Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Vattenfall-Berlin  (Gelesen 36697 mal)

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Offline MikeV2002

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Vattenfall-Berlin
« am: 10. Juli 2006, 17:30:59 »
Hallo,

ich bin für dieses Forum wahrscheinlich zu doof!
Unter der Suchfunktion "Vattenfall" finde ich nur einen geschlossenen aktuellen Thread, der sich auf Vattenfall Berlin bezieht.

Gibt es hier jemanden, der einen Widerspruchsbrief an Vattenfall bezüglich der Abrechnung geschrieben hat?

Ich finde hier auf den Energienetz-Seiten nur einen Musterbrief für GAS.
Ansonsten finde ich irgendwelche Gerichtsurteile, die mir als Nichtjuristen nicht weiterhelfen.

Soll man nur gegen Gas Widerspruch einlegen, was ich schon im letzten Jahr gemacht habe?
Mit dem Strom scheint es ja wohl zu risikoreich zu sein, sonst gäbe es hier ja auch einen Musterbrief und nicht nur so einen nichtssagenden Thread wie mit "Hildchen".

Wenn ich meinen Stundenlohn hochrechne mit der Zeit, die ich für diesen eventuellen Widerspruch verbrauche, lohnt sich der Widerspruch sowieso nicht!

Offline RR-E-ft

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Vattenfall-Berlin
« Antwort #1 am: 10. Juli 2006, 17:50:27 »
@MikeV2002

Bitte hier lesen:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?p=14908

Vielleicht hilft ja das Suchwort "Strompreis" weiter:

aktuell 121 Ergebnisse.

Dabei vor allem die ältesten Beiträge beachten.

Schreiben wir aber ggf. sicher gern alles noch einmal neu, schon
wegen des Stundenlohnes.

Wenn man selbst der Meinung ist, dass der Aufwand nicht lohne, braucht man ggf. nicht noch andere damit beschäftigen, die auch eine entsprechende Rechnung aufmachen könnten.

Für diese lohnt sich nämlich eine Antwort auf so einen Beitrag gleich gar nicht.....

Offline Cremer

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Vattenfall-Berlin
« Antwort #2 am: 10. Juli 2006, 20:08:32 »
@MikeV2002,

natürlich gilt für Strom das Gleiche wie bei Gas. Auch da können und sollten  Sie Widerspruch einlegen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline RR-E-ft

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Vattenfall-Berlin
« Antwort #3 am: 13. Juli 2006, 19:42:49 »
Musterbriefe gibt es u.a. auch hier für Strom:

http://www.vzs.de/UNIQ115281241014511/link27963A.html

Offline Monaco

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Vattenfall-Berlin
« Antwort #4 am: 14. Juli 2006, 07:39:38 »
@RR-E-ft

Dieser Musterbrief basiert auf einer "Vorbehaltszahlung" des Kunden. Hier im Forum sind wir uns jedoch weitestgehend einig, dass von einer Zahlung unter Vorbehalt abzuraten ist.  Auch wenn die Preisproblematik im Strombereich sicher etwas schwieriger ist, wäre es doch vor allem auch im Sinne einer "gemeinsamen Strategie" möglicherweise besser, von Vorbehaltszahlungen abzuraten.
Bei allem Verständnis für manche Verbraucherzentralen - die sicher nicht unbedingt angehalten sein sollten, dem Verbraucher gleich den riskantesten Weg zu weisen - würde der Kunde im Endeffekt auf einen (aussichtslosen) Rückforderungsprozess verwiesen. Und das wollten wir ja eigentlich so nicht.  


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline RR-E-ft

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Vattenfall-Berlin
« Antwort #5 am: 14. Juli 2006, 11:10:38 »
@Monaco

Da haben Sie vollkommen recht.

Die Verbraucherzentralen machen allerdings deutlich, dass man sich auch bei Strompreisen auf § 315 BGB berufen kann.

Hinsichtlich des Weges selbst rate ich von Vorbehaltszahlungen ab.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline MikeV2002

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Vattenfall-Berlin
« Antwort #6 am: 22. Juli 2006, 12:45:17 »
Ich hatte nun an Vattenfall diesen Musterbrief, den man hier herunterladen kann, mit Änderung für Strom geschickt und in meiner Berechnung die Preise von September 2004 zugrunde gelegt.

Mein Verbrauch in der Vorjahres-Rechnung lag bei 2241 kWh, in der aktuellen Rechnung bei 2212 kWh. Meine Abschläge sollten sich von 79,- EURO alle 2 Monate auf 87,- EURO erhöhen.

Ich habe nun unten stehenden Antwortbrief von Vattenfall erhalten. Ich habe hier im Forum gelesen, daß man auf die Briefe nicht zu reagieren braucht. Für mich als Laien klingt der Inhalt aber so, als wäre Vattenfall im Recht.

Hier das Antwortschreiben


Sehr geehrter Herr...

vielen Dank, dass Sie sich an uns gewandt haben.

In Ihrem Schreiben fordern Sie von uns einen Nachweis, dass die Preise nach billigem Ermessen gemäß $315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erhöht wurden.

Vattenfall Europe Berlin AG&Co.KG versorgt Sie zu den Konditionen des Allgemeinen Tarifs Berlin Klassik.

Dieser wird in Berlin von der Preisgenehmigungsbehörde, der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, geprüft. Eine Tarifgenehmigung ist nach ständiger Rechtsprechung ein gewichtiges Indiz für die Billigkeit des genehmigten Stromtarifes.

Die Preisgenehmigungsbehörde hat die neuen Preise für Ihr Produkt Berlin Klassik zum 01.05.2006 genehmigt. Einen Anspruch auf Erläuterung unserer Kalkulation haben Sie nicht. Die wesentlichen Bestandteile des Strompreises, d.h. Steuern und Abgaben sowie Netznutzungsentgelte, sind auf der Stromrechnung erläutert und auch im Internet einsehbar. Weitere Detaillierungen können wir aus Wettbewerbsgründen nicht darstellen.

Wir sind dazu verpflichtet die Preise nach Genehmigung durch die Senatsverwaltung öffentlich bekannt zu geben. Dieser Pflicht sind wir am 24.03.2006 nachgekommen.

Wir haben zur Kenntnis genommen, dass Sie mit der Preiserhöhung nicht einverstanden sind. Ein rechtswirksamer Widerspruch gegen die Preiserhöhung ist nicht möglich.

Die Möglichkeit der Kürzung ihrer Abrechnung besteht nicht. Wir bitten um unsere berechtigte Forderung. Ihre Rechtsauffassung haben wir zur Kenntnis genommen. Wir weisen darauf hin, dass wir diese nicht teilen und uns vorbehalten, von unseren Rechten Gebrauch zu machen, falls es zu Zahlungsrückständen kommen sollte.

Ihre jetzigen Abschlagsbeträge wurden nach dem zuletzt abgerechneten Verbrauch, also ca. 2.250 kWh, einschließlich des Verrechnungspreises und der Umsatzsteuer ermittelt. Sie umfassen 90% der zu erwartenden Forderung für die aktuelle Abrechnungsperiode.

Uns ist es wichtig, Sie mit unseren Leistungen zu überzeugen. Wir freuen uns, wenn wir Sie auch weiterhin zuverlässig und sicher mit Strom beliefern können.

Fragen beantworten wir gern unter 0180-1-267 267, Montag bis Freitag von 7-19 Uhr (9-18 Uhr 4,6 Cent/Min, 18-9 Uhr 2,5 Cent/Min. aus dem Festnetz der T-Com).

Mit freundlichen Grüßen

Vattenfall Europe Berlin AG & Co.KG

i.A.

S.G.



Muß ich jetzt die neuen höheren Abschläge zahlen, obwohl sich mein Verbrauch vermindert hat?

Vielen Dank für eine Antwort!!!

Offline RR-E-ft

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Vattenfall-Berlin
« Antwort #7 am: 22. Juli 2006, 19:48:59 »
@MikeV2002

Sie hatten wohl § 315 BGB eingewandt und einen nachvollziehbaren und prüffähigen Nachweis gefordert und sich auf die Unverbindlichkeit berufen, so dass die weitergehende Forderung nicht fällig ist.

Bei genügender Aufmerksamkeit wurde die Unbilligkeit der Gesamtpreise und nicht nur der Preiserhöhung gerügt.

Selbst die Erteilung der Tarifgenehmigung wurde bisher wohl lediglich behauptet.

Die Tarifgenehmigung verpflichtet nicht dazu, die Tarifpreise zu erhöhen und hiefür neue Tarife zu veröffentlichen. Sie ist lediglich Voraussetzung einer Tariferhöhung.

Ob davon Gebrauch gemacht wird, ist eine Ermessensentscheidung des Unternehemns, die sich nach § 315 BGB überprüfen lässt.

Es bestand deshalb gerade keine Verpflichtung zur öffentlichen Bekanntgabe einer Preiserhöhung.

Die Tarifgenehmigung, alle Antragsunterlagen einschließlich der Kostenträgerrechnung wurden wohl bisher nicht eröffnet, so dass noch nicht einmal geprüft werden kann, ob diese ggf. Zweifel an der Ordnungsgemäßheit des Tarifgenehmigungsverfahrens gebieren.

Entsprechende Urteile (insbesondere zu BEWAG) wurden bereits   zugänglich gemacht.

Mehr kann an dieser Stelle nicht geleistet werden.

Lesen Sie doch einfach noch einmal "Fragen und Antworten" genau durch und auch die Strompreisurteile.

Lesen Sie etwa BGH ZNER 2005, 320, 322 re.Sp. unter d):

http://www.pontepress.de/pdf/200504U3.pdf

Nach diesem Urteil müssten selbst Wettbewerbern (Stromhändlern) gegenüber detailliertere Nachweise erbracht werden.

http://www.pontepress.de/pdf/5_BGH_U_v_30_4_2003.pdf

http://www.kanzlei-doehmer.de/bgb812_1.htm



Wenn danach immer noch nötig, müssten Sie sich ggf. sich im konkreten Einzelfall durch einen Rechtsanwalt beraten lassen.

In der Anwaltsliste finden Sie auch Berliner Kollegen.

Die Frage nach dem zeitlichen/ finanziellen Aufwand sollte dabei nicht wieder gestellt werden.

Dann lassen Sie es eben und rechnen einfach noch einmal Ihren Stundenlohn hoch.

Übrigends:

Wegen 30 kWh im Jahr weniger allein (ohne Unbilligkeitseinwand), kann man selbstredend keine Herabsetzung der Abschläge verlangen.


Vielleicht hatten Sie schnell mal ausgerechnet, was die 30 kWh im Jahr am Rechnungsbetrag ausmachen (Unsummen!!!).

Bei dieser Hitze braucht der Kühlschrank vielleicht mehr Strom.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline MikeV2002

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Vattenfall-Berlin
« Antwort #8 am: 23. Juli 2006, 16:14:39 »
@RR-E-ft

Wie Sie in meinem Beitrag lesen konnten, habe ich IHREN Musterbrief verwendet und den Unbilligkeitseinwand erhoben.

Auf Ihre anderen Bemerkungen will ich gar nicht eingehen.

Wenn es Ihnen zu zeitaufwendig ist, einerseits hier Leute gegen die Energiekonzerne aufzustacheln, andererseits beleidigt sind, wenn man als Laie Fragen stellt, verzichten Sie doch einfach auf die Beantwortung.


Ich würde mich freuen, wenn mir jemand eine SACHLICHE Antwort geben könnte.

Vielen Dank!!!

Offline RR-E-ft

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Vattenfall-Berlin
« Antwort #9 am: 23. Juli 2006, 16:38:00 »
@MikeV2002

So genau können Sie die Beiträge hier wohl nicht verfolgt haben, sonst wüssten Sie schon, dass Sie keinen Musterbrief von MIR benutzt haben können, weil es einen solchen hier nicht gibt. MEINEN Musterbrief können Sie also nicht benutzt haben.

Was nun genau in Ihrem Schreiben stand, kann auch keiner wissen, außer Vattenfall, die es bekommen haben.

Ich bedauere, überhaupt noch einmal auf Ihren Beitrag geantwortet und dafür Zeit aufgewendet zu haben, um die o. g.  Entscheidungen zusammenzustellen.

Es war und ist nicht meine Absicht, irgend jemanden für oder gegen etwas"aufzustacheln".
Sie schon gar nicht.

Es wäre mir auch bei niemandem sonst aufgefallen.

Ggf. wurde da etwas falsch verstanden.

Vielleicht lesen Sie doch noch einmal hier:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?p=14908

Zitat
@MikeV2002

In dem einen Link befindet sich doch gerade das Urteil des LG Berlin zu Strompreisen (BEWAG-Fall). Auch das Strompreisurteil des LG Potsdam ist im Forum besprochen.

Eine Empfehlung, was man tun soll, gibt es nicht.
Es gibt jedoch genug umfangreiche Hinweise, was man tun kann.

http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1707/

http://www.energienetz.de/index.php?itid=1701&st_id=1701&content_news_detail=3671&back_cont_id=1701

Was man daraus macht, ist jedem selbst überlassen.

Dass man einen Musterbrief, der sich auf Gaspreise bezieht, derart ändern muss, dass aus dem Schreiben an den Versorger hervorgeht, dass man sich gegen unbillig einseitig bestimmte Strompreise wendet, liegt wohl auf der Hand.

Einen Musterbrief für jeden einzelnen Versorger gibt es nicht.





Man muss eben nur von Anfang an genauer lesen.

Auch diesen Thread.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline ElCattivo

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Vattenfall-Berlin
« Antwort #10 am: 23. Juli 2006, 18:32:15 »
@Fricke

Nennen Sie es aufstacheln oder sonstwie.
Keinesfalls können Sie abstreiten, dass Sie (u.a. von Bild & Co gemachte) Stimmungen (gegen die EVUs) dankbar aufgreifen und zumindest verstärken, indem Sie arglosen Laien immer und immer wieder dazu raten, standhaft zu bleiben. Da diese Menschen weder den energiewirtschaftlichen noch den juristischen Background haben, sich selbst eine fundierte Meinung zum Thema zu bilden, ist es nur zu verständlich, dass sie natürlich standhaft bleiben, wenn ihnen ein mit Paragraphen nur so um sich werfender Rechtsanwalt immer wieder erzählt, sie wären im Recht. Nun, da die ersten EVUs sich ernsthaft zur Wehr setzen (nämlich in Form von Sperrungen), naht gewissermaßen die Stunde der Wahrheit. Ich beobachte mit Interesse, dass Sie nun offenbar versuchen, sich auf den Standpunkt zurückzuziehen "Ist doch eure Sache, wenn ihr eure Rechnungen kürzt und dann gesperrt werdet. Ich hab ja nur gesagt, dass ihr theoretisch bei Gültigkeit von Paragraph XY eigentlich irgendwie das Recht dazu haben könntet."
Waren Sie am Ende von Anfang nur auf der Jagd nach neuen Klienten?

Offline RR-E-ft

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Vattenfall-Berlin
« Antwort #11 am: 23. Juli 2006, 20:35:37 »
@ElCattivo

Das sind einfach mal glatte Unterstellungen.

Erstens habe ich keine von Bild & Co. gemachte Stimmung dankbar aufgegriffen.  

Warum auch ?!

Vielleicht lesen Sie einfach einmal STERN Nr. 7/2005, S. 140 ff. oder SPIEGEL Nr. 41/2005, S. 108 ff. oder Stiftung Warentest:

http://www.stiftung-warentest.de/online/umwelt_energie/meldung/1232969/1232969.html

http://www.taz.de/pt/2004/10/16/a0336.1/text.ges,1


Wenn Ihnen auch diese Printmedien nicht behagen, gibt es ja noch andere Medien:

http://www.gaspreistabelle.de/gas/GText8.htm

http://www.radiobremen.de/nordwestradio/unterwegs/gaspreise.html

http://www.gmx.net/de/themen/finanzen/immobilien/mieten/722478.html

http://www.swr.de/report/archiv/sendungen/050228/02/frames.html

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/10/0,1872,3017130,00.html

http://www.mdr.de/umschau/2140746.html

http://www.mdr.de/fakt/aktuell/2179489.html

http://www.gmx.net/de/themen/finanzen/immobilien/wohnen/1277332.html

http://www.i12.de/aktuelles/strom-magazin-widerstand-gegen-strompreiserhoehungen-formiert-sich_54.html

http://www.stromtip.de/rubrik2/19620/3/Der-atuelle-Stand-bei-den-Gasversorgern.html

Ich finde, es gibt hier ein sehr gutes Angebot, das vor allem juristisch fundiert ist, wie die Gerichte bestätigen.

Offensichtlich ist es auch für Laien durchaus verständlich.

Weniger juristisch fundiert und verständlich sind oftmals die Reaktionen von Energieversorgern.

Wenn ich die Entscheidungen LG Oldenburg, LG Mönchengladbach, LG Düsseldorf, LG Bonn, zuletzt LG Koblenz richtig verstanden habe, hat kein Kunde eine Sperre zu besorgen, weil schon die Tatbestandsvoraussetzungen nicht vorliegen.

Aber auch dazu findet sich etwa in WuM 2005, 547 ff. ein Aufsatz veröffentlicht, der sonst auch woanders Platz gefunden hätte:

http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=157027

http://www.agfw.de/762.0.html


Ebenso der BGH und die Stellungnahme von Frau Richterin am BGH Ambrosius:

http://www.mietgerichtstag.de/downloads/vortrag06ambrosius.pdf

Mithin ist nicht ersichtlich, warum man etwa empfehlen sollte, die Widersprüche zurück zu nehmen.

Dass mit Prozessen immer gewisse Risiken verbunden sind, wurde nicht verschwiegen und ist auch ersichtlich.

Immerhin enthält auch die Urteilssammlung die verschiedensten Entscheidungen.

Ob man von den bestehenden Möglichkeiten Gebrauch macht, muss ersichtlich jeder für sich entscheiden.

Und er findet auch die entsprechende Unterstützung.

Nun weiß ich nicht, ob Sie mit fundierter Meinungsbildung meinen, jeder Verbraucher sollte auch noch die Seminare des BGW u.a. zu § 315 BGB buchen. Das würde wohl zu teuer oder gibt es entsprechende Angebote?

Das Bundesministerium für Verbraucherschutz pp. hat Gelder zur Verfügung gestellt, mit denen die Verbraucherverbände u.a.  umfangreiche Ausarbeitungen zum Thema Billigkeitskontrolle von Energiepreisen erstellen ließen und weiter lassen.

So gibt es das Gutachten von Prof. Arzt/ RAin Fitzner bei der VZ NRW zur Zulässigkeit von Gaspreiserhöhungen, ebenso wie die Energiedepesche Sonderheft, die ebensfalls in einem Projekt vom Bundesministerium für Verbraucherschutz pp. finanziert wurde:

http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/UNIQ115367875724656/link200079A.html

Diese können von jedem Verbraucher erworben werden.

Weitere Mittel wurden den Verbraucherverbänden gerade zur weiteren Aufklärung der Verbraucher zur Verfügung gestellt, wie den einschlägigen Bundestagsdrucksachen entnommen werden kann.

Nie waren die Verbraucher so gut über ihre Rechte informiert wie heute.

Die Versorger merken das und empfinden die daraus resultierende Situation eben als ungewöhnlich.

Wenn Sie den Markt wirklich im Blick haben, werden Sie wissen, welche WP- Gesellschaften und Großkanzleien auf den Zug aufgesprungen sind, und teure Beratungsangebote für die Energiewirtschaft in den Markt "gedrückt" haben.

Wenn Sie dann noch deren Inhalte kennen und diese mit der aktuellen Rechtsprechung vergleichen, könnten Sie ggf. ein Gefühl dafür entwickeln, welche Angebote ggf. juristisch fundierter sind - ganz abgesehen vom Preis- Leistungs- Verhältnis.

Ich kann mir auch gar nicht so recht vorstellen, dass Versorger wie swb, Gasag oder Enso wirklich an Versorgungssperren denken.

Schließlich gibt es ja Gerichte.

Nach alldem möchte ich Ihre nicht unbedingt sachliche Kritik nicht gelten lassen.

Wenn man mir etwas anlasten möchte, dann doch wohl, dass ich die bestehenden Möglichkeiten aufgezeigt habe und danach ggf. eine Stimmung erst entstanden ist.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Cremer

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Vattenfall-Berlin
« Antwort #12 am: 23. Juli 2006, 20:49:08 »
@ElCattivo,

wir können hier nur Tipps geben und aus eigener Erfahrung berichten oder auch vermitteln.

Eine richtige Beratung findet nicht statt.

Dazu dienen die diversen Fachanwälte.

Auch die letztendliche Entscheidung, wie jeder einzelne weiter verfahren will, können wir ihm nicht abnehmen.

Vergessen Sie bitte nicht, dass wir alle dies hier ehrenamtlich machen. Herr Fricke wendet da einen nicht unerheblichen Teil seiner Arbeits- und Freizeit dafür auf. Haben Sie schon mal verfolgt, wie oft er hier im Forum am Tage drin ist? Ich finde ihn morgens um 7.30 als auch bis nachts um 24.00 Uhr im Forum!!

Es ist nun aber auch vielleicht die Eigenart eines Rechtsanwaltes solche Dinge aus einer anderen Brille zu sehen.

Beratung ist sein Job und dafür möchte er normalerweise ein Honorar haben.

Dies nehme ich zum Anlass ihm dafür einen herzlichen Dank auszusprechen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline hollmoor

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« Antwort #13 am: 24. Juli 2006, 09:49:14 »
@ElCattivo

Sie liefern sich jetzt schon seit Wochen ausschließlich mit Herrn Fricke  einen offenen Schlagaustausch.
Auf welcher Seite sie stehen,ist ja nun hinreichend bekannt.
Auffallend ist,dass sie auf keinerlei Beiträge von uns hier vertretenen Verbrauchern antworten.Das bestätigt mich in meiner Annahme,dass sie die Verbraucher alle für dumm halten.Sie haben es in ihrem letztem Tread natürlich geschickter ausgedrückt.
In gewisser Hinsicht haben sie recht:Wir haben natürlich nicht das fundierte Wissen im Energierecht,wie etwa ein Fachanwalt!
Aber zwei Jahre Beschäftigung mit diesem Thema prägt gewissenmaßen und ich glaube schon,dass die meisten Widersprüchler wissen,auf was sie sich eingelassen haben.Schließlich sind wir alle mündig.

Zitat von Ihnen:Nun,da sich die ersten EVUs ernsthaft zur Wehr setzen(nämlich in Form von Sperrungen),naht gewissermaßen die Stunde der Wahrheit.

Die Rechtssprechung zur Sperrung u.die diversen Urteile hierzu dürften mittlerweile auch ihnen hinreichend bekannt sein.Deshalb verstehe ich diesbezüglich ihren Satz nicht.

Sind sie nicht auf dem neuesten Stand? Oder ist es nur Ignoranz?

Auch gibt es neue Urteile zu § 315,betreff der Wirksamkeit von Preisgleitklauseln, zu Gunsten der Verbraucher.
Die werden jedoch in keinster Weise von Ihnen erwähnt.

Wären sich die Versorger so sicher,dass sie im Recht sind mit ihren Forderungen,so würden schon weitaus mehr Mahnverfahren eingeleitet  bzw.von EVUs eingeleitete Klagen anhängig sein.Und dies ist eben nicht der Fall.

Einen abschließenden Satz noch:

Ich persönlich warte schon seit fast zwei Jahren darauf,dass mein Versorger in Aktion tritt.
Aber man wartet ab und möchte sich an anderen Urteilen orientieren,so wurde mir in einem Schreiben mitgeteilt.Das ist eine Bestätigung für mich,wie unsicher man sich in den Reihen der Versorger ist.
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline Cremer

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Vattenfall-Berlin
« Antwort #14 am: 24. Juli 2006, 10:19:17 »
@hollmoor,

moin, moin,

Zitat
Wären sich die Versorger so sicher,dass sie im Recht sind mit ihren Forderungen,so würden schon weitaus mehr Mahnverfahren eingeleitet bzw.von EVUs eingeleitete Klagen anhängig sein.Und dies ist eben nicht der Fall.

Einen abschließenden Satz noch:

Ich persönlich warte schon seit fast zwei Jahren darauf,dass mein Versorger in Aktion tritt.
Aber man wartet ab und möchte sich an anderen Urteilen orientieren,so wurde mir in einem Schreiben mitgeteilt.Das ist eine Bestätigung für mich,wie unsicher man sich in den Reihen der Versorger ist


Ich warte auch schon lange.
Auf der Fernsehdiskusion am 22.11.05 hatte der Geschäftsführer der SW KH öffentlich angekündigt, er wird mich verklagen, "wenn 600 € Außenstände überschritten sind, dann ist man revisionsfähig"
Hatte ihm seinerzeit mitgeteilt, "ich freue mich auf die Klage"

Bis heute ist nichts passiert, obwohl die SW KH aus der Jahresrechnung 14.12.2005 auf etwa 650 €  pochen.

Hatten die SW KH jetzt aufgefordert aufgrund des Urteils des LG Dresden, die Kosten aus 2005 auszubuchen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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