Hallo,
habe den letzten 2 Erhöhungen des Gaspreises widersprochen, und auch den Preis vom 1.1.2005 insgesamt als unbillig gerügt. In meinem letzten Widerspruch kündigte ich an, den Preis vom 1.1.05 unter Vorbehalt zahlen zu wollen.
Kann ich nun im neuen Widerspruch zur Erhöhung zum 1. Juli einfach angeben, dass ich nur die Preise von 9/04 oder 10/04 zahlen werde, obwohl ich vorher anderes geschrieben habe? Meine Jahresrechnung kommt erst im Oktober.
Meine Abschläge hatte ich bereits seit der letzten Rechnung gekürzt.
Danke für Eure Antworten