diese Printmedien nicht behagen, gibt es ja noch andere Medien:
http://www.gaspreistabelle.de/gas/GText8.htmhttp://www.radiobremen.de/nordwestradio/unterwegs/gaspreise.htmlhttp://www.gmx.net/de/themen/finanzen/immobilien/mieten/722478.htmlhttp://www.swr.de/report/archiv/sendungen/050228/02/frames.htmlhttp://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/10/0,1872,3017130,00.htmlhttp://www.mdr.de/umschau/2140746.htmlhttp://www.mdr.de/fakt/aktuell/2179489.htmlhttp://www.gmx.net/de/themen/finanzen/immobilien/wohnen/1277332.htmlhttp://www.i12.de/aktuelles/strom-magazin-widerstand-gegen-strompreiserhoehungen-formiert-sich_54.htmlhttp://www.stromtip.de/rubrik2/19620/3/Der-atuelle-Stand-bei-den-Gasversorgern.htmlIch finde, es gibt hier ein sehr gutes Angebot, das vor allem juristisch fundiert ist, wie die Gerichte bestätigen.
Offensichtlich ist es auch für Laien durchaus verständlich.
Weniger juristisch fundiert und verständlich sind oftmals die Reaktionen von Energieversorgern.
Wenn ich die Entscheidungen LG Oldenburg, LG Mönchengladbach, LG Düsseldorf, LG Bonn, zuletzt LG Koblenz richtig verstanden habe, hat kein Kunde eine Sperre zu besorgen, weil schon die Tatbestandsvoraussetzungen nicht vorliegen.
Aber auch dazu findet sich etwa in WuM 2005, 547 ff. ein Aufsatz veröffentlicht, der sonst auch woanders Platz gefunden hätte:
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=157027http://www.agfw.de/762.0.htmlEbenso der BGH und die Stellungnahme von Frau Richterin am BGH Ambrosius:
http://www.mietgerichtstag.de/downloads/vortrag06ambrosius.pdfMithin ist nicht ersichtlich, warum man etwa empfehlen sollte, die Widersprüche zurück zu nehmen.
Dass mit Prozessen immer gewisse Risiken verbunden sind, wurde nicht verschwiegen und ist auch ersichtlich.
Immerhin enthält auch die Urteilssammlung die verschiedensten Entscheidungen.
Ob man von den bestehenden Möglichkeiten Gebrauch macht, muss ersichtlich jeder für sich entscheiden.
Und er findet auch die entsprechende Unterstützung.
Nun weiß ich nicht, ob Sie mit fundierter Meinungsbildung meinen, jeder Verbraucher sollte auch noch die Seminare des BGW u.a. zu § 315 BGB buchen. Das würde wohl zu teuer oder gibt es entsprechende Angebote?
Das Bundesministerium für Verbraucherschutz pp. hat Gelder zur Verfügung gestellt, mit denen die Verbraucherverbände u.a. umfangreiche Ausarbeitungen zum Thema Billigkeitskontrolle von Energiepreisen erstellen ließen und weiter lassen.
So gibt es das Gutachten von Prof. Arzt/ RAin Fitzner bei der VZ NRW zur Zulässigkeit von Gaspreiserhöhungen, ebenso wie die Energiedepesche Sonderheft, die ebensfalls in einem Projekt vom Bundesministerium für Verbraucherschutz pp. finanziert wurde:
http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/UNIQ115367875724656/link200079A.htmlDiese können von jedem Verbraucher erworben werden.
Weitere Mittel wurden den Verbraucherverbänden gerade zur weiteren Aufklärung der Verbraucher zur Verfügung gestellt, wie den einschlägigen Bundestagsdrucksachen entnommen werden kann.
Nie waren die Verbraucher so gut über ihre Rechte informiert wie heute.
Die Versorger merken das und empfinden die daraus resultierende Situation eben als ungewöhnlich.
Wenn Sie den Markt wirklich im Blick haben, werden Sie wissen, welche WP- Gesellschaften und Großkanzleien auf den Zug aufgesprungen sind, und teure Beratungsangebote für die Energiewirtschaft in den Markt "gedrückt" haben.
Wenn Sie dann noch deren Inhalte kennen und diese mit der aktuellen Rechtsprechung vergleichen, könnten Sie ggf. ein Gefühl dafür entwickeln, welche Angebote ggf. juristisch fundierter sind - ganz abgesehen vom Preis- Leistungs- Verhältnis.
Ich kann mir auch gar nicht so recht vorstellen, dass Versorger wie swb, Gasag oder Enso wirklich an Versorgungssperren denken.
Schließlich gibt es ja Gerichte.
Nach alldem möchte ich Ihre nicht unbedingt sachliche Kritik nicht gelten lassen.
Wenn man mir etwas anlasten möchte, dann doch wohl, dass ich die bestehenden Möglichkeiten aufgezeigt habe und danach ggf. eine Stimmung erst entstanden ist.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt