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Autor Thema: Gas- welchen Preis zahlen nach mehrfachem Widerspruch?  (Gelesen 4429 mal)

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Offline dattelner

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Gas- welchen Preis zahlen nach mehrfachem Widerspruch?
« am: 03. Juli 2006, 09:38:03 »
Hallo,
habe den letzten 2 Erhöhungen des Gaspreises widersprochen, und auch den Preis vom 1.1.2005 insgesamt als unbillig gerügt. In meinem letzten Widerspruch kündigte ich an, den Preis vom 1.1.05 unter Vorbehalt zahlen zu wollen.
Kann ich nun im neuen Widerspruch zur Erhöhung zum 1. Juli einfach angeben, dass ich nur die Preise von 9/04 oder 10/04 zahlen werde, obwohl ich vorher anderes geschrieben habe? Meine Jahresrechnung kommt erst im Oktober.
Meine Abschläge hatte ich bereits seit der letzten Rechnung gekürzt.
Danke für Eure Antworten

Offline Fidel

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Gas- welchen Preis zahlen nach mehrfachem Widerspruch?
« Antwort #1 am: 03. Juli 2006, 10:10:20 »
Moin:

@Dattelner

Ja, das ist möglich. Sie sollten in Ihrem neuen Schreiben darauf hinweisen, dass Sie - abweichend von Ihrem Schreiben am xx.xx.2006, zu der Erkenntnis gelangt sind, dass Sie alle seitdem stattgefundenen Preiserhöhungen sowie den Gaspreis an sich als unbillig erachten.

Natürlich werden Sie zum Ende der aktuellen Abrechnungsperiode darauf achten, dass Sie unter Zugrundelegung des Preises vom 09/2004 und Ihrer Verbrauchsdaten keine Überzahlung an Ihr EVU leisten.

Gruß
Fidel

Offline Cremer

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Gas- welchen Preis zahlen nach mehrfachem Widerspruch?
« Antwort #2 am: 03. Juli 2006, 10:47:25 »
@dattelner,

Schreiben Sie auch, dass Sie aufgrund der Preise Sept. 2004 die Abschläge kürzen.


Kürzen Sie soweit, dass Sie keien Überzahlung am Ende des Berechnungszeitraumes haben werden.
MFG
Gerd Cremer
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